Deutung eines Textes - 1805 - Verloren gegangenes Hypotheken-Instrument

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 5611

    Deutung eines Textes - 1805 - Verloren gegangenes Hypotheken-Instrument

    Kann mir jemand helfen bei der Deutung dieses Textes?

    Hintergrund zum genannten Joseph Waypold - dieser kaufte im April 1779 das Freigut Rückerswalde. Seitdem ist er in hiesigen Unterlagen als Arrendator und ab 1788 als Wirtschafts-/Ökonomie-Inspektor gelistet. Er verstarb 1807mit 78 Jahren in Neisse. Ich versuche nun zu verstehen was ein verloren geganges Hypotheken-Instrument ist und worum es grob in diesem Text geht.

    Neisse den 22. März 1805. Die fürstbischöfliche Regierung zu Neisse citiret
    ad Instantiem des Besitzers des Freygutes Rückerswalde Johann v. Adlersfeld al-
    le diejenigen, welche an das verlohren gegangene Hypotheken-Instrument des Jo-
    seph Waypold über 2000 Rthlr. rückständige Kaufgelder d. d. Rückerswalde den
    8. Juli et confirm. den 15. December 1789. nebst der Intabulations-Recognition
    vom 28sten Januar 1790., so sie an das diesfällige von dem Joseph Waypold an
    den Haupt-Landschafts-Rendanten Christian Gottlob Kiesewetter zu Breslau über
    gedachte 2000 Rthlr. unterm 11. Decbr. 1789 ausgestellte und verlohrnen Ces-
    sions-Instrument nebst der Intabulations-Recognition vom 26. Februar 1790.,
    endlich an das vom dem Besitzer zu Rückerswalde Oberamtmann Benjamin Zwirner
    an den Chyrurgum Gottfried Schubert zu Breslau über 800 Rthlr. sub Dato Rü-
    ckerswalde den 11. April 1791. ausgestellte und nebst der Intabulations-Recogni-
    tion vom 10. May ej. a. verlohren gegangene Hypotheken-Instrument als Eigen-
    thümer, Erben, Cessionarien, Pfands-Inhaber oder aus irgend einem rechtlichen
    Grunde Anspruch zu machen für befugt erachten, ad liquidandum et justificandum
    prätensa auf den 28. Agust a. c. vor dem hierzu ernannten Deputato, Herrn Re-
    gierungsrath Brandt früh um 9 Uhr sub pona präclusi et verperui filentii, und
    daß obgedachte Hypotheken- und Cessions-Instrumente, so wie deren Intabula-
    tions-Recognitiones werden amortisiret, auch die Löschung beyder Posten ver-
    fügt werden wird.

    Quelle: Breslausche auf das Interesse der Commerzien der Schles. Lande eingerichtete Frag- und Anzeigungs-Nachrichten 1805 VII
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von sonki; 19.06.2025, 07:00.
    ¯\_(ツ)_/¯
  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 2060

    #2
    Guten Morgen sonki!

    Ich versuche eine Erklärung:


    Das Dokument ist eine öffentliche Aufforderung, Ansprüche auf bestimmte verloren gegangene Hypotheken- und Abtretungsurkunden geltend zu machen.

    Es geht um Sicherheiten (Hypotheken) über insgesamt 2800 Reichstaler, die mit dem Freigut Rückerswalde und bestimmten Personen (u. a. Joseph Waypold) verbunden sind.

    Wer Ansprüche hat, muss sie zu einem bestimmten Termin vorbringen, sonst verfallen sie und die Urkunden werden offiziell für ungültig erklärt.

    Hoffe es hilft weiter!

    Hans-Hermann

    Kommentar

    • sonki
      Erfahrener Benutzer
      • 10.05.2018
      • 5611

      #3
      Hmm, ok...vielen Dank erstmal!
      Meine Frage ist nun, ist mit "verloren" wirklich das physische Verlieren von Unterlagen gemeint?

      Und zur zeitliichen Abfolge:
      1779 kaufte J. Waypold das Freygut
      Mindestens ab 1805 gehörte es scheinbar Johann v. Adlersfeld.
      J. Waypold war bereits ab ca. 1790 in anderen Städten wohnhaft, mögl. hatte er das Freigut schon zu dieser Zeit verkauft/abgegeben...aber wie genau spielt er jetzt in diesen Text hinein? Schuldet er Geld, sind die verlorenene Unterlagen von ihm? Oder wie ist er mit diesen Sicherheiten exakt verbunden? Wie gesagt, ich habe noch größere Probleme mit dem Verständnis...
      ¯\_(ツ)_/¯

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 5462

        #4
        Hallo sonki:

        Wie ich das verstehe, hat J. Waypold das Gut Juli 1789 verkauft, aber der Käufer schuldete ihm noch 2000 Reichsthaler, für welche Waypold eine Hypotheke ausstellte. Im Dezember 1789 hat Kiesewetter dann die Hypotheke von Waypold erworben (dem Waypold also 2000 Reichsthaler ausgezahlt und damit das Recht erhalten, in der Zukunft die 2000 Reichsthaler mit Zinsen von dem Käufer zu erhalten). Jetzt, 16 Jahre später, will von Adlersfeld (der Käufer oder dessen Nachfolger) die 2000 Reichsthaler Hypotheke tilgen, weiß aber wohl nicht an wen zu zahlen, da niemand mehr die Verschreibungen in Händen hat. Daher werden die Erben oder Nachfolger des Kiesewetter aufgefordert, ihre Rechte geltend zu machen.

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

        Kommentar

        • sonki
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2018
          • 5611

          #5
          @Carl-Henry

          Aha, das klingt ja erstmal alles schlüssig und so ergibt das auch mit dem Datum 1789 Sinn (da der Joseph Waypold um 1790 bereits woanders lebte).
          Vielen Dank für die Zusammenfassung, so verstehe ich das jetzt sogar
          ¯\_(ツ)_/¯

          Kommentar

          Lädt...
          X