Immatrikulationsgebühr erlassen

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1741

    Immatrikulationsgebühr erlassen

    Hallo in die Runde!

    1544 immatrikulierte sich Sebastian Fraunholtz aus Kemnath an der Universität Wittenberg.
    Bei ihm ist extra notiert: "gratis adscripti" (Immatrikulationsgebühr erlassen).
    Bei einigen anderen Stundenten, bei denen ich nachgesehen habe, stand dies nicht.
    Was kann man aus dieser Ergänzung schließen? Hatte er eine Art Freiplatz erhalten und wenn ja, weshalb?

    Danke fürs Mitdenken!
    Jettchen
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7305

    #2
    Hallo Jettchen,

    wie sah es mit Sebastians sozialem Hintergrund aus? Handelte es sich vielleicht um eine Art von "Stipendium" für Studenten aus weniger wohlhabenden Familien? Ich bin alles andere als kundig auf dem Gebiet. War nur so mein erster Gedanke.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1741

      #3
      Danke, consanguineus, fürs Mitdenken!

      Genau der familäre Hintergrund würde mich interessieren.
      Der Vater ist 1519 Wirt vom Roten Rößl in Kemnath, ein bekannter Bruder des Sebastian war in Kemnath dann "Pfleger", was ich als Verwalter/Amtmann für den Herrscher interpretiere. Solch eine Familie halte ich für die damalige Zeit schon für relativ wohlhabend.
      Dass ein Sohn studieren konnte, hatte zunächst diese meine Überlegung bestätigt.

      Aber dann wurde ihm die Immatrikulationsgebühr erlassen. Das passt nun wieder nicht dazu!

      Ist schon interessant, welch kleine, zunächst nebensächlich erscheinende Bemerkungen oft Anlass zum Nachdenken geben.

      Viele Grüße
      Jettchen

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 5266

        #4
        Hallo Jettchen:

        Auf Seite xxiv der Einleitung zum dritten Band (1905 veröffentlicht) des Wittenberger Albums (https://books.google.com/books?id=-jgBAAAAYAAJ) bezeichnet der Herausgeber sie alternativ als "Pauperes" und "Gratis inscripti" - es waren also Arme, denen die Gebühr erlassen wurde.

        Siehe ausführlicher die Erläuterungen ab Seite lii der Einleitung zu der Matrikel von Leipzig (https://books.google.com/books?id=ropPAAAAYAAJ ). Grundsätzlich wurde dort die Gebühr erlassen für diejenigen, die ein jährliches Einkommen von weniger als 12 Gulden hatten.

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA

        Kommentar

        • Jettchen
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2011
          • 1741

          #5
          Sehr, sehr interessant, Carl-Henry! Und dann noch gleich dazu die passenden Links!
          Wo habt ihr im Forum nur immer all euer Wissen her???

          Da hat der Vater vermutlich nicht viel besessen, aber zumindest zwei Söhnen hat er es ermöglicht, Wissen und Bildung zu erwerben. Respekt!
          Interessant aber ist auch der Hinweis, dass Hochgestellten die Gebühr erlassen werden konnte. Wie heißt es doch? "Wer da hat, dem wird gegeben!"

          Ich hoffe übrigens, dass ich im Juli nach Wittenberg komme, das erste Mal. Zu Luthers Zeit war ein Ahn von mir Professor dort, Söhne von ihm sind dort geboren und haben dort studiert ....

          Nochmals ein herzliches Dankschön
          von Jettchen

          Kommentar

          • assi.d
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2008
            • 2723

            #6
            (Immatrikulationsgebühr erlassen).
            Wenn das doch auch mal jemand zu mir sagen würde: "Dein Sohn braucht keine Einschreibegebühr zu zahlen..."! Es wäre ein Festtag!

            LG
            Astrid

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