Scheidungen um 1880 (Niedersachsen, ländlicher Bereich)

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  • LHartung
    Benutzer
    • 10.05.2011
    • 6

    Scheidungen um 1880 (Niedersachsen, ländlicher Bereich)

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hätte gern Informationen bzw. eure Erfahrungen oder Einschätzungen zu Scheidungen um 1880.

    Meine Ururgroßmutter heiratete 1880 und wurde bereits 1883 wieder geschieden (Schöppenstedt Kreis Wolfenbüttel). 3 Monate nach dem Scheidungsurteil bekam sie einen Sohn, der zeitlebens ihren Geburtsnamen als Nachnamen führte. Zusätzlich wurde später auf seiner Geburtsurkunde vermerkt, er sei unehelich geboren. Unterlagen zum Scheidungsverfahren finden sich leider nicht mehr.

    Meine Fragen hierzu:
    - führten Frauen zu dieser Zeit nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen oder behielten sie den Nachnamen des geschiedenen Mannes bei?

    - galten Kinder automatisch als unehelich, wenn sie nach einer Scheidung geboren wurden oder war da eine gewisse Trennungszeit ausschlaggebend?

    - wie lange dauerten Scheidungsverfahren wohl in dieser Zeit? (Wenn dies deutlich über 6 Monate ab der Trennung waren, wäre es ja in diesem Fall logisch, dass der geschiedene Mann tatsächlich nicht der leibliche Vater war )

    - waren geschiedene Frauen in dieser Zeit "sozial erledigt" oder hatten sie auch in diesen ländlichen Bereichen eine gute Chance, wieder zu heiraten?


    In diesem Fall würde es für mich Sinn machen, nach einer erneuten Heirat in Schöppenstedt recherchieren zu lassen. Allerdings zogen auch die Geschwister meiner Ururgroßmutter in den nächsten Jahren aus Schöppenstedt weg und ihr Sohn heiratete 1905 in Oberhausen im Ruhrgebiet. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie laut seiner Heiratsurkunde in Bochum-Hamme, sie selbst lässt sich dort jedoch weder unter ihrem Geburtsnamen (Hartung) noch unter dem des geschiedenen Mannes (Bethmann) aufspüren- Anfragen in den Stadtarchiven Oberhausen und Bochum blieben leider ergebnislos. Eine erneute Heirat wird allerdings auch nicht erwähnt.

    Also vielleicht hat jemand hierzu Ideen oder teilt eigene Erfahrungen/Meinungen? Wäre toll!

    Viele Grüße

    Linda











  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16911

    #2
    Zitat von LHartung Beitrag anzeigen
    ... führten Frauen zu dieser Zeit nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen oder behielten sie den Nachnamen des geschiedenen Mannes bei? ...
    Hallo
    es gab früher dazu nicht soviele Restriktionen und Gesetze wie heutzutage.
    Das heißt, jeder konnte eigentlich selbst entscheiden, wie er genannt werden wollte. Wichtig war nur, dass die Person identifiziert werden konnte.
    Das konnte anhand ihres Geburtsnamens oder ihres Ehenamens geschehen.

    Wenn bei unehelicher Geburt kein Vater benannt wird, dann bekommt das Kind den Namen der Mutter.
    Uneheliche Geburt heißt, dass zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter unverheiratet ist.

    In evangelischen Regionen hatten geschiedene Frauen keinen Makel, außer dass Männer sich davor fürchteten, dass diese eventuell "Haare auf den Zähnen" hätten, wie man so flapsig sagt.

    Wichtiger waren die wirtschaftlichen Verhältnisse: alleinstehende, bzw. geschiedene Frauen liefen Gefahr zu verarmen.
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 06.06.2025, 18:40.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • LHartung
      Benutzer
      • 10.05.2011
      • 6

      #3
      schonmal herzlichen Dank an Anna Sara für den hilfreichen Beitrag! Wenn jemand noch etwas ergänzen möchte oder von eigenen Recherchen berichten möchte- gerne!

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5385

        #4
        Hallo,

        ich denke, dass der (Ex-)Ehemann aktiv widersprechen musste, wenn das Kind weniger als zehn Monate nach der Scheidung geboren wurde, ansonsten war es ehelich.

        LG Wolfgang

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        • LHartung
          Benutzer
          • 10.05.2011
          • 6

          #5
          Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich denke, dass der (Ex-)Ehemann aktiv widersprechen musste, wenn das Kind weniger als zehn Monate nach der Scheidung geboren wurde, ansonsten war es ehelich.

          LG Wolfgang
          das scheint in diesem Fall zuzutreffen- 10 Monate nach der Geburt wurde auf der Geburtsurkunde zusätzlich ein Vermerk (auf Anordnung des Amtsgerichts) hinzugefügt, dass das Kind unehelich sei. Obwohl das Kind ja in der Geburtsurkunde bereits den Mädchennamen der Mutter trägt- also hat sich das Amtsgericht offensichtlich damit noch einmal beschäftigt (Akten hierzu sind leider nicht mehr vorhanden).
          Zuletzt geändert von LHartung; 11.06.2025, 14:59.

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