Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hätte gern Informationen bzw. eure Erfahrungen oder Einschätzungen zu Scheidungen um 1880.
Meine Ururgroßmutter heiratete 1880 und wurde bereits 1883 wieder geschieden (Schöppenstedt Kreis Wolfenbüttel). 3 Monate nach dem Scheidungsurteil bekam sie einen Sohn, der zeitlebens ihren Geburtsnamen als Nachnamen führte. Zusätzlich wurde später auf seiner Geburtsurkunde vermerkt, er sei unehelich geboren. Unterlagen zum Scheidungsverfahren finden sich leider nicht mehr.
Meine Fragen hierzu:
- führten Frauen zu dieser Zeit nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen oder behielten sie den Nachnamen des geschiedenen Mannes bei?
- galten Kinder automatisch als unehelich, wenn sie nach einer Scheidung geboren wurden oder war da eine gewisse Trennungszeit ausschlaggebend?
- wie lange dauerten Scheidungsverfahren wohl in dieser Zeit? (Wenn dies deutlich über 6 Monate ab der Trennung waren, wäre es ja in diesem Fall logisch, dass der geschiedene Mann tatsächlich nicht der leibliche Vater war
)
- waren geschiedene Frauen in dieser Zeit "sozial erledigt" oder hatten sie auch in diesen ländlichen Bereichen eine gute Chance, wieder zu heiraten?
In diesem Fall würde es für mich Sinn machen, nach einer erneuten Heirat in Schöppenstedt recherchieren zu lassen. Allerdings zogen auch die Geschwister meiner Ururgroßmutter in den nächsten Jahren aus Schöppenstedt weg und ihr Sohn heiratete 1905 in Oberhausen im Ruhrgebiet. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie laut seiner Heiratsurkunde in Bochum-Hamme, sie selbst lässt sich dort jedoch weder unter ihrem Geburtsnamen (Hartung) noch unter dem des geschiedenen Mannes (Bethmann) aufspüren- Anfragen in den Stadtarchiven Oberhausen und Bochum blieben leider ergebnislos. Eine erneute Heirat wird allerdings auch nicht erwähnt.
Also vielleicht hat jemand hierzu Ideen oder teilt eigene Erfahrungen/Meinungen? Wäre toll!
Viele Grüße
Linda
ich hätte gern Informationen bzw. eure Erfahrungen oder Einschätzungen zu Scheidungen um 1880.
Meine Ururgroßmutter heiratete 1880 und wurde bereits 1883 wieder geschieden (Schöppenstedt Kreis Wolfenbüttel). 3 Monate nach dem Scheidungsurteil bekam sie einen Sohn, der zeitlebens ihren Geburtsnamen als Nachnamen führte. Zusätzlich wurde später auf seiner Geburtsurkunde vermerkt, er sei unehelich geboren. Unterlagen zum Scheidungsverfahren finden sich leider nicht mehr.
Meine Fragen hierzu:
- führten Frauen zu dieser Zeit nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen oder behielten sie den Nachnamen des geschiedenen Mannes bei?
- galten Kinder automatisch als unehelich, wenn sie nach einer Scheidung geboren wurden oder war da eine gewisse Trennungszeit ausschlaggebend?
- wie lange dauerten Scheidungsverfahren wohl in dieser Zeit? (Wenn dies deutlich über 6 Monate ab der Trennung waren, wäre es ja in diesem Fall logisch, dass der geschiedene Mann tatsächlich nicht der leibliche Vater war

- waren geschiedene Frauen in dieser Zeit "sozial erledigt" oder hatten sie auch in diesen ländlichen Bereichen eine gute Chance, wieder zu heiraten?
In diesem Fall würde es für mich Sinn machen, nach einer erneuten Heirat in Schöppenstedt recherchieren zu lassen. Allerdings zogen auch die Geschwister meiner Ururgroßmutter in den nächsten Jahren aus Schöppenstedt weg und ihr Sohn heiratete 1905 in Oberhausen im Ruhrgebiet. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie laut seiner Heiratsurkunde in Bochum-Hamme, sie selbst lässt sich dort jedoch weder unter ihrem Geburtsnamen (Hartung) noch unter dem des geschiedenen Mannes (Bethmann) aufspüren- Anfragen in den Stadtarchiven Oberhausen und Bochum blieben leider ergebnislos. Eine erneute Heirat wird allerdings auch nicht erwähnt.
Also vielleicht hat jemand hierzu Ideen oder teilt eigene Erfahrungen/Meinungen? Wäre toll!

Viele Grüße
Linda
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