Einschätzung der Vaterschaft

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  • Xaverl
    Benutzer
    • 17.04.2024
    • 20

    Einschätzung der Vaterschaft


    Werte Gemeinschaft,

    eine meiner Vorfahrinnen, die Hafnerstochter Barbara Thomayr/Thanmayr/Danmayr (* 1796 in Neukirchen an der Vöckla, OÖ), hat vier ledige Kinder bekommen (so viele habe ich zumindest gefunden). 1827 und 1829 zwei Söhne in Schöndorf bei Vöcklabruck und dann 1831 und 1834 zwei Töchter in Neukirchen, ihrer Heimatpfarre. Die jüngste Tochter Franziska ist dabei meine Vorfahrin.

    Bei Franziskas Geburtseintrag 1834 steht kein Vater dabei, allerdings folgendes: "Frkbg[Frankenburg, also die Herrschaft] angezeigt den ___[bei anderen Kindern steht hier das Datum] durch Michael Weber welcher Vormund wurde"

    In der Suche nach dem Nachnamen Weber bin ich in Neukirchen auf eine (1) Familie Weber gestoßen, wo ein Vater Michael Weber existiert (der wäre 1834 etwa 57 gewesen) und ein Sohn (der wäre etwa 19 gewesen). (PS: es gibt noch eine zweite, aber hier gibt es keinen Michael.) Außerdem gibt es in Frankenburg, wo die Herrschaft war, auch ein paar Webers, allerdings habe ich jetzt keinen Michael gefunden.

    Jetzt die Fragen:
    1. Was heißt es, ein Kind/eine Geburt "anzuzeigen" bei einer Herrschaft?
    2. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser anzeigende Michael Weber der Vater ist, wenn er danach sogar Vormund wurde?
    3. In welcher Beziehung stand dieser Michael Weber wohl vor der Geburt zu Barbara? War das nur der Kanzleischreiber der Herrschaft und eine Notlösung oder musste/sollte das jemand aus ihrem Umfeld sein, vielleicht ihr Dienstgeber/Arbeitskollege?
    4. Sind die Neukirchener Webers wahrscheinliche Kandidaten für die Vaterschaft? Wer davon eher, der verheiratete Vater oder der ledige Sohn?
    5. War Barbara überhaupt irgendwann mal bei der Herrschaft selbst oder wurde da nur die Nachricht der Geburt übermittelt?
    6. Beim Geburtseintrag von Michael Weber jr steht dabei "attest. die 1838-06-03", was heißt das?
    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von Xaverl; 22.04.2025, 13:06.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 22485

    #2
    6. 1838 wurde ihm, zu welchem Zweck auch immer, ein Taufschein ausgestellt.
    Im Duplikat fehlt der angefragte Zusatz: https://data.matricula-online.eu/de/...252F1834/?pg=2
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Silvio52
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2021
      • 282

      #3
      Spekulatius:

      Ich kenne jenes "Anzeigen" von unehelichen Kindern, so vom Direktor eines Hebammeninstitutes. Somit könnte der bei der Herrschaft angestellte Michael Weber diese Aufgabe übernommen haben und er wurde sogleich zum "staatlichen^^ herrschaftlichen" Vormund bestimmt und dafür wiederum mußte er seine Taufe belegen. Daß er zugleich (Groß-) Vater gewesen wäre, wäre m.E. höchtens Zufall.

      Eigentlich schade, da hätte man eine schöne Familiegschichte stricken können.
      Zuletzt geändert von Silvio52; 22.04.2025, 13:59.
      Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).

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