Frage zu früheren Verhältnissen Ehe

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  • Benjamin04
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2023
    • 192

    Frage zu früheren Verhältnissen Ehe

    Hallo zusammen,
    meine Uroma zog am 01.07.1927 aus dem elterlichen Hause zu meinem Uropa. Sie haben aber erst am 06.10.1928 geheiratet. War sowas normal früher, dass man schon ein Jahr vor der Ehe eine gemeinsame Wohnung mit einem Liebesverhältnis hatten oder war so etwas früher nicht geächtet oder unchristlich? Ich kenne mich nicht aus, aber die früheren Verhältnisse gleichen ja definitiv nicht den heutigen Verhältnissen?

  • Geschichtensucher
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2021
    • 1058

    #2
    Da waren sie wohl unkonventionell, unerschrocken, Freigeister!
    Beste Grüße, Iris

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16909

      #3
      Hallo

      gerade das Jahr 1927 war ein Wendepunkt für Wohnungsmieter:


      "Bis zur Einführung des § 180 Absatz 3 StGB im Jahr 1927 machte sich der Vermieter einer Wohnung wegen Kuppelei strafbar, wenn er einem nicht verheirateten Paar oder einer Prostituierten eine Wohnung vermietete oder überhaupt, wenn er in seiner Wohnung anderen Unzucht gestattete. Ziel der Einführung des § 180 Absatz 3 StGB war es, zu ermöglichen, dass Prostituierte eine Wohnung zum Arbeiten mieten können und damit der Straßenprostitution entgegenzuwirken. Aber auch Paare, die unverheiratet zusammenleben wollten, profitierten vom § 180 Absatz 3 StGB."





      § 180 Absatz 3 StGB. 1927 :

      (3) Wer einer Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, Wohnung gewährt, wird auf Grund des Abs. 1 nur dann bestraft, wenn damit ein Ausbeuten der Person, der die Wohnung gewährt ist, oder ein Anwerben oder ein Anhalten dieser Person zur Unzucht verbunden ist.

      Aktueller und historischer Volltext von § 180 StGB. Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 02.04.2025, 06:51.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Lerchlein
        Erfahrener Benutzer
        • 08.10.2018
        • 2873

        #4
        Es gab allerdings so einige unerschrockene Vermieter... oder auch Eltern. Meine Großeltern mütterlicherseits lebten, bei den Schwiegereltern, bis sich das 3. Kind anmeldetet zusammen.
        Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







        Kommentar

        • Benjamin04
          Erfahrener Benutzer
          • 17.01.2023
          • 192

          #5
          Hallo zusammen,

          vielen Dank für die Antworten, die geben mir ein gutes Bild über die damalige Situation. Dann war die Ehe auch noch 7 Jahre kinderlos, bis 1935 eine erste Tochter kam. Vielleicht wird da die wirtschaftliche Situation eine Rolle gespielt haben.

          VG Benjamin

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