Hallo,
ich habe hier eine Vorfahrin. Deren Mutter saß nach meinen bisherigen Recherchen direkt nach der Geburt in den 40ern mehrfach in der Frauenzuchtanstalt Jauer in Polen ein, bis Kriegsende. Habe ich mittlerweile auch im Arolsen-Archive gefunden.
Das Kind wurde so wie ich es nachvollziehen kann, von dessen Großeltern in Obhut genommen für die Zeit der Inhaftierung.
Die Familie floh aber noch vor Kriegsende und vor Haftentlassung der Mutter des Kindes aus Polen nach Sachsen-Anhalt.
Ab da verliert sich von allen Beteiligten die Spur. Der Vater der Inhaftierten (Opa des Kindes) ist im Krieg gefallen und habe ich soweit abgeklärt.
Mein allgemeine Frage dazu ist nun, ob so eine Inobhutnahme damals irgendwie oder wo niedergeschrieben wurde?
ich habe hier eine Vorfahrin. Deren Mutter saß nach meinen bisherigen Recherchen direkt nach der Geburt in den 40ern mehrfach in der Frauenzuchtanstalt Jauer in Polen ein, bis Kriegsende. Habe ich mittlerweile auch im Arolsen-Archive gefunden.
Das Kind wurde so wie ich es nachvollziehen kann, von dessen Großeltern in Obhut genommen für die Zeit der Inhaftierung.
Die Familie floh aber noch vor Kriegsende und vor Haftentlassung der Mutter des Kindes aus Polen nach Sachsen-Anhalt.
Ab da verliert sich von allen Beteiligten die Spur. Der Vater der Inhaftierten (Opa des Kindes) ist im Krieg gefallen und habe ich soweit abgeklärt.
Mein allgemeine Frage dazu ist nun, ob so eine Inobhutnahme damals irgendwie oder wo niedergeschrieben wurde?
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