"Berechtigtes Interesse" - ich blick da nicht durch

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  • AnNo
    Erfahrener Benutzer
    • 02.09.2024
    • 232

    #16
    Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
    (für katholische kostenlos bei data.matricula-online.eu; für evangelische kostenpflichtig bei archion.de)
    Ich sollte alle Postings von dir, Carl-Henry, durchforsten, denn in mindestens jedem zweiten finde ich neue Informationen, klar und verständlich dargelegt.
    Die Ungerechtigkeit hier ärgert mich allerdings. Wieso ist das so getrennt - hier katholisch, dort evangelisch? Und wieso diese monetäre Ungleichbehandlung?

    Bloß mal so in den Raum geschimpft. An dich (und alle) aber liebe Grüße.
    Angela

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    • Mismid
      Erfahrener Benutzer
      • 21.02.2009
      • 1174

      #17
      Es hat erstmal nichts mit der Religion an sich zu tun. Es sind auch nicht alle katholischen Bistümer bei Matricula. Das entscheidet jedes Bistum für sich. Jede Digitalisierung und Onlinestellung kostet nun mal Geld. Die evangelischen Landeskirchen haben sich vor ein paar Jahren entschlossen externe Dienstleister zu verwenden. Zuerst nur ein paar wenige. Die anderen haben sich dann später angeschlossen. Und die machen dies nicht kostenlos. Die katholischen Bistümer haben die Bücher selbst ddigitalisiert, teilweise auch durch externe Dienstleister die von Steuergeldern finanziert wurden und sie dann an die von Spenden lebenden Organisation abgegeben. Manche Bistümer stellen es auch selbst oder anderweitig oder in Zukunft vielleicht auch gegen Gebühr online. Bei Matricula sind theoretisch auch evangelische Bücher. Allerdings wie oben erwähnt, haben die Evangelischen Landeskirchen in Deutschland schon langfristige Verträge abgeschlossen.

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      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5382

        #18
        Zitat von AnNo Beitrag anzeigen
        Da ich nun mal kein direkter Abkömmling (hab jetzt abwechselnd Abkümmling und Abkämmling geschrieben, da seht ihr's) bin, müsste ich ergo ein "berechtigtes Interesse" nachweisen.

        LG Angela
        Moin Angela,

        meines Wissens wird zwischen einem "rechtlichen" und einem "berechtigten" Interesse unterschieden. Beim "rechtlichen" hast Du einen Rechtsanspruch, beim "berechtigten" reicht es, wenn Du sagst, dass Du Dich für Familienforschung interessierst.

        LG Wolfgang

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        • Blubbermaus
          Erfahrener Benutzer
          • 24.12.2017
          • 111

          #19
          Darf ich noch etwas ergänzen.... vielleicht will jemand tiefer in das Thema eintauchen.

          Katholisch: mir war, wie wenn es ein deutschlandweites einheitliches Archivordnung für Katholische Kirchenbücher gibt. 120 Jahre ab Taufe. Und das es in dieser katholischen Archivordnung kein seit "30 Jahre verstorben"-Regel gibt, die also die 120 Jahre verkürzen würde. Insgesamt sind die Ausführungen sehr verwirrend, wenn man mehr als die "120" liest. Die kath. Kirche sollte die Finger "von Gesetzen" lassen.

          Ich wäre mir nicht so sicher, dass diese kirchlichen (Archiv)Fristen haltbar wären, wenn man diese rechtlich hinterfragen würde. Schließlich hatte die Kirche damals staatliche Aufgaben in der Standesdokumentation. Da aber die Fristen mittlerweile keine Behinderung mehr sind, hat hier wohl noch nie eine ernsthafte juristische Auseinandersetzung gegeben - und die kirchliche Archive haben ja Einsicht gegeben. Im weltlichem Recht gilt eben das Personenstandsgesetz.

          "Schutzfristen" - das Wort gibt es meiner Ansicht nach nicht im Personenstandsrecht - also Standesamt (Achtung: Der Begriff "Schutzfristen" wird nur bei Genwiki erwähnt - was es nicht richtiger macht). Das Standesamt hat Fortführungsfristen von 110/80/30. Aber was sind Fortführungsfristen - ein sperriges Wort. Nach einer Geburt, oder Ehe (oder sogar Sterbefall?) kann es ja nötig sein, dass noch Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden. Nehmen wir mal an, die Person wird im Erwachsenenalter adoptiert. Dann ändert sich der Nachname vielleicht. Dann muss dies in den abhängigen Einträgen fortgeführt werden. Geschlechtsumwandlung?! .. jetzt stellt euch mal vor, ein solches Buch wäre bereits im Archiv! Im Standesamt konnte ja gesichert werden, dass kein Unbefugter auf die Bücher zugegriffen hat und unrechtmäßige Änderungen vorgenommen wurden.
          Übrigens hatte in Württemberg der König Friedrich 1807 die Anweisung an die Pfarrer gegeben, die Zweitschriften vorzunehmen. Er konnte die kirchliche Dokumentation in der Erstschrift im Pfarramt machen. Und diese Kopie des Kirchenbuchs sollte jeweils Montags im Rathaus ergänzt werden. Das Buch sollte dort verbleiben (Feuerschutz). Ob er das wirklich so gemacht hat? Aber die Zweitschriften sind immer leicht schöner und im Fluß geschrieben.

          Die Zahl über 110jährigen sind gering - "Supercentenarian". Und bekannt. Auf Wikipedia gibt es eine Liste. Das Standesamt kennt diese in ihrer Region. Der Bürgermeister auch :-).

          Ein Datenschutz für Verstorbene gibt es nicht. Wikipedia zu postmortalem Persönlichkeitsrecht. Das wurde in diesem Thread ja schon erwähnt.
          Man muss sich vergegenwärtigen, was mit den 30 Jahren erreicht werden soll. Es gibt immer "böse Buben", die es schön fänden die "Witwen" dieser Welt systematisch mit "Werbe"post oder sonstigen Anrufen zu bedrängen. Deshalb will man vermeiden, zeitnah ein ganzes Buch zu präsentieren, um die Opfer reihenweise zu bedrängen. Deshalb die 30 Jahre.

          Ansonsten gibt es z.B. im Bundesarchiv eine Schutzfrist von 10 Jahren nach Tod. Aber das ist für den Zugriff auf Unterlagen zur Person. Eben nicht auf ein ganzes Buch mit Listen von Sterbedaten wie in einem Personenstandsregister, sondern nur die zu einer Person in einem Archiv.

          Und bezüglich des Falls: "ich bekomme bei einer seit über 30 Jahren verstorbenen Person die Geburtseinträge nicht aus dem Standesamt". Man muss hier ja immer zwischen "ich bin in einem Archiv und habe das ganze Buch vor mir - frei zum durchstöbern" und "der Standesbamte/Archivar macht mir eine Kopie und überlässt das komplette Buch nicht dem Familienforscher". Muss man hier wirklich schon ein berechtigtes Interesse vorweisen? Familienforschung z.B. nach einem bestimmten Nachnamen ist ja schon ein "berechtigtes Interesse" und die Person ist schon länger als 30 Jare verstorben.

          Zukunft: Und es wird auch interessant, wie das mit den digitalen Daten von stattengehen wird. Personenstandsgesetz 2009+30 Jahre. Wer wird die Datenbank zur Verfügung stellen? Wie wird eben der massenhafte Zugriff geschützt? Aber das werden wir sicherlich in 10 Jahren lesen.

          Zum Umgang mit dem Standesamt:
          Ich ruf vorher immer an, ob die Bücher bereits ins Archiv abgegeben wurden. Ansonsten wollen sie einen Kopie/Foto des Perso (wohl um zu dokumentieren, dass es kein böser Bub ist). Ich schreibe per email noch dazu, dass ich keine Beglaubigung benötige, sogar mit digitaler Kopie ausreichend wäre und ich die Archivgebühren gerne überweise. Ich habe letztens für eine einfach aufzufindenden Vorgang 9 eur für Recherche und zweimmal 1 eur für Kopie bezahlt.

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