Hallo, hier bin ich wieder nach längerer Absenz, in der ich mich durch halb Polen und Weißrussland geforscht habe, aber egal.
Jetzt bin ich zu meinen eigenen Vorfahren zurückgekehrt und möchte anfangen, Schritt für Schritt Quellenforschung zu betreiben. Das beginnt zunächst mit den Geschwistern meiner Großeltern. Die sind so ziemlich alle nach 1875 geboren (der letzte dürfte Ende der 1980er/Anfang der 1990er gestorben sein, also 30-40 Jahre her), die Urkunden sollten daher wohl bei den einschlägigen Standesämtern erhältlich sein. Mal abgesehen von den für mich astronomischen Preisen (15 Euronen pro Urkunde, und ich bräuchte VIELE ...), macht mich das Datenschutzgesetz ganz wuschig. Ich hatte 2014 schon mal geforscht, da hat niemand nach einer Vollmacht für meine Tanten gefragt.
Da ich nun mal kein direkter Abkömmling (hab jetzt abwechselnd Abkümmling und Abkämmling geschrieben, da seht ihr's) bin, müsste ich ergo ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Nur steht nirgendwo, was genau das sein soll. Beim Bundesportal nur 3 Beispiele: "Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel". Was soll ich denn damit? Die Leute sind lange tot und zwar alle, ich bin inzwischen die älteste noch Lebende, und ich betreibe schlicht und ergreifend Ahnenforschung. Ist das ein berechtigtes Interesse? Bitte klärt mich auf!
Oder liegen die alle vielleicht schon in den Stadtarchiven? Da war ich 2014 auch schon mal, also in Chemnitz, und hatte ein paar Chemnitzer Vorfahren gefunden, damals noch auf Mikrofiches, war spannend.
LG Angela
Jetzt bin ich zu meinen eigenen Vorfahren zurückgekehrt und möchte anfangen, Schritt für Schritt Quellenforschung zu betreiben. Das beginnt zunächst mit den Geschwistern meiner Großeltern. Die sind so ziemlich alle nach 1875 geboren (der letzte dürfte Ende der 1980er/Anfang der 1990er gestorben sein, also 30-40 Jahre her), die Urkunden sollten daher wohl bei den einschlägigen Standesämtern erhältlich sein. Mal abgesehen von den für mich astronomischen Preisen (15 Euronen pro Urkunde, und ich bräuchte VIELE ...), macht mich das Datenschutzgesetz ganz wuschig. Ich hatte 2014 schon mal geforscht, da hat niemand nach einer Vollmacht für meine Tanten gefragt.
Da ich nun mal kein direkter Abkömmling (hab jetzt abwechselnd Abkümmling und Abkämmling geschrieben, da seht ihr's) bin, müsste ich ergo ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Nur steht nirgendwo, was genau das sein soll. Beim Bundesportal nur 3 Beispiele: "Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel". Was soll ich denn damit? Die Leute sind lange tot und zwar alle, ich bin inzwischen die älteste noch Lebende, und ich betreibe schlicht und ergreifend Ahnenforschung. Ist das ein berechtigtes Interesse? Bitte klärt mich auf!
Oder liegen die alle vielleicht schon in den Stadtarchiven? Da war ich 2014 auch schon mal, also in Chemnitz, und hatte ein paar Chemnitzer Vorfahren gefunden, damals noch auf Mikrofiches, war spannend.
LG Angela
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