Obergrenze der Personenzahl bei Anfragen an das Bundesarchiv?

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  • jockelgockel
    Neuer Benutzer
    • 30.01.2025
    • 2

    Obergrenze der Personenzahl bei Anfragen an das Bundesarchiv?

    Hallo liebes Forum,


    derzeit interessiert mich sehr die eigene Familiengeschichte während der NS-Zeit. Mir wurde am Telefon von der Abteilung - BE des Bundesarchivs mitgeteilt, dass es sinnvoll ist, alle interessanten Personen zu recherchieren und diese dann in einem Rutsch mit einem Rechercheauftrag zu bearbeiten, da mit der Zeit immer mehr Familienangehörige dazukommen.
    Nach einem Jahr Recherche ist der für mich interessante Teil der Familie erfasst und ich würde gerne eine Anfrage an die Abteilung - BE stellen. Es handelt sich dabei um ca. 60 Personen. Direkte Nachfahren und deren Geschwister sowie eingeheiratete Personen. Ich hoffe, dadurch schon bekannte Informationen zu verifizieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

    In welchem Umfang dürfen Anfragen an die Abteilungen des Bundesarchivs gestellt werden? Gibt es eine maximale Anzahl an Personen? Hat jemand Erfahrung mit größeren Anfragen an das Bundesarchiv? Mit welchen Wartezeiten und Kosten kann ich hier rechnen?
    Der Webseite konnte ich entnehmen, dass es pro Benutzungsthema eine Obergrenze von 10 Akten gibt. Diese würden doch sehr wahrscheinlich hier überschritten werden?... Ist es sonst erlaubt, nach einem abgeschlossenen Rechercheauftrag einen erneuten Antrag zu stellen?


    Viele Grüße

    Jockel
  • Gast

    #2
    Hallo jockelgockel !

    Es gibt keine Begrenzung für eine Anfrage.

    Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Du die Anfrage per E-Mail sendest.
    Hierzu ist grundsätzlich der unterschriebene Benutzerantrag notwendig (beim BA herunterladen) und beizufügen.
    Die Namen solltest Du sorgfältig recherchiert (ggf. Angabe des abweichenden Rufnamens) mit Angabe von Geburtsdatum, Geburtsdatum und ggf. Sterbedatum übersichtlich angeben.
    Die Daten sollten möglichst so vollständig angegeben werden, dass die Suche mit Erfolg beschieden - oder ausgeschlossen - werden kann.

    Bsp. Die gesuchte Person hat folgende Namen: Julius Max Lüddemann - Der Rufname war aber "Max", unter diesem Namen sind auch alle Wehrmachtsunterlagen gefunden worden. So sollte ein Hinweis auf diesen Rufnamen erfolgen. Gleiches für "Willy", wenn in Wehrmachtsunterlagen alles unter "Wilhelm" erfaßt wurde. (Aus meiner persönlichen Erfahrung!)

    Das BA prüft lediglich die Schutzfristen für die Herausgabe der Daten.

    Vielleicht konnte ich Dir mit diesen Angaben etwas weiterhelfen.

    VG Genealoge52

    Kommentar

    • ReReBe
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2016
      • 3298

      #3
      Zitat von Genealoge52 Beitrag anzeigen
      Es gibt keine Begrenzung für eine Anfrage.
      Das BA prüft lediglich die Schutzfristen für die Herausgabe der Daten.
      Hallo,
      Leider ist es aber so, dass im Rahmen der durch Schutzfristen bedingten Berechtigungsprüfungen dann entsprechende Nachweise für eine Aufhebung oder Verkürzung der Schutzfrist zu erbringen sind.

      Gruß
      Reiner
      Zuletzt geändert von ReReBe; 30.01.2025, 14:32.

      Kommentar

      • jockelgockel
        Neuer Benutzer
        • 30.01.2025
        • 2

        #4
        Danke für die Antworten, Die Personen um die es geht, sind alle mindestens vor 110 Jahren geboren.

        Grüße
        Jockel

        Kommentar

        • aschel
          Benutzer
          • 23.02.2024
          • 95

          #5
          also ich kann dir bestätigen, dass ich keinerlei Probleme hatte mit einer Sammelanfrage. diese hatte ich im August letzten Jahres per Email gestellt. Anfang diesen Monats kam nun für alle Personen das Rechercheergebnis gebündelt als Mail zurück.

          Kommentar

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