Hallo,
ich habe mir im Stadtarchiv folgende Daten ( dorthin wurden die Standesamtsbücher - Hochzeiten abgegeben) besorgt.
MÜLLER, Walter, Alfred , * 27.09.1912 A-Dorf, Bergmann, evangelisch
& oo 25.04.1943 A-Stadt
MÜLLER, Frieda , * 13.11.1919 C-Dorf, evangelisch
Datenschutz:
Grundsätzlich gilt der Datenschutz für lebende Personen und bezieht sich auf alle persönlichen Daten, auch die Nennung des reinen Namens. Das ist auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, Erwägungsgrund 27, so geregelt. Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.
Personenstandsgesetz:
Das zur Zeit gültige Personenstandsgesetz regelt die öffentlichen Verfügbarkeit standesamtlicher Daten. Die dort genannten Fristen beziehen sich auf die Abgabe und Nutzungsmöglichkeit an und in staatlichen Archiven: Unterlagen zu Geburten 110 Jahre (31.12.1914) , zu Heiraten 80 Jahre (31.12.1944), zu Sterbefällen 30 Jahre (31.12.1994) nach dem Ereignis.
Nach Personenstandsgesetz dürfte das Datum * 13.11.1919 nicht veröffentlicht werden, da es nach dem 31.12.1914 liegt.
Das Datum habe ich aber aus dem Hochzeitseintrag vom 25.04.1943 entnommen.
Was gilt bei der Veröffentlichung
ich habe mir im Stadtarchiv folgende Daten ( dorthin wurden die Standesamtsbücher - Hochzeiten abgegeben) besorgt.
MÜLLER, Walter, Alfred , * 27.09.1912 A-Dorf, Bergmann, evangelisch
& oo 25.04.1943 A-Stadt
MÜLLER, Frieda , * 13.11.1919 C-Dorf, evangelisch
Datenschutz:
Grundsätzlich gilt der Datenschutz für lebende Personen und bezieht sich auf alle persönlichen Daten, auch die Nennung des reinen Namens. Das ist auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, Erwägungsgrund 27, so geregelt. Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.
Personenstandsgesetz:
Das zur Zeit gültige Personenstandsgesetz regelt die öffentlichen Verfügbarkeit standesamtlicher Daten. Die dort genannten Fristen beziehen sich auf die Abgabe und Nutzungsmöglichkeit an und in staatlichen Archiven: Unterlagen zu Geburten 110 Jahre (31.12.1914) , zu Heiraten 80 Jahre (31.12.1944), zu Sterbefällen 30 Jahre (31.12.1994) nach dem Ereignis.
- Müller, Walter, * 27.09.1912 darf veröffentlicht werden (liegt vor dem 31.12.1914)
- Müller Walter oo 25.04.1943 Müller, Frieda darf veröffentlicht werden (liegt vor dem 31.12.1944)
- Müller, Frieda, * 13.11.1919 ?????
Nach Personenstandsgesetz dürfte das Datum * 13.11.1919 nicht veröffentlicht werden, da es nach dem 31.12.1914 liegt.
Das Datum habe ich aber aus dem Hochzeitseintrag vom 25.04.1943 entnommen.
Was gilt bei der Veröffentlichung

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