Was genau ist ein Erblehngerichtsgut Anfang des 18. Jh.? Handelt es sich hier z.B. um das Rittergut im Ort oder kann das auch ein normales Bauerngut sein?
ein normales Bauerngut war das nicht aber auch nicht das Rittergut des Grundherren. Es handelt sich um das Gut, auf dem sich das Erbgericht oder auch Lehensgericht befand. Diese Güter waren meist sehr groß. Auf dem Gut saß der Erbrichter, der die niedere Gerichtbarkeit ausführte.
Die Bezeichnung Erblehengerichtsgut findet man aber eher selten.
Viele Grüße
Hina
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
Kommentar