Nachträglich anerkannt ohne Eheschließung?

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  • Stevo80
    Benutzer
    • 07.06.2024
    • 13

    Nachträglich anerkannt ohne Eheschließung?

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Einer meiner direkten Vorfahren, Alois Inhofer, wurde 1834 unehelich geboren, bekam also den Nachnamen (Resch) der Mutter, der Vater, Georg Inhofer, wurde damals aber im Kirchenbuch mit angegeben. Der Vater hat dann 1841 eine andere Frau geheiratet. Alois hat 1864 selbst geheiratet, damals noch unter dem Namen Resch. Er hatte mit seiner Frau mehrere Kinder, das erste noch unter dem Namen Resch, bei den darauffolgenden wurde er aber als Alois Inhofer, in Klammer Resch, angegeben. Die Kinder wurden alle mit dem Nachnamen Inhofer eingetragen. Nun die Frage, wie ist sowas möglich? Da er weiterhin im selben Dorf, Schorndorf bei Cham, wohnte konnte er ja sicher nicht einfach so seinen Namen ändern. War eine Legitimation ohne die Eheschließung mit der Mutter denn möglich?

    Viele Grüße, Stefan
  • Prinzessin LiSi
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2020
    • 590

    #2
    Hallo Stefan,
    ich "kenne" das Vorgehen mindestens zweimal aus Westfalen:
    Um 1750 wird in Sandebeck (bei Paderborn) ein Sohn unehelich unter Angabe des Vaters getauft. Das Kind heißt zeitlebens wie der Vater.
    Um 1700 derselbe Fall in einem heutigen Stadtteil von Bochum, wobei beide Elternpaare sicher nie geheiratet haben.
    Hier und zu der Zeit mag das daran gelegen haben, dass die jeweiligen Söhne eventuell im Haus der Väter aufgewachsen sind, was ich aber nicht sicher weiß, sondern nur vermute, da sonst auch oft die Kinder den Namen ihrer Mütter übernahmen (bzw. der Ehemann den Namen seiner Frau), sofern die neue Familie auf dem elterlichen Hof der Mutter wohnte.
    In deinem Fall ist vermutlich auch der Name nie offiziell geändert worden, sondern wurde wechselnd verwendet, ohne dass das Kind offiziell vom Vater angerkannt wurde.
    Weißt du, ab wann die Nachnamen in deinem Einzugsgebiet schriftlich festgelegt waren?
    VG LiSi

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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 4431

      #3
      Hallo Stefan:

      Die Gepflogenheiten werden je nach Konfession, Zeitraum, und Gegend anders gewesen sein. In meinem Forschungsgebiet (evangelische in Frankenberg/Eder in Nordhessen) trugen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert uneheliche Kinder oft den Namen des Vaters, soweit er bekannt war, auch ohne elterliche Eheschließung - der Name war also nicht an eine Legitimation gebunden. Ich habe es auch öfters gesehen, daß ein Kind mal mit Namen der Mutter, mal mit dem des Vaters angegeben wurde - es gab also hier keine festgeschriebenen Regeln, denen konsequent gefolgt wurden. Penibler wurde man erst im späten 19. Jahrhundert.

      Beispiel: Johann Jost Feisel und Anna Elisabeth Schneider hatten 6 uneheliche Kinder von 1822 bis 1840. Sie haben nie geheiratet (eine Eheschließung stand 1840 an, er verstarb aber, bevor sie vollzogen werden konnte). In den Konfirmationseinträgen hatten 3 der Kinder (das erste, das dritte, und das letzte) den Nachnamen Feisel, die anderen 3 den Nachnamen Schneider. Und die Gertraud (geboren 1828), die 1843 als Feisel konfirmiert wurde, heiratete 1854 als Schneider.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA

      Kommentar

      • Stevo80
        Benutzer
        • 07.06.2024
        • 13

        #4
        Hi Zusammen, danke für die aufschlussreichen Antworten. @ LiSi, ja es könnte gut sein, das Alois im Haus seines Vaters aufwuchs, oder Kontakt zu ihm hatte. Zumindest war der Vater Schuhmachermeister und auch Alois danach. Naja, genau erfahren werd ich's wohl nicht mehr, mal schauen ob ich über die Kirchenbücher noch die Adressen rausbekomme. Viele Grüße, Stefan

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