Liebe Forumsmitglieder,
ich recherchiere zur Geschichte meines Urgroßvaters, der in Österreich um 1830 unehelich geboren wurde. Schon damals galt dort das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches vorschrieb, dass uneheliche Kinder den Nachnamen der Mutter führen sollten. Allerdings trug mein Urgroßvater trotz unehelicher Geburt den Nachnamen seines Vaters.
Hier die Fakten:
• Die Eltern haben nach der Geburt keine Eheschließung vorgenommen, sodass eine nachträgliche Legitimation nicht infrage kommt.
• Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, aber das ist die eine Sache, die andere Sache ist das Namensrecht; Adoption käme infrage, davon weiß ich leider nichts.
• Beide Eltern waren sozial eher in ärmlichen Verhältnissen, sodass Einfluss oder besondere Abmachungen eher unwahrscheinlich erscheinen.
Meine Frage an euch: Wie konnte es dazu kommen, dass mein Urgroßvater trotzdem den Nachnamen des Vaters geführt hat, obwohl das ABGB dies eigentlich nicht vorsah? Gab es eventuell regionale Abweichungen oder Besonderheiten in der Anwendung des Namensrechts? Wurden möglicherweise Vaterschaftsanerkennungen in der Praxis unterschiedlich gehandhabt? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen oder Hinweise!
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Ideen!
Beste Grüße,
Wolfgang
ich recherchiere zur Geschichte meines Urgroßvaters, der in Österreich um 1830 unehelich geboren wurde. Schon damals galt dort das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches vorschrieb, dass uneheliche Kinder den Nachnamen der Mutter führen sollten. Allerdings trug mein Urgroßvater trotz unehelicher Geburt den Nachnamen seines Vaters.
Hier die Fakten:
• Die Eltern haben nach der Geburt keine Eheschließung vorgenommen, sodass eine nachträgliche Legitimation nicht infrage kommt.
• Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, aber das ist die eine Sache, die andere Sache ist das Namensrecht; Adoption käme infrage, davon weiß ich leider nichts.
• Beide Eltern waren sozial eher in ärmlichen Verhältnissen, sodass Einfluss oder besondere Abmachungen eher unwahrscheinlich erscheinen.
Meine Frage an euch: Wie konnte es dazu kommen, dass mein Urgroßvater trotzdem den Nachnamen des Vaters geführt hat, obwohl das ABGB dies eigentlich nicht vorsah? Gab es eventuell regionale Abweichungen oder Besonderheiten in der Anwendung des Namensrechts? Wurden möglicherweise Vaterschaftsanerkennungen in der Praxis unterschiedlich gehandhabt? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen oder Hinweise!
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Ideen!
Beste Grüße,
Wolfgang
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