Namensführung unehelicher Kinder in Österreich um 1830 entgegen ABGB

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  • zlipw
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2014
    • 275

    Namensführung unehelicher Kinder in Österreich um 1830 entgegen ABGB

    Liebe Forumsmitglieder,




    ich recherchiere zur Geschichte meines Urgroßvaters, der in Österreich um 1830 unehelich geboren wurde. Schon damals galt dort das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches vorschrieb, dass uneheliche Kinder den Nachnamen der Mutter führen sollten. Allerdings trug mein Urgroßvater trotz unehelicher Geburt den Nachnamen seines Vaters.




    Hier die Fakten:




    • Die Eltern haben nach der Geburt keine Eheschließung vorgenommen, sodass eine nachträgliche Legitimation nicht infrage kommt.

    • Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, aber das ist die eine Sache, die andere Sache ist das Namensrecht; Adoption käme infrage, davon weiß ich leider nichts.

    • Beide Eltern waren sozial eher in ärmlichen Verhältnissen, sodass Einfluss oder besondere Abmachungen eher unwahrscheinlich erscheinen.




    Meine Frage an euch: Wie konnte es dazu kommen, dass mein Urgroßvater trotzdem den Nachnamen des Vaters geführt hat, obwohl das ABGB dies eigentlich nicht vorsah? Gab es eventuell regionale Abweichungen oder Besonderheiten in der Anwendung des Namensrechts? Wurden möglicherweise Vaterschaftsanerkennungen in der Praxis unterschiedlich gehandhabt? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen oder Hinweise!




    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Ideen!




    Beste Grüße,
    Wolfgang
  • hessischesteirerin
    Erfahrener Benutzer
    • 08.06.2019
    • 1535

    #2
    Leider kann ich dir nicht helfen

    Ich selbst habe 1805 eine Geburt einer Ahnin, deren Eltern nicht verheiratet waren (Hochzeit war erst 1810), das Kind hatte den Familiennamen der Mutter, eine Legitimation konnte ich nicht finden, aber bei ihrer Hochzeit hatte sie den Namens des Vaters

    1845 wird eine weitere Ahnin unehelich geboren. Die Mutter gibt im Geburtshaus in Graz einen falschen Familiennamen an, das Kind bekommt diesen Namen und erst bei der Hochzeit des Kindes wird der richtige Nachname der Mutter genannt. Die Mutter starb unverheiratet, wieso sie im Geburtshaus einen falschen Nachnamen angegeben hat, ist fraglich

    Kommentar

    • Gudrid
      Erfahrener Benutzer
      • 22.04.2020
      • 1301

      #3
      In Bayerns finden sich bis ca. Mitte des 19. Jahrhunderts solche Fälle, dass die unehelichen Kinder den Namen des Vaters bekamen, wenn sich der zur Vaterschaft bekannte. Ob die Rechtslage die selbe war wie in Österreich, weiß ich leider nicht.
      Liebe Grüße
      Gudrid
      Lieber barfuß als ohne Buch

      Kommentar

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