Antwort eines Standesamts auf Anfrage nach Heiratsregisters

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  • Ariane_76
    Benutzer
    • 30.04.2024
    • 26

    Antwort eines Standesamts auf Anfrage nach Heiratsregisters

    Hallo,
    diese Nachricht bekam ich vom Standesamt Berlin auf die Anfrage nach der Heiratsurkunde des Sohnes aus der 1. Ehe meines Opas väterlicherseits (*1919,+1978):

    "die Erteilung von Personenstandsurkunden/Auskünften kann nach §62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsbuch bezieht sowie Geschwister, Ehegatten, Vorfahren in grader Linie und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung der Personenstandsurkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    Ahnenforschung reicht als rechtliches Interesse leider nicht aus."

    Es wundert mich nur, dass ich bisher verschiedene Heiratsurkunden bei anderen Standesämtern ohne Probleme erhalten habe, da waren auch Nebenlinien (Großonkel etc) dabei.


    Was ist denn ein rechtliches Interesse?

    Gruß Ariane
    Zuletzt geändert von Ariane_76; 15.08.2024, 08:21.
  • nav
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 792

    #2
    Zitat von Ariane_76 Beitrag anzeigen
    Es wundert mich nur, dass ich bisher verschiedene Heiratsurkunden bei anderen Standesämtern ohne Probleme erhalten habe, da waren auch Nebenlinien (Großonkel etc) dabei.
    Sofern diese Heiratsurkunden noch in der Schutzfrist waren (80 Jahre, also aktuell jünger als 1944), war das dann wohl nicht ganz gesetzeskonform sondern einfach Glück mit sehr netten Standesbeamten.

    Zitat von Ariane_76 Beitrag anzeigen
    Was ist denn ein rechtliches Interesse?
    Ein rechtliches Interesse hätte man denke ich beispielsweise, wenn es um eine Erbschaftsangelegenheit geht, also die Anforderung des Eintrags der Erbenermittlung dient.

    Nico

    Kommentar

    • Luhada
      Erfahrener Benutzer
      • 17.09.2019
      • 391

      #3
      Hallo Ariane,

      kann es vielleicht sein, das die Sperrfrist noch nicht vorbei ist?
      LG von mir 😁 🐓 🍀
      ---------------------------------------------------

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29918

        #4
        Zitat von Luhada Beitrag anzeigen
        Hallo Ariane,

        kann es vielleicht sein, das die Sperrfrist noch nicht vorbei ist?
        Das wäre dann nach PSG
        Ab dem 1. Januar 2024 stehen damit also zur Verfügung
        Eheregister bis 1943
        Geburtenregister bis 1913
        Sterberegister bis 1993
        Also spätestens in 6 Jahren ist es frei zugänglich, dann ist auch die Frist für die Geburtsregister vorüber.

        Ach ne, es geht ja um den Sohn des Opas, da wird es dann noch dauern.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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