Hallo,
diese Nachricht bekam ich vom Standesamt Berlin auf die Anfrage nach der Heiratsurkunde des Sohnes aus der 1. Ehe meines Opas väterlicherseits (*1919,+1978):
"die Erteilung von Personenstandsurkunden/Auskünften kann nach §62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsbuch bezieht sowie Geschwister, Ehegatten, Vorfahren in grader Linie und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung der Personenstandsurkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Ahnenforschung reicht als rechtliches Interesse leider nicht aus."
Es wundert mich nur, dass ich bisher verschiedene Heiratsurkunden bei anderen Standesämtern ohne Probleme erhalten habe, da waren auch Nebenlinien (Großonkel etc) dabei.
Was ist denn ein rechtliches Interesse?
Gruß Ariane
diese Nachricht bekam ich vom Standesamt Berlin auf die Anfrage nach der Heiratsurkunde des Sohnes aus der 1. Ehe meines Opas väterlicherseits (*1919,+1978):
"die Erteilung von Personenstandsurkunden/Auskünften kann nach §62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsbuch bezieht sowie Geschwister, Ehegatten, Vorfahren in grader Linie und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung der Personenstandsurkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Ahnenforschung reicht als rechtliches Interesse leider nicht aus."
Es wundert mich nur, dass ich bisher verschiedene Heiratsurkunden bei anderen Standesämtern ohne Probleme erhalten habe, da waren auch Nebenlinien (Großonkel etc) dabei.
Was ist denn ein rechtliches Interesse?
Gruß Ariane
Kommentar