Scheidungsurkunde meines Großvaters

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  • tomarten
    antwortet
    Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
    Hallo Tobi,
    hast Du denn schon Näheres über die einzige Ehefrau des Großvaters erfahren können? Vielleicht heiratete sie ein 2. Mal, dann könntest Du das Datum der Scheidung weiter eingrenzen.
    Er heiratete nicht wieder, das bedeutet, dass Dein Vater/Mutter unehelich geboren wurde. Gibt es vielleicht Vormundschaftsakten, aus denen noch weitere Informationen gezogen werden können? Sonst stelle doch Daten und Fakten der Personen in die Rubrik "noch lebende Personen" rein, ggf. findet noch jemand was raus.
    Und, soweit noch Personen in Deiner Familie leben, die Auskunft geben könnten, einfach noch mal intensiv nachfragen.
    Hallo Balthasar,

    danke für deine Tipps! Von seiner Ex-Frau weiß ich:

    · Name
    · Geburtsdatum
    · Geburtsort
    · wann ungefähr die Hochzeit und die Scheidung war

    Leider gibt es in den Archiven (Marienhof, Kreis Dramburg) keine Urkunden mehr. Sie war auch nicht die Mutter meiner Mutter, aber ich hatte gehofft, über sie etwas über meinen Großvater erfahren zu können.

    Ich hatte jetzt noch das Landgericht angeschrieben und die Antwort bekommen, dass die Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren abgelaufen ist und die Aussonderung deshalb schon passiert ist

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  • Balthasar70
    antwortet
    Hallo Tobi,
    hast Du denn schon Näheres über die einzige Ehefrau des Großvaters erfahren können? Vielleicht heiratete sie ein 2. Mal, dann könntest Du das Datum der Scheidung weiter eingrenzen.
    Er heiratete nicht wieder, das bedeutet, dass Dein Vater/Mutter unehelich geboren wurde. Gibt es vielleicht Vormundschaftsakten, aus denen noch weitere Informationen gezogen werden können? Sonst stelle doch Daten und Fakten der Personen in die Rubrik "noch lebende Personen" rein, ggf. findet noch jemand was raus.
    Und, soweit noch Personen in Deiner Familie leben, die Auskunft geben könnten, einfach noch mal intensiv nachfragen.
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 09.08.2024, 19:41.

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  • tomarten
    antwortet
    Dank für euren Input!
    Ich kann leider nur nachweisen, dass mein Großvater verstorben ist. Ein zweites Mal hat er leider auch nicht geheiratet.

    Leider weiß ich auch nicht wann und wo genau sie damals geheiratet haben.

    Danke!

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  • lokarda
    antwortet
    Zitat von Diebugö Beitrag anzeigen
    Bis 1976 waren m. W. nicht die Amtsgerichte zuständig für Ehescheidungen, sondern die Landgerichte.
    In meinem Fall (bin auch gerade auf der Suche nach den Scheidungsunterlagen meiner Großeltern) ist im Jahr 1957 in Thüringen ein Amtsgericht zuständig gewesen, laut Randvermerk in der Eheurkunde.

    Nach meiner Anfrage dort sagte mir die Sachbearbeiterin zu, im Falle eines Fundes würden sie mir die Kopie der Akte kostenfrei zusenden, sobald sie von mir einen frankierten Rückumschlag erhalten haben. Belege zu meiner Person wurden bis jetzt nicht verlangt.

    Gruß, lokarda

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  • Diebugö
    antwortet
    berechtigtes Interesse: Ich möchte ermitteln, ob mein Vater/Mutter Halbgeschwister aus einer evtl. zweiten Ehe der geschiedenen ersten Frau habe, damit ich sie als Erben in meinem Testament berücksichtigen kann.

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  • Diebugö
    antwortet
    Bis 1976 waren m. W. nicht die Amtsgerichte zuständig für Ehescheidungen, sondern die Landgerichte. Kann aber sein, dass deren alte Akten mit Einführung der Familiengerichte bei den Amtsgerichten 1976 an diese zur Verwahrung abgegeben wurden.
    Wenn Du Erbe des Großvaters bist (oder Erbe seines Erben) und das nachweisen kannst (Testamente, Erbscheine) bekommst du eine Abschrift, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Die Schwelle dürfte m. E. nicht zu hoch hängen.
    Das löst aber nicht das Problem, den Zeitraum einzugrenzen. Das Datum 22.11.1952 ist vielleicht das einer zweiten Eheschließung? Dann müsste dort beim Standesamt schon noch etwas zu der vorangegangenen Scheidung bekannt sein (war ja Voraussetzung der erneuten Heirat), zumindest ein Aktenzeichen (das dann wiederum das Jahr der Scheidung erkennen lässt, z. B. 11/49 für den elften Fall 1949). Im Zweifel sollte man lieber persönlich vorsprechen und seinen Charme spielen lassen, das kann dann mit Glück menschliches Verständnis wecken. LG Diebugö

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  • Horst von Linie 1
    antwortet
    Wenn Du nachweisen kannst, dass beide Ehepartner bereits länger als 30 Jahre tot sind................

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  • tomarten
    hat ein Thema erstellt Scheidungsurkunde meines Großvaters.

    Scheidungsurkunde meines Großvaters

    Moin!

    Ich bin auf der Suche nach der der Scheidungsurkunde meines Großvaters und habe schon sämtliche Archive und Standesämter angeschrieben, die in Frage kommen könnten.
    Mir wurde dann der Tipp gegeben, mich an das Amtsgericht zu wenden. Von dort habe ich die Antwort bekommen, dass der angegebene Zeitraum zu groß sei und ich sowieso keine Urkunde ausgehändigt bekommen würde. Außerdem sei das Amtsgericht nicht dazu da, um bei Nachforschungen zu helfen, weil die Kapazitäten fehlen.

    Ich weiß nur, dass die Scheidung zwischen Juli 1947 und vor dem 22.11.1952 in Heide, Kreis Dithmarschen stattgefunden haben muss. Mir ist auch bewusst, dass das ein großer Zeitraum ist, aber näher einkreisen kann ich es nicht.

    Nun frage ich mich, ob ich wirklich keine Urkunde ausgehändigt bekommen würde bzw. ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
    Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich?

    Vielen Dank & beste Grüße,
    Tobi
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