Hallo Forumsteilnehmer,
ich möchte in Erbschaftsakten meines Ururgroßvaters Einsicht nehmen. Der Ururgroßvater verstarb 1933. Die Akte liegt bei einem Landesarchiv von dem ich einen positive Auskunft über die Existenz der Akte habe. Mich treibt zu wissen, wer wir sind und warum wir so sind wie wir sind *. Und da gibt es noch offene Fragen und vielleicht finden sich Hinweise in der Akte.
Das zuständige Landesarchiv hat mich allerdings an das zuständige Amtsgericht verwiesen. Auskunt die Akte ist in den ersten 100 Jahren nach der Erstellung durch den Ersteller freizugeben. Ich muss also beim zuständigen Amtsgericht fragen. Ich möchte bei der Anfrage nichts falsch machen, weil ich fürchte, das es schwierig werden könnte, wenn einmal eine Ablehnung erfolgt ist.
Die Rechtslage ist für mich nicht einfach zu durchschauen. Im Personenstandsregister ist das ja noch einigermassen klar geregelt. Bei anderen Akten wie einer Erbschaftsakte wird es für mich als Laie aber schwierig.
Habe ich als Abkömmling ein grundsätzliches Einsichtsrecht wie beim Personenstandsregister? Wo finde ich die entsprechende Rechtsvorschrift? Wäre es besser gleich zu einem Anwalt zugehen, auch wenn es kostet?
Viele Grüße
Robe71
PS: * Frei zitiert nach dem Film: Leanders letzte Reise
ich möchte in Erbschaftsakten meines Ururgroßvaters Einsicht nehmen. Der Ururgroßvater verstarb 1933. Die Akte liegt bei einem Landesarchiv von dem ich einen positive Auskunft über die Existenz der Akte habe. Mich treibt zu wissen, wer wir sind und warum wir so sind wie wir sind *. Und da gibt es noch offene Fragen und vielleicht finden sich Hinweise in der Akte.
Das zuständige Landesarchiv hat mich allerdings an das zuständige Amtsgericht verwiesen. Auskunt die Akte ist in den ersten 100 Jahren nach der Erstellung durch den Ersteller freizugeben. Ich muss also beim zuständigen Amtsgericht fragen. Ich möchte bei der Anfrage nichts falsch machen, weil ich fürchte, das es schwierig werden könnte, wenn einmal eine Ablehnung erfolgt ist.
Die Rechtslage ist für mich nicht einfach zu durchschauen. Im Personenstandsregister ist das ja noch einigermassen klar geregelt. Bei anderen Akten wie einer Erbschaftsakte wird es für mich als Laie aber schwierig.
Habe ich als Abkömmling ein grundsätzliches Einsichtsrecht wie beim Personenstandsregister? Wo finde ich die entsprechende Rechtsvorschrift? Wäre es besser gleich zu einem Anwalt zugehen, auch wenn es kostet?
Viele Grüße
Robe71
PS: * Frei zitiert nach dem Film: Leanders letzte Reise
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