FN bei unehelichen Kindern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • MarkusM
    Benutzer
    • 07.07.2008
    • 67

    FN bei unehelichen Kindern

    Hallo zusammen,

    bei der Datenerfassung für ein Ortsfamilienbuch bearbeite ich momentan ein Taufregister mit unehelichen Geburten. Mich würde es interessieren wie ihr es mit den Familiennamen von unehlich geborenen Kindern handhabt.

    folgende Varianten sind bis jetzt aufgetaucht.

    1.) Vater unbekannt
    dann bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter.

    2.) Vater bekannt mit dem Zusatz Namensführung nicht gestattet
    dann bekommt das Kind ebenfalls den Familiennamen der Mutter.

    3.) Vater bekannt mit dem Zusatz Namensführung gestattet bzw. das Paar heiratet später noch
    dann bekommt das Kind den Familiennamen des Vaters.

    4.) Vater bekannt ohne Zusatz und die Eltern heiraten später auch nicht
    hier wird es nun schwierig. Bei den Kindern die später heiraten bzw. die im gleichen Ort gestorben sind versuche ich über die Eheregister bzw. Sterberegister den Familiennamen des Kindes heraus zu finden (manche führen den Familiennamen des Vaters und manche der Mutter). Aber welchen Familiennamen vergebe ich wenn die entsprechende Person weder im Eheregister noch im Sterberegister zu finden ist, bzw weder das Eheregister noch das Sterberegister eindeutige Rückschlüsse auf den Familiennamen zulässt?

    Grüße

    Markus
    Suche Jaudas in Oberstetten, Zwiefalten und Umgebung
  • Kai Heinrich2
    Erfahrener Benutzer
    • 25.02.2009
    • 1463

    #2
    Ich habe einen Fall wo die Mutter bekannt ist, das Kind wird angeblich zur Adoption an eine befreundete Familie weiter gegeben nur weil es unehelich gewesen sein soll.
    Bis heute führt dieser Mann (*ca.1930 bis 1940) den FN der Pflegefamilie.
    Meine Namensliste / mein Stammbusch:
    http://www.kaiopai.de/Stammbaum_publ1/indexpubl1.html

    Derjenige welcher bis zu seinem Tod die meisten Ahnen zusammen bekommt gewinnt!

    Kommentar

    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4717

      #3
      Hallo Markus,
      da es in solch einem Fall keine Klarheit gibt, würde ich den Familiennamen der Mutter angeben, da das der "Normalfall" bei unehelichen Kindern war. Allerdings würde ich dann noch einen Vermerk setzen, dass das Kind unter Umständen auch den Namen des Vaters geführt haben könnte.
      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3266

        #4
        Hallo,

        da würde ich einen Vermerk anbringen.
        Ich habe diesen Fall. Die Mutter ist eine geborene Rauscher und das Kind führt den Namen Rauscher. Der Vater ist bekannt und schreibt sich Zeilinger. Das Kind taucht im Geburts- Register unter Zeilinger auf.

        Also aufpassen und alles vermerken.



        Viele Grüße
        Gudrun

        Kommentar

        • asteroiddana
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 159

          #5
          Hallo

          ich hatte auch so einen tollen Fall in einer Nebenlinie ...

          die Familie hatte einen Pflegsohn, der trug immer sein Geburtsnamen in urkundliche Erwähnungen auch in den Erbsachen seiner Pfelgeeltern. Nur bei seiner eigenen Eheschließung trug er plötzlich den Mädchennamen seiner Pflegemutter ...

          Meine Vermutung hierzu ist das der besagte Pfelgesohn aus erster Ehe der Pflegemutter stammt bzw dies seine leibliche Mutter ist.

          Ich denke es ist immer schwer da sich fest zu legen. Mit einem Vermerk zu möglichen 2. FN wird da wohl die beste Möglichkeit sein.


          Viele Grüße
          Anja

          Meine FN:
          KARNSTAEDT (Berlin Wilmersdorf, Neu Rosenthal);
          SCHÖNICKE,LIEBE, OCKERT,BÄNSCH,WIESE (Platkow)
          GRÜNEBERG,MEHLING (Gusow)
          MÜNCHOW (Letschin, Bollersdorf, Garzin)
          SYDOW,BARDELEBEN (Hasenholz)
          RUSCHKE,HANISCH,NACKIES,KUHNERT,LEHMANN; MORITZ,HEIDE,ERDMANN,KÜHN,ROLL,MIETHKE (Letschin);
          ROLL (Sophienthal)
          LINSE,BLÖDORN (Kiehnwerder, Letschin)
          HASSE,KOPPE (Wriezen);
          LINKE,HÄNELT (Fehrbellin, Weißensee)
          HÜBNER (Fehrbelin, Nauen)
          EYLERT (Nauen)
          NEISE,KÜSTER (Torgelow, Ückermünde)

          Kommentar

          Lädt...
          X