Hallo,
bei einem meiner Ahnen drehe ich z.Zt. im Kreis.
Er ist * ~ 1770 bis 1780.
Mit einer Partnerin hatte er mehrere Kinder.
Eines davon geboren 1806. Im gleichen Jahr geht aus einem Amtsprotokoll der Grundherrschaft hervor, dass beide Partner die Absicht äußern zu heiraten. Problem: unterschiedliche Konfession, kein Geld.
Die Frau lebt im Amt einer protestantischen Grundherrschaft, er kommt aus einem Amt des Fürstbistum Würzburg.
Er nennt Schwierigkeiten und den Versuch in seinem Amt unterzukommen um heiraten zu können. Ob die beiden geheiratet haben ist noch nicht abschl. prüfbar.
Sollten sie geheiratet haben, kann es dann sein, dass im KB bei der Heirat im Jahr 1849 des 1806 geboren Kindes die Mutter mit dem Mädchennamen und als ledig vermerkt wird.
Oder läßt sich daraus sicher schließen, dass sie doch nicht heiraten konnten?
Gruß Jürgen
bei einem meiner Ahnen drehe ich z.Zt. im Kreis.
Er ist * ~ 1770 bis 1780.
Mit einer Partnerin hatte er mehrere Kinder.
Eines davon geboren 1806. Im gleichen Jahr geht aus einem Amtsprotokoll der Grundherrschaft hervor, dass beide Partner die Absicht äußern zu heiraten. Problem: unterschiedliche Konfession, kein Geld.
Die Frau lebt im Amt einer protestantischen Grundherrschaft, er kommt aus einem Amt des Fürstbistum Würzburg.
Er nennt Schwierigkeiten und den Versuch in seinem Amt unterzukommen um heiraten zu können. Ob die beiden geheiratet haben ist noch nicht abschl. prüfbar.
Sollten sie geheiratet haben, kann es dann sein, dass im KB bei der Heirat im Jahr 1849 des 1806 geboren Kindes die Mutter mit dem Mädchennamen und als ledig vermerkt wird.
Oder läßt sich daraus sicher schließen, dass sie doch nicht heiraten konnten?
Gruß Jürgen
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