unehel. Kind/Heirat d. Eltern?

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  • Jürgen P.
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 1008

    unehel. Kind/Heirat d. Eltern?

    Hallo,

    bei einem meiner Ahnen drehe ich z.Zt. im Kreis.

    Er ist * ~ 1770 bis 1780.
    Mit einer Partnerin hatte er mehrere Kinder.
    Eines davon geboren 1806. Im gleichen Jahr geht aus einem Amtsprotokoll der Grundherrschaft hervor, dass beide Partner die Absicht äußern zu heiraten. Problem: unterschiedliche Konfession, kein Geld.
    Die Frau lebt im Amt einer protestantischen Grundherrschaft, er kommt aus einem Amt des Fürstbistum Würzburg.
    Er nennt Schwierigkeiten und den Versuch in seinem Amt unterzukommen um heiraten zu können. Ob die beiden geheiratet haben ist noch nicht abschl. prüfbar.
    Sollten sie geheiratet haben, kann es dann sein, dass im KB bei der Heirat im Jahr 1849 des 1806 geboren Kindes die Mutter mit dem Mädchennamen und als ledig vermerkt wird.
    Oder läßt sich daraus sicher schließen, dass sie doch nicht heiraten konnten?

    Gruß Jürgen
    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4400

    #2
    Hallo Jürgen,

    Bis jetzt standen soweit ich gesehen habe, die unverheirateten Mütter immer bei der Taufe des Kindes mit ihrem Mädchennamen. Allerdings, sollte sich der Vater dazu bekannt haben, steht auch er mit drin. Zudem habe ich auch schon gesehen, dass hin und wieder ein Vermerk dort stand, wenn die Eltern dann doch geheiratet haben.

    Das liegt aber an der Kirche selbst, wie sie es gehandhabt hat.

    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • Catha-Tina
      Erfahrener Benutzer
      • 14.10.2009
      • 1791

      #3
      Hallo,
      ich habe es bei meinen Vorfahren in KB auch so gesehen, dass, wenn das unehelich geborene Kind heiratet und die Mutter noch vor dieser Hochzeit selbst geheiratet hat, der Ehename der Mutter bzw. ihr Ehemann im Heiratseintrag steht, evtl. noch der Hinweis dass z.B. die Braut unehelich Tochter war.

      Hier habe ich ein Beispiel für solch einen Fall:
      Wilhelmine Busch, die uneheliche Tochter der Rosina Busch, heiratet am 8.1.1854. Ihre Mutter ist zur Zeit der Hochzeit Adam Göhles Ehefrau. Dass die Tochter unehelich ist, steht dabei.
      (Das ist der 2. Teil des Eintrags, im ersten Teil steht das genaue Datum)

      Natürlich kann das jeder Pfarrer anders gehandhabt haben... und Fehler kommen auch immer vor...
      Angehängte Dateien
      Viele Grüße
      Catha-Tina

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      - die Herkunft des Joh. August Kuhblank, Geburt um 1722, Tod 1808 in Schafstädt, seit 1751 in Schafstädt nachweisbar, sowie
      - die Herkunft des Joh. Gottfried Siegmund, Holz- und Revierförster bei den Grafen von Stolberg in Wachau (Sachsen), Geburt um 1719,
      Heirat 1751 in Wachau mit Johanna Rosina Förster, Tod 1805 in Wachau

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