Auskunft auch vom Finanzamt erhalten???

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  • Zenobia45
    Benutzer
    • 26.01.2022
    • 98

    Auskunft auch vom Finanzamt erhalten???

    Hallo in die Runde,
    Ich habe eine etwas spezielle Frage und hoffe das vielleicht schon einmal ein Forschender damit Erfahrung gemacht hat.
    Also, ich weiß das in den Grundsteuer Einträgen beim Finanzamt die Eigentümer lange zurück zu verfolgen sind. Da es bei mir um die Zeit von 1930-1950 geht, sind diese Einträge definitiv vorhanden.
    Kann mir jemand helfen und mir mitteilen wie ich eine solche Frage bei den Behörden am besten stellen kann. Meist geht es da um Datenschutz, dabei interessiert mich nur der Zeitraum des Besitzes meines Vorfahren.
    Wie gesagt, speziell...
    Danke für Euer Interesse und eure Hilfe, ich hoffe darauf.
    Schon mal Frohe Ostertage.
    MfG Zenobia
  • Falke
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 592

    #2
    Hallo Zenobia,

    also mit dem Finanzamt habe ich keine Erfahrung. Aber ich hatte bei einem Grundbuchamt versucht herauszufinden, ob mein Großvater eine bestimmte Immobilie im Zeitraum von 1900 bis 1920 besessen hätte. Da ich nicht Eigentümer des Grundstücks bin und auch sonst kein berechtigtes Interesse vorweisen konnnte, bekam ich nichts schriftliches. Aber man hat trotzdem nachgesehen und mir telefonisch mitgeteilt dass man keine Eintragung gefunden hätte.

    Ich denke in Deinem Fall dürfte es ähnlich gelagert sein. Ich würde es einfach versuchen und genau beschreiben, wofür die Auskunft gebraucht wird. Mehr als ablehnen können sie ja nicht.
    Viele Grüße
    Karen

    Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer

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    • Bachstelze1160
      Erfahrener Benutzer
      • 08.02.2017
      • 752

      #3
      Hallo in die Runde,


      also bei mir zieht die Gemeinde direkt die Grundsteuer ab, in die EkSteuererklärung kommt das normal nicht,

      vielleicht hilft auch das oder das Grundbuchamt?

      Grüßle
      Dank und herzliche Grüße <3

      Die Bachstelze


      Ich sende einen Dank in den Himmel, wenn ein Pfarrer sich Mühe gab zu schreiben, das freut ihn dann!
      Was die Ahnen wohl so alles mitbekommen, was wir wegen Ihnen uns für eine Arbeit machen!!!

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 21621

        #4
        Um welchen Ort geht es?
        Trägst Du den Familinennamen des gesuchten Vorbesitzers?
        Kennst Du das Ew-Az?
        Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 27.03.2024, 17:39.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Zenobia45
          Benutzer
          • 26.01.2022
          • 98

          #5
          Vielen Dank an Euch für Eure Kommentare.
          Ich denke es wird also schwierig.
          Kurze Info : Es ist ein Dorf in Sachsen-Anhalt und ich habe nicht den selben Namen wie mein Vorfahre. Die Abkürzung Ew-Az ist mir nicht geläufig.
          Schöne Osterzeit.
          Zenobia

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 21621

            #6
            Zitat von Zenobia45 Beitrag anzeigen
            Die Abkürzung Ew-Az ist mir nicht geläufig.
            Im Gegensatz zu Google.


            Aber die übrigen Parameter (FN und Bundesland) reichen für mich aus,davon auszugehen, dass eine Anfrage fruchtlos wäre.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Zenobia45
              Benutzer
              • 26.01.2022
              • 98

              #7
              [QUOTE=Horst von Linie 1;1607507]Im Gegensatz zu Google.


              Muss man seine Überheblichkeit so zu Schau stellen?
              Einfach das Wort ausschreiben und gut.
              Schade, gerade als ERFAHRENER NUTZER.
              Gruß Zenobia

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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 21621

                #8
                Paragraf dreißig Abgabenordnung (ausgeschrieben):
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

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                • Neugier-Nase 2022
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.12.2022
                  • 111

                  #9
                  Zitat von Zenobia45 Beitrag anzeigen
                  Die Abkürzung Ew-Az ist mir nicht geläufig.

                  Einheitswert-Aktenzeichen


                  Als Nichtberechtigter ist es grundsätzlich schwierig irgendeine Info über ein Grundstück zu bekommen. Egal ob über das Grundbuchamt oder das Finanzamt.




                  Toi Toi Toi


                  Neugier-Nase

                  Kommentar

                  • Zenobia45
                    Benutzer
                    • 26.01.2022
                    • 98

                    #10
                    Dankeschön, werde es wohl trotzdem versuchen.
                    MfG Zenobia

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