Frage zur Staatsbürgerschaft eines in Berlin geboren Juden polnischer Eltern

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  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 3056

    Frage zur Staatsbürgerschaft eines in Berlin geboren Juden polnischer Eltern

    Hallo zusammen!
    Ich helfe aktuell einem amerikanischen Bekannten zu prüfen, ob er einen deutschen Pass beantragen könnte. Sein jüdischer Großvater wurde 1929 in Berlin geboren. Die Eltern waren polnische Juden, welche um 1923/1924 nach Deutschland gezogen sind (die erste Tochter wurde 1925 in Deutschland geboren, auf der Geburtsurkunde steht, dass der Vater sich mit seinem Auslandspass ausgewiesen hätte). Nun weiß er leider nicht, ob seine Urgroßeltern die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatten. Wie war es in den 20ern für polnische, jüdische Immigranten? Konnten diese damals nach ein paar Jahren Aufenthalt einen deutschen Pass beantragen? Könnte ein Nachweis dazu in einem Melderegister vermerkt sein? Würde mich sehr freuen, falls Ihr mir weiterhelfen könntet. Vielen Dank schon mal im Voraus!
    LG HindeburgRattibor

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  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 4530

    #2
    Hallo:


    1) Ja, laut § 8-16 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (welches während der ganzen Weimarer Republik in Kraft blieb) gab es eine Einbürgerung in Deutschland, die beantragt werden mußte (http://www.documentarchiv.de/ksr/191...itsgesetz.html)


    Meines Wissens nach war die zuständige Behörde das Regierungsbezirkspräsidium. In einigen Fällen existieren noch die Einbürgerungsakten in den Beständen der Regierungsbezirke in den Staatsarchiven, so z.B. für den Regierungsbezirk Hannover: http://www.arcinsys.niedersachsen.de...rue&sorting=41


    2) Zumindest in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg enthielten die Melderegister Angaben zu der Staatsangehörigkeit; dies war ausschlaggebend in meinem eigenen Fall zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit meiner Mutter. Ich weiß nicht, ob dies schon der Fall in der Weimarer Republik war, aber es kann nicht schaden, die Melderegister für diese Zeit anzufordern.


    3) Wichtig: falls der Großvater nach der (vermuteten) Flucht in die USA und vor der Geburt des Vaters als Amerikaner eingebürgert wurde, ist die eventuelle deutsche Staatsangehörigkeit damit verloren gegangen. In meinem eigenen Fall ist mein in Deutschland geborener Vater (auch deutscher Abstammung) vor meiner Geburt in die USA ausgewandert und auch vor meiner Geburt amerikanischer Staatsbürger geworden; deshalb hatte ich zum Zeitpunkt meiner Geburt keinen deutschen Vater. Aber meine in Amerika geborene Mutter hatte ihn in Deutschland geheiratet, als er noch Deutscher war, und dadurch unter damaligen Recht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben - und da sie auch schon von Geburt an Amerikanerin war und deshalb nicht hier eingebürgert werden mußte, hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit nie verloren (bestätigt durch Melderegister während eines Aufenthalts in Deutschland in meiner Kindheit). Da vor 1975 geborene Personen seit 2021 eine deutsche Staatsangehörigkeit auch von einer deutschen Mutter ableiten können, habe ich dadurch letzten Sommer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.


    Allerdings: falls der Großvater vor der Einbürgerung in die USA schon seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren hatte (wegen jüdischer Abstammung unter gewissen Nazi-Gesetzen), dann hat er (und seine Abkömmlinge, also auch dein Bekannter) das Anrecht zur Wiedererwerbung der deutschen Staatsangehörigkeit (sogenannte Anspruchseinbürgerung). Siehe dazu das Merkblatt auf Englisch hier: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/D...cationFile&v=7


    VG


    --Carl-Henry


    Nachtrag: bin gerne bereit, dies mehr per PN zu diskutieren.
    Zuletzt geändert von Gastonian; 30.01.2024, 04:12.
    Wohnort USA - z.Zt. auf Ferien am Mittelmeer

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    • Svenja
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2007
      • 4739

      #3
      Hallo

      Liegt denn die Geburtsurkunde des Grossvaters aus Berlin vor (bzw. eine Kopie davon mit allen Randvermerken)? Wohnten sie die ganze Zeit bis zur Auswanderung in Berlin? Meines Wissens existieren die Meldekarteikarten von Berlin aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg grösstenteils nicht mehr.



      Ist nur der Grossvater ausgewandert oder auch die Urgrosseltern? Habt ihr von der Person, die ausgewandert ist, die Passagierliste eingesehen? Falls mehrere Personen ausgewandert sind, habt ihr von allen die Passagierlisten angeschaut? Falls die Person nach der Auswanderung noch deutscher war, könnte man evtl. die Verlängerung seines Reisepasses online finden.

      Habt ihr auch nachgeschaut, ob man zum Grossvater oder den Urgrosseltern etwas bei den Arolsen Archives online findet? Je nach dem bis wann sie noch in Deutschland waren, müsste dort etwas zu finden sein. Ebenso wenn sie zwar zeitweise wieder in Polen waren, aber während oder nach dem Krieg als Displaced Persons nach Deutschland zurückkamen. In manchen dieser Dokumente ist auch die Nationalität enthalten.

      Gruss
      Svenja
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      • HindeburgRattibor
        Erfahrener Benutzer
        • 24.08.2011
        • 3056

        #4
        Hallo Svenja,
        die Urgroßeltern sind in Auschwitz verstorben. Der Vater wurde als polnischer Bürger erwähnt.
        Nach Sichtung von § 15 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollte mein Bekannter in der Lage sein einen deutschen Pass zu beantragen.
        Danke euch allen!
        LG HindeburgRattibor

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