Daten der ersten Sterbeurkunden

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  • Future-Trunks
    Benutzer
    • 31.01.2021
    • 83

    Daten der ersten Sterbeurkunden

    Weiß jemand woher die Daten der Sterbeurkunden kurz nach Gründung der Standesämter stammen?

    Es gab da ja kein Geburtsurkunden. Und da man offensichtlich sehr kreativ dabei war die Vornamen oder auch Familiennamen zu schreiben, werde ich das Gefühl nicht los, dass man das nach Gehör geschrieben hat.

    Also jemand kam und meldete dass x gestorben ist. Und woher stammen die Informationen über die Eltern der Verstorbenen. Wenn das auch nur aufgrund der Informationen des Nachbarn der da zufällig den Tod meldet aufgenommen wurde, steht das zwar ganz herrlich auf nem offiziellen Dokument, ist dann aber auch nicht viel mehr als Hörensagen
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 5613

    #2
    Hier der Gesetzestext von 1874:

    (z.b. Fußnote 73 & 76 scheint hier relevant bzw. §17)
    Zuletzt geändert von sonki; 26.12.2023, 21:55.
    ¯\_(ツ)_/¯

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5470

      #3
      Hallo:


      So wie ich den von Sonki eingestellten Gesetzestext lese, wurde die Anzeige nicht von irgendeinem beliebigen Nachbarn gemacht, sondern vom Familienhaupt (oder dessen Witwe) oder dem Inhaber der Wohnung, in dem der Tod erfolgte. Aber ja, falls die alte Schwiegermutter beim Schwiegersohn starb, wußte der Schwiegersohn genau Bescheid über die Eltern der Schwiegermutter?


      In den USA ist das übrigens heute noch ziemlich unreguliert - als ich den Tod meiner Mutter meldete, hat man mir einfach geglaubt, daß ich ihr Geburtsdatum, Geburtsort, und die Namen ihrer Eltern wußte; Geburtsurkunde habe ich nicht vorlegen müßen.


      Aber selbst wenn Geburtsdaten schon vorhanden sind - in den Kirchen haben die Pfarrer im 19. Jahrhundert oft für die Sterbeeinträge die Geburtsdaten und Eltern aus den Taufeinträgen rausgesucht, aber bei Allerweltsnamen muß man hoffen, daß die da den richtigen "Johannes Schmidt" herausgesucht haben (und zumindest in dem mir bekannten Frankenberg/Eder haben die nachfolgenden Pfarrer manchmal die von ihren Vorgängern gemachten Sterbeeinträge korrigiert, weil der falsche Taufeintrag herangezogen worden war).


      VG


      --Carl-Henry
      Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

      Kommentar

      • sonki
        Erfahrener Benutzer
        • 10.05.2018
        • 5613

        #4
        Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
        So wie ich den von Sonki eingestellten Gesetzestext lese, wurde die Anzeige nicht von irgendeinem beliebigen Nachbarn gemacht, sondern vom Familienhaupt (oder dessen Witwe) oder dem Inhaber der Wohnung, in dem der Tod erfolgte. Aber ja, falls die alte Schwiegermutter beim Schwiegersohn starb, wußte der Schwiegersohn genau Bescheid über die Eltern der Schwiegermutter?
        Die Frage ist ja auch, ob es dem Staat auch wichtig genug erschien ob diese Angaben zu den Eltern stimmten oder nicht. Gibt ja oft genug die Angabe, dass Name/Wohnort der Eltern unbekannt ist. Hat scheinbar niemanden wirklich gestört. Und wenn ein Familienmitglied behauptet: Eltern waren X und Y, dann hat man es scheinbar geglaubt. Im Zweifel konnte der Standesbeamte ja laut Gesetztestext eine Prüfung beantragen - kam aber vermutlich eher selten vor.

        P.S. Bei Heiratsurkunden mussten dagegen Nachweise erbracht werden...entweder Taufscheine oder später halt die Geburtsurkunden. Da war es halt ungleich wichtiger korrekte Daten zu haben. Bei Sterbeurkunden gibt es halt deutlich weniger Dinge die "relevant" sind.
        Zuletzt geändert von sonki; 26.12.2023, 22:21.
        ¯\_(ツ)_/¯

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