Hallo,
bei der Heirat eines Paares im April 1936 vor dem Standesamt Giersdorf Kreis Neisse wurde der Beruf des Bräutigams angegeben, der Beruf der Braut aber nicht.
Im September 1937 wurde folgender Randvermerk angebracht: "Auf Anordnung des Amtsgerichts in Ziegenhals wird berichtigend vermerkt, dass die Braut ... ohne Beruf ist."
Nun mag es zwar Vorschrift gewesen sein, die Berufe von Braut und Bräutigam bei der Eheschließung anzugeben, aber die Welt ging ja nicht unter, wenn das mal vergessen wurde, oder?
Warum war es so wichtig, fast anderthalb Jahre später noch nachzutragen, dass die Braut ohne Beruf war?
Grüße
Jo
bei der Heirat eines Paares im April 1936 vor dem Standesamt Giersdorf Kreis Neisse wurde der Beruf des Bräutigams angegeben, der Beruf der Braut aber nicht.
Im September 1937 wurde folgender Randvermerk angebracht: "Auf Anordnung des Amtsgerichts in Ziegenhals wird berichtigend vermerkt, dass die Braut ... ohne Beruf ist."
Nun mag es zwar Vorschrift gewesen sein, die Berufe von Braut und Bräutigam bei der Eheschließung anzugeben, aber die Welt ging ja nicht unter, wenn das mal vergessen wurde, oder?
Warum war es so wichtig, fast anderthalb Jahre später noch nachzutragen, dass die Braut ohne Beruf war?
Grüße
Jo
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