Braut ohne Beruf

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 520

    Braut ohne Beruf

    Hallo,

    bei der Heirat eines Paares im April 1936 vor dem Standesamt Giersdorf Kreis Neisse wurde der Beruf des Bräutigams angegeben, der Beruf der Braut aber nicht.

    Im September 1937 wurde folgender Randvermerk angebracht: "Auf Anordnung des Amtsgerichts in Ziegenhals wird berichtigend vermerkt, dass die Braut ... ohne Beruf ist."

    Nun mag es zwar Vorschrift gewesen sein, die Berufe von Braut und Bräutigam bei der Eheschließung anzugeben, aber die Welt ging ja nicht unter, wenn das mal vergessen wurde, oder?

    Warum war es so wichtig, fast anderthalb Jahre später noch nachzutragen, dass die Braut ohne Beruf war?

    Grüße
    Jo
  • Posamentierer
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2015
    • 1105

    #2
    Hallo Jo,

    es ist eine reine Vermutung von mir aber die einzige mir einfallende Erklärung. Danach war es zu der Zeit für den Standesbeamten verpflichtend, die Berufe beider Brautleute einzutragen, was dieser bei der Braut offensichtlich versäumte. Bei einer späteren Kontrolle wurde dies bemerkt und moniert, so dass amtlicherseits nachträglich die Angabe "ohne Beruf" ergänzt wurde - denn "keine Angabe" ist nicht "ohne Beruf".
    Lieben Gruß
    Posamentierer

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    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 21623

      #3
      08/15: Es wurde etwas nachgetragen, was bereits 1936 da hätte stehen müssen.
      Der Anlass, warum das geschah, wird wohl banal gewesen sein: Kontrolle der Aufzeichnungen des Standesbeamten. Von wem auch immer. Er selber?
      Ich würde in den "Vorfall" nichts reininterpretieren.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

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      • Raschdorf
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2012
        • 520

        #4
        Guten Morgen,
        vielen Dank für die Antworten.
        Schön wäre es ja, wenn die Standesbeamten und ihre Kontrollorgane in anderen Fällen so penibel gewesen wären. Ich könnte ein Lied davon singen, was ich in standesamtlichen Eintragungen alles an Fehlern und Ungenauigkeiten entdeckt habe, die niemals korrigiert wurden.

        Grüße
        Jo
        Zuletzt geändert von Raschdorf; 02.12.2023, 11:21.

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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 21623

          #5
          Sowas führte dazu, dass sich die Schwester meiner Großmutter mit dt am Ende schrieb (Familienname). Sohn, Schwiegertochter und Enkelinnen aber allesamt mit d. Und auch keinen Impetus hatten, dies korrigieren zu lassen.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

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