Kind legitimiert trotz vorheriger Ehe

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  • LarsR
    Benutzer
    • 05.03.2023
    • 32

    Kind legitimiert trotz vorheriger Ehe

    Hallo,
    ich bin beim durchforsten des Kirchenbuchs Herrengosserstedt auf etwas gestoßen. Normalerweise werden uneheliche Kinder ja durch nachfolgende Ehe legitimiert. Im Taufeintrag heißt es dann "legitimatio per subsequens matrimonium" oder so ähnlich.

    Ich habe ein Kind, Therese Anna Kämmerer gefunden. Die Eltern sind Karl Ferdinand Kämmerer und Minna Amalie geb. Schönburg.
    Die Tochter ist am 2. Juli 1865 geboren. Im Taufeintrag steht bei ehelich oder unehelich "leg. p. s. m." Das würde ich als legitimiert durch nachhträgliche Ehe übersetzen. So weit so gut. Allerdings haben die Eltern schon am 5. März 1865 also 4 Monate vor der Geburt geheiratet.
    Ich würde also erwarten, dass dort eheliches Kind steht.

    Kann mir das jemand erklären?
    LG Lars
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23428

    #2
    Vielleicht gab es noch ein älteres Kind und der Zusatz war auf dieses Kind gemünzt. Der Pfarrer wäre dann im falschen Taufeintrag gelandet.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4070

      #3
      war die mutter verwitwet oder geschieden ?
      der kirche geht es vorwiegend um die eheliche oder uneheliche zeugung...
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • LarsR
        Benutzer
        • 05.03.2023
        • 32

        #4
        Die Mutter war ledig und vermutlich ist dann die Zeugung gemeint, die legitimiert wurde.
        Danke für die Hilfe

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