Hallo,
ich bin beim durchforsten des Kirchenbuchs Herrengosserstedt auf etwas gestoßen. Normalerweise werden uneheliche Kinder ja durch nachfolgende Ehe legitimiert. Im Taufeintrag heißt es dann "legitimatio per subsequens matrimonium" oder so ähnlich.
Ich habe ein Kind, Therese Anna Kämmerer gefunden. Die Eltern sind Karl Ferdinand Kämmerer und Minna Amalie geb. Schönburg.
Die Tochter ist am 2. Juli 1865 geboren. Im Taufeintrag steht bei ehelich oder unehelich "leg. p. s. m." Das würde ich als legitimiert durch nachhträgliche Ehe übersetzen. So weit so gut. Allerdings haben die Eltern schon am 5. März 1865 also 4 Monate vor der Geburt geheiratet.
Ich würde also erwarten, dass dort eheliches Kind steht.
Kann mir das jemand erklären?
LG Lars
ich bin beim durchforsten des Kirchenbuchs Herrengosserstedt auf etwas gestoßen. Normalerweise werden uneheliche Kinder ja durch nachfolgende Ehe legitimiert. Im Taufeintrag heißt es dann "legitimatio per subsequens matrimonium" oder so ähnlich.
Ich habe ein Kind, Therese Anna Kämmerer gefunden. Die Eltern sind Karl Ferdinand Kämmerer und Minna Amalie geb. Schönburg.
Die Tochter ist am 2. Juli 1865 geboren. Im Taufeintrag steht bei ehelich oder unehelich "leg. p. s. m." Das würde ich als legitimiert durch nachhträgliche Ehe übersetzen. So weit so gut. Allerdings haben die Eltern schon am 5. März 1865 also 4 Monate vor der Geburt geheiratet.
Ich würde also erwarten, dass dort eheliches Kind steht.
Kann mir das jemand erklären?
LG Lars
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