Welche Daten darf ich in ein Familienbuch aufnehmen ?

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  • Klaus B.
    Benutzer
    • 14.01.2005
    • 29

    Welche Daten darf ich in ein Familienbuch aufnehmen ?

    Mein Vetter und ch haben im Jahr 2002, ein Familienbuch beginnend mit meinem Urstammvater geb. 1658 erstellt.
    Im selben Jahr 2002 haben wir dann auch ein Familientreffen mit 120 Nachfahren unseres Stammvaters veranstaltet, wobei wir das Familienbuch auch ausgegeben haben.
    In dem Buch waren auch von kurz vorher verstorbenen, sowie von heute noch lebenden Nachfahen alle uns bekannten Daten, wie z.B. Geburtstag, Heiratsdaten, Geburtsorte, Heratsorte, Berufe usw. aufgeführt.
    Damals hat niemand was gegen diese Daten eingewendet.
    jetzt Wollen wir eine Neuauflage des Familienbuches starten, aber die Diskussionen zum Datenschutz haben uns etwas aufgerührt.
    Wer kann uns mitteilen, welche Daten wir ineinem Familienbuch aufnehmen dürfen, ohne dass wir damit gegen den Datenschutz verstoßen.
    Für eure Informationen im Voraus herzlichen Dank Klaus B.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19900

    #2
    Um auf der sicheren Seite zu bleiben:

    Bei lebenden Nachfah(r)en sollte man sich die Zustimmung der Person einholen. Ansonsten dürfte gerade einmal das Geschlecht und der Zustand (lebend) angegeben werden.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 1939

      #3
      Ich hab mir bei meinen Veröffentlichungen eine Deadline zur Jahrtausendwende gesetzt: Wer damals lebte, bleibt aussen vor. Und vorsichtshalber auch Eingeheiratete, die kurz vor 2000 verstarben, und ansonsten alleine stehen würden.
      Gruß,
      Andre

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      • Ilja_CH
        Erfahrener Benutzer
        • 05.11.2016
        • 766

        #4
        Kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein privates Dokument handelt, das nur intern in der Familie verteilt wird oder ob es eine öffentliche Publikation wird?

        Ich würde behaupten – ohne es nachgeprüft zu haben – dass bei einem privaten Dokument, alles erwähnt werden darf. Dennoch würde ich bei lebenden Personen nachfragen, ob das für sie persönlich in Ordnung ist. Und bei kürzlich verstorbenen die direkten Nachfahren oder Ehepartner.

        Und falls irgendeine “heikle“ Story erwähnt werden sollte, natürlich zweimal überlegen, ob das eine gute Idee ist. Für den einen eine spannende Story, kann es für andere schmerzhaft sein.

        Bei einem öffentlichen Buch natürlich alle lebenden Personen kontaktieren um die Erlaubnis einzuholen. Im Detail angaben, welche Infos publiziert würden.

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        • Klaus B.
          Benutzer
          • 14.01.2005
          • 29

          #5
          Herzlichen Dank für eure Antworten und Hinweise. ich werde mich jetzt mit der Suche nach Adressen aller Nachkommen beschäftigen, um herauszufinden, was ich von wem alles an Daten aufnehmen darf. Ich weis das ist eine Menge Arbeit, aber " wir schaffen das"

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          • GolfSierra2
            Benutzer
            • 09.01.2022
            • 9

            #6
            70 Jahre ist eine gängige "deadline". Für 2023 wäre das vor 1953 verstorben.

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