Sehr geehrtes Forum,
ich erhoffe mir hier Erleuchtung zu einigen allgemeinen Fragen rund um die Eheschließungen um ca. 1860.
Als Beispiel möchte ich eine Seite aus dem KB der katholischen Kirche zu Gemlitz /Westpr. von 1862 anführen.
Der meine Familie betreffende Eintrag ist Nr. 5 (Anna Witt oo Franz Milavski (??)), aber das ist für meine Fragen unbedeutend.
Ich sehe bei den Einträgen der Braut mindestens drei Möglichkeiten für den Stand:
- Jungfrau / Junggesell
- ledig
- unverheiratet
- Wittwe / Wittwer
Dann gibts da noch die Spalte "Genehmigung = Erklärung der Eltern :der Braut,des Bräutigams".
Die Brautleute sind oft genug volljährig (25+) und warum ist da sowas wie "kinderlos", oder "laufend" eingetragen?
Ich würde mich freuen, wenn das jemand erläutern könnte.
Vielen Dank!
Grüße
Jörg
ich erhoffe mir hier Erleuchtung zu einigen allgemeinen Fragen rund um die Eheschließungen um ca. 1860.
Als Beispiel möchte ich eine Seite aus dem KB der katholischen Kirche zu Gemlitz /Westpr. von 1862 anführen.
Der meine Familie betreffende Eintrag ist Nr. 5 (Anna Witt oo Franz Milavski (??)), aber das ist für meine Fragen unbedeutend.
Ich sehe bei den Einträgen der Braut mindestens drei Möglichkeiten für den Stand:
- Jungfrau / Junggesell
- ledig
- unverheiratet
- Wittwe / Wittwer
- Wittwe ist klar - war bereits verheiratet, hat evtl. bereits Kinder
- Jungfrau : Hab ich auch noch bis Anfang 30 gesehen. Woran wurde das festgemacht im Gegensatz zu ledig/unverheiratet?
- unverheiratet: hat vermutlich ein uneheliches Kind?
- ledig . Hmm...keine Jungfrau mehr?? Wer stellt das fest?
Dann gibts da noch die Spalte "Genehmigung = Erklärung der Eltern :der Braut,des Bräutigams".
- Welche Art von Genehmigung/Erklärung ist da gemeint?
Die Brautleute sind oft genug volljährig (25+) und warum ist da sowas wie "kinderlos", oder "laufend" eingetragen?
Ich würde mich freuen, wenn das jemand erläutern könnte.
Vielen Dank!
Grüße
Jörg
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