Verständnisfragen zu Eheeintrag KB 186x

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Mann63
    Benutzer
    • 08.03.2023
    • 8

    Verständnisfragen zu Eheeintrag KB 186x

    Sehr geehrtes Forum,

    ich erhoffe mir hier Erleuchtung zu einigen allgemeinen Fragen rund um die Eheschließungen um ca. 1860.
    Als Beispiel möchte ich eine Seite aus dem KB der katholischen Kirche zu Gemlitz /Westpr. von 1862 anführen.
    Zdjęcia i skany ksiąg metrykalnych i USC z Polski. Księgi kościelne i parafialne. Polska genealogia. Znajdź i zobacz akt urodzenia, ślubu i zgonu przodka.


    Der meine Familie betreffende Eintrag ist Nr. 5 (Anna Witt oo Franz Milavski (??)), aber das ist für meine Fragen unbedeutend.

    Ich sehe bei den Einträgen der Braut mindestens drei Möglichkeiten für den Stand:
    - Jungfrau / Junggesell

    - ledig
    - unverheiratet
    - Wittwe / Wittwer
    • Wittwe ist klar - war bereits verheiratet, hat evtl. bereits Kinder

    • Jungfrau : Hab ich auch noch bis Anfang 30 gesehen. Woran wurde das festgemacht im Gegensatz zu ledig/unverheiratet?

    • unverheiratet: hat vermutlich ein uneheliches Kind?
    • ledig . Hmm...keine Jungfrau mehr?? Wer stellt das fest?

    Dann gibts da noch die Spalte "Genehmigung = Erklärung der Eltern :der Braut,des Bräutigams".
    • Welche Art von Genehmigung/Erklärung ist da gemeint?

    Die Brautleute sind oft genug volljährig (25+) und warum ist da sowas wie "kinderlos", oder "laufend" eingetragen?

    Ich würde mich freuen, wenn das jemand erläutern könnte.
    Vielen Dank!

    Grüße
    Jörg
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3786

    #2
    Hallo Jörg,
    in der Spaltenüberschrift ist zu lesen:

    Genehmigungserklärungen der Eltern, Vormünder, Gerichtsbehörde, Vorgesetzten (etc.) auf Seiten
    des Bräutigams / der Braut
    Eine Zustimmung (Consens - und nicht "laufend"; hab ich auch erst richtig erkannt beim Sichten späterer Einträge von einem anderen Schreiber) zur Eheschließung war im Falle der Minderjährigkeit (also vor Erreichen des 25. Lebensjahres) zwingend erforderlich. Die hatten der Vater/die Eltern/ein Vormund oder eben Vorgesetzte (z.B. bei Militärangehörigen oder Dienstherren) abzugeben bzw. war durch Gerichtsbeschluss zu belegen.

    "Kinderlos" hab ich so im schnellen Überblick nur bei Wittwern/Wittwen gesehen.

    Bei dem Thema ledig/unverheiratet/Junggeselle/Jungfrau spielt bestimmt die Volljährigkeit eine Rolle. Würde aber behaupten, muss nicht. Vielleicht war es ja auch nur von der Tagesform des Schreibers abhängig


    PS: Den Bräutigam lese ich übrigens als Milewski - von Beruf Dienstbote
    Zuletzt geändert von AlfredS; 20.04.2023, 10:59.
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • Mann63
      Benutzer
      • 08.03.2023
      • 8

      #3
      Hallo Alfred,

      vielen Dank für die Erläuterung.
      Der frisch gebackene Ehemann tritt einige Jahre später noch als Vater auf und dort ist der Name dann besser zu lesen. Du hattest mit "Milewski" recht.
      Leider kann ich die Kurrentschrift nicht wirklich flüssig lesen.

      Grüße
      Jörg

      Kommentar

      Lädt...
      X