Hallo in die Runde,
Ich melde mich mal wieder mit einer Frage: In dem Verhör eines Gerichtsakts (es geht eigentlich um eine "Gewalttat") bin ich auf folgende Schilderung meines 5xUrgroßonkels gestoßen:
Franz Guerin, Physicus in Herbolz-
heim.
29.)
Ob er am 31.= 8.br v. J. hier
gewesen seye?
Ja! an einem Son[n]tag, es werde
der 31.= 8br gewesen seyn.
30.)
In welcher Absicht er hier
gewesen?
Um einen Spatziergang zu machen,
und weil er vorher gehört: dass
Brüchig eine schwangere Weibs-
Person hier in der Cur habe, wel-
cher derselbe vorher ein abtrei-
bendes Mittel gegeben habe.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
31.)
Wer diese Weibsperson gewe-
sen?
M. A. Keßlerin. Sie habe am
Tag nach der Hochzeit ein Kind be-
kom[m]en.
Nun würde ich diese Schilderung aus heutiger Sicht eindeutig als (versuchten) Schwangerschaftsabbruch werten*. Nur wundert es mich doch sehr, dass dieser Umstand im Laufe des Gerichtsaktes kein weiteres Mal angesprochen, ja nicht einmal kritisiert worden ist. Freilich, der Untersuchungsgrund ist ein völlig anderer, aber schildert mein Vorfahr hier nicht noch eine weitere Straftat? Oder war die Praxis zu jener Zeit (1803) legal? Das ganze dürfte in Nordweil, Kenzingen passiert sein, also einem württembergischen Fleck im sonst vorderösterreichischen Gebiet. Dr. Guerin selbst kam aber aus dem österreichischen Herbolzheim. Desweiteren wollte ich nochmal sicher gehen, ob denn mit "derselbe" der Befragte, oder doch Brüchig (Chirurg) gemeint ist.
Ich danke euch im voraus für eure Ideen und wünsche liebe Grüße,
Sebastian
*"abtreibende Mittel" ließt man aber in zeitgenössischen Quellen auch in anderen Kontexten.
Ich melde mich mal wieder mit einer Frage: In dem Verhör eines Gerichtsakts (es geht eigentlich um eine "Gewalttat") bin ich auf folgende Schilderung meines 5xUrgroßonkels gestoßen:
Franz Guerin, Physicus in Herbolz-
heim.
29.)
Ob er am 31.= 8.br v. J. hier
gewesen seye?
Ja! an einem Son[n]tag, es werde
der 31.= 8br gewesen seyn.
30.)
In welcher Absicht er hier
gewesen?
Um einen Spatziergang zu machen,
und weil er vorher gehört: dass
Brüchig eine schwangere Weibs-
Person hier in der Cur habe, wel-
cher derselbe vorher ein abtrei-
bendes Mittel gegeben habe.
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31.)
Wer diese Weibsperson gewe-
sen?
M. A. Keßlerin. Sie habe am
Tag nach der Hochzeit ein Kind be-
kom[m]en.
Nun würde ich diese Schilderung aus heutiger Sicht eindeutig als (versuchten) Schwangerschaftsabbruch werten*. Nur wundert es mich doch sehr, dass dieser Umstand im Laufe des Gerichtsaktes kein weiteres Mal angesprochen, ja nicht einmal kritisiert worden ist. Freilich, der Untersuchungsgrund ist ein völlig anderer, aber schildert mein Vorfahr hier nicht noch eine weitere Straftat? Oder war die Praxis zu jener Zeit (1803) legal? Das ganze dürfte in Nordweil, Kenzingen passiert sein, also einem württembergischen Fleck im sonst vorderösterreichischen Gebiet. Dr. Guerin selbst kam aber aus dem österreichischen Herbolzheim. Desweiteren wollte ich nochmal sicher gehen, ob denn mit "derselbe" der Befragte, oder doch Brüchig (Chirurg) gemeint ist.
Ich danke euch im voraus für eure Ideen und wünsche liebe Grüße,
Sebastian
*"abtreibende Mittel" ließt man aber in zeitgenössischen Quellen auch in anderen Kontexten.
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