Wie mit unehelichen bzw legitimierten Kindern umgehen?

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  • Cosmolady
    Benutzer
    • 12.01.2020
    • 71

    Wie mit unehelichen bzw legitimierten Kindern umgehen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin nun das erste Mal mit dem Thema uneheliche Kinder und legitimierte Kinder in Kontakt gekommen.

    Das Kind wurde unehelich geboren. Im Taufeintrag steht nur die Mutter. Soweit so gut. Wenn die Mutter nun aber heiratet solange das Kind noch minderjährig ist, wurden dann die Kinder automatisch legitimiert durch die Heirat und haben den Namen des Stiefvaters bekommen?

    Trage ich z.B. in Ancestry den Ehemann bei der Mutter ein, so steht beim Kind ja noch kein Vater. In der Stammbaumübersicht ist das Feld leer und die Vaterreihe geht nicht weiter.

    Ordne ich das Kind dem Stiefvater zu, stimmt aber doch rein theoretisch der Stammbaum nicht, da es ja nicht der leibliche Vater ist. Aber dennoch sind diese dann ja "verwandt" und es gibt zum Stiefvater eine Familienreihe.

    Wie handhabt man das ganze am besten, sodass es auch verständlich bleibt und ich in ein paar Jahren immer noch den Zusammenhang verstehe.

    Welche Lösung habt ihr dafür?
    Viele Grüße
    Cosmolady
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5982

    #2
    Hallo Cosmolady,

    wenn Du sicher davon ausgehen kannst, daß der Ehemann der Mutter NICHT der Vater des Kindes ist und Du auch nicht weißt, wer der Vater ist, dann ist die väterliche Linie des Kindes an dieser Stelle für Dich zuende. Du kannst natürlich, falls Du daran Freude hast, die Linie des Stiefvaters bis zum Mittelalter weiterverfolgen. Diese Menschen in dieser Linie haben aber genetisch mit dem Kind nichts zu tun, sind NICHT mit ihm verwandt, und somit dürfte man ein Engagement in diese Richtung getrost als Zeitvergeudung betrachten. Du betreibst ja Ahnenforschung und nicht Stiefahnenforschung.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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    • Dancersgrace
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2012
      • 270

      #3
      Man kann bei Ancestry die Eltern eines Kindes festlegen. In so einem Fall würde ich das Kind nur der Mutter zuordnen, nicht dem Stiefvater.

      Kommentar

      • Gudrid
        Erfahrener Benutzer
        • 22.04.2020
        • 1286

        #4
        Man kann aufgrund von Vormundschaftsakten möglicherweise den Vater des unehelichen Kindes herausbekommen. Dazu an das Vormundschaftsgericht oder dessen Archiv schreiben.
        Liebe Grüße
        Gudrid
        Lieber barfuß als ohne Buch

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        • LisiS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.05.2018
          • 1592

          #5
          Das ist traurig, wenn die Linie bald aus ist. Meine Großmutter väterlicherseits hat in der Vaterlinie ein uneheliches Kind nach dem anderen... Gut, dass es nur da so ist und alle anderen brav die Väter geheiratet haben.

          Machen lässt sich da nix. Vater wird als unbekannt eingetragen und bedauernd so hingenommen.

          Wenn im Taufbuch steht, dass das Kind bei der Hochzeit der Eltern legitimiert wurde, dann trag ich auch den Vater ein. Steht da nix und bei der Mutter nur "später verehelichte XYZ" dann trag ich keinen Vater ein.

          Wobei, ich hab mir auch schon mal die Frage gestellt, ob sich so mach späterer Ehemann der Einfachheit halber nicht doch als Vater ausgegeben hat, weil er die Kinder sowieso "mitdurchfüttern" musste, wenn er die Mutter geheiratet hat!? Wird sich auch nicht restlos klären lassen.

          Oder die Geschichte von 2 Halbbrüdern in meinem Stammbaum, wo laut Familienlegende eigentlich davon ausgangen werden kann, dass die 2 den selben Vater haben, aber aufgrund "wirtschaftlicher" gegebenheiten dem einen ein anderer Vater angegeben wurde (der noch vor der Geburt gestorben war).
          Liebe Grüße
          Lisi

          SUCHE Vorfahren:
          Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
          Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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          • Ingenieur
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2012
            • 280

            #6
            Zitat von LisiS Beitrag anzeigen
            Wobei, ich hab mir auch schon mal die Frage gestellt, ob sich so mach späterer Ehemann der Einfachheit halber nicht doch als Vater ausgegeben hat, weil er die Kinder sowieso "mitdurchfüttern" musste, wenn er die Mutter geheiratet hat!? Wird sich auch nicht restlos klären lassen.
            Habe auch so einen Fall, wo sieben Jahre nach der Geburt geheiratet und das Kind legitimiert wurde. Da habe ich schon meine Zweifel, ob das wirklich der leibliche Vater war.

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            • Cosmolady
              Benutzer
              • 12.01.2020
              • 71

              #7
              Also in dem vorliegenden Fall steht das der Mann die Kinder legitimiert hat und ist auch bei sämtlichen Hochzeitseinträge, Sterbeeinträgen als Vater geführt da die Kinder seinen Namen bekommen haben. Klar, sie sind nicht blutsverwandt, aber dennoch dann eben der Stiefvater. In Ancestry habe ich jetzt den Vater als Stiefvater zugeordnet, vermerke aber trotzdem den Mädchennamen der Mutter beim Kind, da es bei der Suche nach Dokumenten sowohl als auch sein kann. Durch die Legitimation sind die Kinder ja automatisch auch Erben geworden.

              Kenne auch einen Fall da sind zwei Brüder. Bruder 1 hatte viele Kinder, Bruder 2 hatte kein Kind. Wie auch immer es kam, hat Bruder 2 ein Kind von Bruder 1 adoptiert damit er einen männlichen Nachkommen hatte der den Hof übernehmen konnte. Somit wurde aus dem Onkel der Vater und aus dem Vater der Onkel. Zum Glück bleibt in so einem Fall aber die väterliche Linie erhalten. Im ländlichen Bereich war das wohl nicht ganz so unüblich.
              Viele Grüße
              Cosmolady

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              • LisiS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.05.2018
                • 1592

                #8
                Zitat von Ingenieur Beitrag anzeigen
                Habe auch so einen Fall, wo sieben Jahre nach der Geburt geheiratet und das Kind legitimiert wurde. Da habe ich schon meine Zweifel, ob das wirklich der leibliche Vater war.
                Das hab ich auch. Betrifft meine Urgroßmutter, die geboren wurde, als ihr Vater Zimmermannsgesell (wahrscheinlich auf der Walz) beim Nachbarbauern mit zarten 19 Jahren vorbei gekommen ist und sich ins 20jährige Bauersmädel von nebenan verguckt hat. Die haben auch erst fast 8 Jahre später geheiratet und dann noch 4 Kinder bekommen. Da war aber nie die Rede, dass ihr Vater nicht ihr Vater gewesen wäre.
                Kann mir vorstellen, dass der als "armer Wandersgesell" sich eine Familie noch nicht leisten konnte und die erst deswegen später geheiratet haben? Oder die Familien die Beziehung "auf Eis" gelegt haben bis sie älter waren? Lässt sich heute nicht mehr feststellen.

                @ Cosmolady
                Wie kommst du auf die Idee, dass der Vater in deinem Fall nur der Stiefvater und nicht der leibliche war? Die Annahme per legitimation matrimonium subsequens heisst meinem Verständnis nach schon, dass die leiblichen Eltern durch die Eheschließung die Kinder rechtlich in den ehelichen Stand erheben und nicht nur bloß Stiefvater heiratet Mutter, "dass das Kind einen Namen hat" (was ich natürlich nicht zu 100% ausschließen will dass es manchmal auch da wer ausgenutzt hat).

                Legitimation ist nicht gleichzusetzen mit Adoption? Bitte klärt mich auf, wenn ich da falsch liege! Danke!
                Liebe Grüße
                Lisi

                SUCHE Vorfahren:
                Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                • sternap
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.04.2011
                  • 4070

                  #9
                  in der adoption wird ein sozialer vater rechtlich in die lage des leiblichen vaters gesetzt, der gleichzeitig alle rechte aufgibt. das ist eine zukunftsweisende verbindung.

                  in der legitimation wird lediglich die blutlinie bestätigt und eine zweite,eine soziale vaterschaft möglich.
                  freundliche grüße
                  sternap
                  ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                  wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                  • LisiS
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.05.2018
                    • 1592

                    #10
                    Zitat von sternap Beitrag anzeigen
                    in der adoption wird ein sozialer vater rechtlich in die lage des leiblichen vaters gesetzt, der gleichzeitig alle rechte aufgibt. das ist eine zukunftsweisende verbindung.

                    in der legitimation wird lediglich die blutlinie bestätigt und eine zweite,eine soziale vaterschaft möglich.

                    Danke! So hatte ich das auch verstanden! :-)
                    Liebe Grüße
                    Lisi

                    SUCHE Vorfahren:
                    Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                    Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                    • Cosmolady
                      Benutzer
                      • 12.01.2020
                      • 71

                      #11
                      Hallo LisiS,

                      bei einem hatte ich es das es in der Taufurkunde nachgetragen wurde. Da war es dann für mich klar ersichtlich. Aber dann hatte ich da wohl deinen Beitrag #2 falsch verstanden. Denn in der Taufurkunde wurde nichts nachgetragen und es steht nach wie vor nur die Mutter drin. In den weiteren Urkunden der Kinder ist der Mann jedoch als Vater eingetragen.

                      Wenn nun also eine Frau Witwe wurde und neu geheiratet hat, musste der Stiefvater die Kinder adoptieren damit die seinen Namen und Rechte erhalten haben oder haben die automatisch durch die Heirat seinen Namen erhalten?

                      Sorry alles noch etwas Neuland und etwas verwirrend für mich da bis auf den einen Fall, immer Mutter und Vater in der Taufurkunde eingetragen waren.
                      Viele Grüße
                      Cosmolady

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                      • LisiS
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.05.2018
                        • 1592

                        #12
                        Also, zu 100% weiss ich das auch nicht mit Sicherheit, aber wenn eine Witwe neu geheiratet hat und ihre Kinder aus der 1. Ehe "mitgenommen" hat, dann ist meines Wissens nix mit dem Namen der Kinder passiert. Die hatten den aus der 1. Ehe. Oder wurden die dann auch gleich genannt? Das weiss ich nicht? Durch die Heirat der Mutter waren die Kinder auf jeden Fall wieder versorgt.

                        Adoption war, wie heute auch, Annahme an Kindesstatt. Mit allen Rechten und Pflichten leiblicher Kinder.
                        Is ja alles nicht sooooo einfach! Da hast recht!
                        Liebe Grüße
                        Lisi

                        SUCHE Vorfahren:
                        Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                        Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                        • Cosmolady
                          Benutzer
                          • 12.01.2020
                          • 71

                          #13
                          Die Kinder haben in sämtlichen Dokumenten den Namen des Stiefvaters erhalten, deswegen bin ich ja so verwirrt
                          Viele Grüße
                          Cosmolady

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                          • LisiS
                            Erfahrener Benutzer
                            • 27.05.2018
                            • 1592

                            #14
                            Kannst du mal ein Beispiel hier zeigen, wie denn so ein Dokument aussieht?
                            Liebe Grüße
                            Lisi

                            SUCHE Vorfahren:
                            Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                            Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                            • Cosmolady
                              Benutzer
                              • 12.01.2020
                              • 71

                              #15
                              Dank dem Mitglied Spargel, hat sich das Thema wohl gerade geklärt. Er hat den Link zum Familienregister eingestellt wo beim Kind Re. matr. subr. legitimiert wurde
                              Viele Grüße
                              Cosmolady

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