Inhalt von Sammelakten

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  • Hans Grimm
    Erfahrener Benutzer
    • 22.07.2012
    • 428

    Inhalt von Sammelakten

    Liebe Community,

    ich habe eine relativ kurze Frage:
    Besteht die Möglichkeit, dass sich in standesamtlichen Sammelakten zur Hochzeit auch Kopien von "Ahnenpäßen" oder Familien(stamm)büchern befinden? Nicht selten finde ich nämlich den Vermerk in Eheurkunden, dass sich die Braut oder der Bräutigam mit Familienstammbuch o.Ä. vor dem Standesbeamten ausgewiesen haben.
    Ist das realistisch oder wurden nur einzelne Urkunden zu den Sammelakten genommen?
    Vielleicht hat jemand bereits Erfahrung mit diesem Umstand?

    Vielen Dank für eure Antworten schon im Voraus!
    Mit besten Grüßen

    Hans


    - Was sie einst waren
    Das sind wir jetzt
    Und was sie jetzt sind
    Das werden wir einst werden -
  • pascho
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2020
    • 242

    #2
    Zu meiner Eheschließung, habe ich mich soweit ich mich erinnere auch mit dem Familienbuch ausgewiesen. Das war allerdings kein Buch, das ich mitbringen musste sondern eine Karteikarte, die im Standesamt am Wohnsitz meiner Eltern aufbewahrt wurde wo ich auch geheiratet habe (seit der eletronischen Datenerfassung, gibt es diese Karteikarten soweit ich weiß nicht mehr). In der Sammelakte dürfte wenn überhaupt eine Abschrift dieser Karte liegen bzw. ein Auszug mit den benötigten Daten. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fami...h_(Deutschland) Das FamilienSTAMMbuch ist dagegen eine private Urkundensammlung für Zuhause, die für alles mögliche verwendet werden kann (früher hießen sie Hausstandsbücher). Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Bücher komplett zur Sammelakte genommen wurden, da sie auch die Geburten, Taufen, usw. aller Geschwister enthalten. Ich habe mir erst einmal eine Sammelakte besorgt - die enthielt statt der unauffindbaren Geburtsurkunde der Braut ein mehrseitiges Verhandlungsprotokoll in dem selbige angab geboren worden zu sein und das von mehreren Zeugen - und ihrer Mutter - bestätigen hat lassen. Zumindest bei Monat und Jahr (1802) waren sich die Zeugen sicher...
    Viele Grüße Pascal

    Kommentar

    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 1920

      #3
      Ja, das Familienstammbuch wurde vorgelegt. Aber natürlich nicht eingezogen, denn sonst hätten andere dort beurkundete Geschwister keine Möglichkeit mehr, sich zu legitimieren.

      Das kommt auch heute noch vor, z.B. beim Nachlassgericht oder der Rentenberatung. Also immer dann, wenn der Perso alleine nicht reicht.

      Im Familienstammbuch meiner Großeletern finden sich auch einige gebührenpflichtige Abschriften für verschiedenste Anlässe.
      In den Sammelakten wurden auch schon mal fehlerhafte Geburtsurkunden und Taufeinträge korrigiert, wenn die Braut z.B. auf den Namen Theodorus getauft wurde, oder die Namen der Eltern und Paten vertauscht waren.
      Zuletzt geändert von Andre_J; 14.02.2023, 19:57.
      Gruß,
      Andre

      Kommentar

      • Hans Grimm
        Erfahrener Benutzer
        • 22.07.2012
        • 428

        #4
        Danke für eure Antworten.

        Dann kann ich wohl nicht darauf hoffen, solche Kopien in der Sammelakte zu finden.
        Mit besten Grüßen

        Hans


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