Hallo Mitforscher,
ich habe gerade einen Fall der schon an einigen Punkten Kopfzerbrechen brachte. Das Kind kommt irgendwann ab 1806 bei einer Pflegefamilie unter.
Sie ist Oktober 1798 geboren, ihr Vater ehelicht 1997 ihre Mutter aber im Mai 1803 bereits eine andere Frau, stirbt dann aber selbst Dezember 1805.
Das Kuriose dabei ist, das weder im Ort ihrer Geburt noch in ihrem Wohnortder Sterbeeintrag der Mutter RosINA zu finden ist.
Aber es ist unter der Hausnummer des mütterlichen Elternhauses (der Ort ist leider nicht eindeutig zu benennen, nur die Nummer stimmt überein)
ein Sterbeeintrag vermerkt, wo das uneheliche Kind einer RosALIA 6 Wochen alt am 14. Juni stirbt, also vor der 2. Ehe das Vaters geboren.
Der komplette Eintrag ist wiederum durchgestrichen.
Warum hat die Mutter keinen Sterbeeintrag? Irrtum oder gab es tatsächlich Anlässe wo es keinen gab? Mal angenommen die Mutter verschwindet unauffindbar nach der Geburt ihrer Tochter, wann durfte der der Mann wieder heiraten nach katholischem Brauch?
EDIT: Manchmal hat man eben doch Glück.
Ich habe soeben ihr Ableben im Grundbuch! gefunden. Die Familie ist offenbar 1801 umgezogen. Im Grundbuchauszug 1802 ist sie dann verstorben vermerkt am 2.9.1801. Sie hingegen hatte wohl weniger Glück, mit 25.
Gruß,
ich habe gerade einen Fall der schon an einigen Punkten Kopfzerbrechen brachte. Das Kind kommt irgendwann ab 1806 bei einer Pflegefamilie unter.
Sie ist Oktober 1798 geboren, ihr Vater ehelicht 1997 ihre Mutter aber im Mai 1803 bereits eine andere Frau, stirbt dann aber selbst Dezember 1805.
Das Kuriose dabei ist, das weder im Ort ihrer Geburt noch in ihrem Wohnortder Sterbeeintrag der Mutter RosINA zu finden ist.
Aber es ist unter der Hausnummer des mütterlichen Elternhauses (der Ort ist leider nicht eindeutig zu benennen, nur die Nummer stimmt überein)
ein Sterbeeintrag vermerkt, wo das uneheliche Kind einer RosALIA 6 Wochen alt am 14. Juni stirbt, also vor der 2. Ehe das Vaters geboren.
Der komplette Eintrag ist wiederum durchgestrichen.
Warum hat die Mutter keinen Sterbeeintrag? Irrtum oder gab es tatsächlich Anlässe wo es keinen gab? Mal angenommen die Mutter verschwindet unauffindbar nach der Geburt ihrer Tochter, wann durfte der der Mann wieder heiraten nach katholischem Brauch?
EDIT: Manchmal hat man eben doch Glück.

Ich habe soeben ihr Ableben im Grundbuch! gefunden. Die Familie ist offenbar 1801 umgezogen. Im Grundbuchauszug 1802 ist sie dann verstorben vermerkt am 2.9.1801. Sie hingegen hatte wohl weniger Glück, mit 25.
Gruß,
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