Hallo Alter Mansfelder,
dann gehe ich davon aus, er hat das Bürgerrecht nicht vererbt bekommen, sondern erworben wie jeder andere auch.
War das Bürgerrecht im 17/18 Jahrhundert vererbbar
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Hallo zusammen,
danke für die Hilfe.
Der Sohn hielt sich wohl nur zur Regelung der Erbangelegenheiten kurzzeitig in Merseburg auf. Denn er ließ zwischen Nov. 1707 und 1723 8 Kinder in Gommern taufen und verstarb dort 1753.
Hier einige ergänzende Infos (bezogen auf das Datum Sep. 1707):
@ AUK2013
- der Sohn hatte nicht im Haushalt des Vaters in Merseburg gelebt, er lebte im
ca. 100 km entfernten Gommern
- war bereits verheiratet
- konnte seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften
- war Bürger der Stadt Gommern
- hatte eine abgeschlossene Berufsausbildung, war Seilermeister in Gommern
@ Anna Sara Weingart
d.h. also, er erbt nicht das Bürgerrecht
@ Sebastian_N
Der Auszug aus dem Bürgerbuch im Anhang stammt von familysearch.
Bei Archion fand ich die Trauung des Sohnes, die Taufen der Kinder usw.
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Hallo tastge,
hast du den Eintrag wirklich von Archion und nicht von FamilySearch?
Beste Grüße
Seb
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Zitat von tastge Beitrag anzeigen... dort steht: ... hat zu erhebung der Väterlichen Verlaßenschafft das BürgerRecht bey hiesiger Stadt genommen ...
Ist dieser Eintrag so zu verstehen, dass dem Sohn das Bürgerrecht der Stadt Merseburg, so zu sagen vererbt wird?
Nein, das bedeutet, er musste das Bürgerrecht annehmen, um erben zu können.
erhebung = geltendmachungAngehängte Dateien
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Hallo tastge.
Hatte der Sohn im Haushalt des Vaters gelebt, unterstand er dem Bürgerrecht des Vaters.
Nach dessen Tod, konnte er das Bürgerrecht nicht direkt erben, sondern musst gewisse Voraussetzungen für den Bürgereid erfüllen.
Er musste zum Beispiel:
- Ein gewisses Alter erreicht haben.
- Seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können.
- Abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Hat er auch noch die Seilerei, Haus und Geld geerbt, hat man Ihm sicher schnell die Bürgerrechte angedient.
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War das Bürgerrecht im 17/18 Jahrhundert vererbbar
Hallo Zusammen,
folgender Fall liegt vor.
Nach erfolgreicher Recherche bei Archion finde ich zwei meiner Vorfahren.
Es sind:
Johann Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Gommern, geboren in Merseburg
heiratet in Gommern am 08.03.1707;
und dessen Vater Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Merseburg,
verstorben vor dem 08.03.1707; ihm wird das Bürgerrecht der Stadt Merseburg am 26.05.1682 verliehen;
In der Anlage ein Auszug aus dem Bürgerbuch der Stadt Merseburg vom 06.09.1707.
dort steht: ... hat zu erhebung der Väterlichen Verlaßenschafft das BürgerRecht bey hiesiger Stadt genommen ...
Ist dieser Eintrag so zu verstehen, dass dem Sohn das Bürgerrecht der Stadt Merseburg, so zu sagen vererbt wird?Stichworte: -
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