Hallo Forengemeinde,
ich möchte gern wissen nach welchem Grad der Verwandschaft ich bei Standesämtern Auskunft erhalte.
Und ab welchem Verwandschaftsgrad mir in Deutschland Auskunft verweigert wird, bzw. wie das allg.geregelt wird.
Hintergrund ist eine aktuelle Anfrage. Laut ancestry bin ich vom Verwandschaftsverhältnis beim angeheirateten Großonkel II.Grades. Möglicherweise könnte ich von näher Verwandten eine Vollmacht erlangen.
Die Person ist gestorben 2001, also noch innerhalb einer Sperrfrist. Ich kann aber Angaben zu Eltern (welche ich insbesondere überprüfen möchte), Ehepartner und Kindern machen. Es geht vor allem um einen Abgleich und Vervollständigung der richtigen Daten.
VG
AndreasV
ich möchte gern wissen nach welchem Grad der Verwandschaft ich bei Standesämtern Auskunft erhalte.
Und ab welchem Verwandschaftsgrad mir in Deutschland Auskunft verweigert wird, bzw. wie das allg.geregelt wird.
Hintergrund ist eine aktuelle Anfrage. Laut ancestry bin ich vom Verwandschaftsverhältnis beim angeheirateten Großonkel II.Grades. Möglicherweise könnte ich von näher Verwandten eine Vollmacht erlangen.
Die Person ist gestorben 2001, also noch innerhalb einer Sperrfrist. Ich kann aber Angaben zu Eltern (welche ich insbesondere überprüfen möchte), Ehepartner und Kindern machen. Es geht vor allem um einen Abgleich und Vervollständigung der richtigen Daten.
VG
AndreasV
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