Hallo
So wie ich das rauslese, gibt es ja Zugriffsfristen. Also Ehe 80 Jahre, Geburten 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf dieser Zugriffsfristen sollte ja die Einsichtnahme problemlos möglich sein, oder muss man sich trotzdem rechtfertigen? Manchmal wird nichts gefragt und ich kann einfach die Anfrage stellen, manchmal muss ich Identität nachweisen (einmal extra mit Beglaubigung, was Geld und Zeit gekostet hat), oder "Nachweise an meinem begründeten Interesse". Hier geht es um 1871-1890. Bei Ancestry.de sind doch auch viele Urkunden aus dieser Zeit einsehbar. Ich verstehe einfach nicht, dass das immer unterschiedliche Sachen sind, was die wollen bzw. teilweise auch gar nichts.
Einmal hat mir auch ein katholischer Pfarrer Einsicht in die Kirchenbücher verwehrt und diese mit "Datenschutz" begründet.... Jahr 1850.
So wie ich das rauslese, gibt es ja Zugriffsfristen. Also Ehe 80 Jahre, Geburten 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf dieser Zugriffsfristen sollte ja die Einsichtnahme problemlos möglich sein, oder muss man sich trotzdem rechtfertigen? Manchmal wird nichts gefragt und ich kann einfach die Anfrage stellen, manchmal muss ich Identität nachweisen (einmal extra mit Beglaubigung, was Geld und Zeit gekostet hat), oder "Nachweise an meinem begründeten Interesse". Hier geht es um 1871-1890. Bei Ancestry.de sind doch auch viele Urkunden aus dieser Zeit einsehbar. Ich verstehe einfach nicht, dass das immer unterschiedliche Sachen sind, was die wollen bzw. teilweise auch gar nichts.
Einmal hat mir auch ein katholischer Pfarrer Einsicht in die Kirchenbücher verwehrt und diese mit "Datenschutz" begründet.... Jahr 1850.
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