Liebe Mitglieder,
seit langer Zeit beiße ich mir die Zähne an folgendem Sachverhalt aus:
Der Proband, Georg Andreas Fessler (* ca. 1690), zog aus seiner Heimat in Württemberg, vermutlich im Zuge seiner Wanderjahre als Zimmermannsgeselle, westwärts und siedelte sich um das Jahr 1720 im Elsass an. Dort lernte er seine spätere Ehefrau, welche aus der Schweiz stammte, kennen und hatte mit ihr mehrere Kinder. Die Taufeinträge sind im ev. KB von Sessenheim/Elsass zu finden.
Einen Heiratseintrag habe ich jedoch nie gefunden. Sowohl im Heimatdorf seiner Ehefrau, als auch seinem eigenen, konnte ich nichts finden. Auch in Sessenheim, wo seine Kinder getauft wurden, wurde ich nicht fündig. Zu erwähnen ist, dass die Ehefrau des Probanden evangelisch-reformierten Glaubens und der Proband evangelisch-lutherisch getauft war.
Lediglich der Taufeintrag des ersten Kindes des Paares, gibt einen Hinweis auf die Trauung. Ich habe den angehängten Taufeintrag aus dem Jahre 1720 wie folgt transkribiert:
"d 4. Tag Jul: Vormittag umb 10. uhr ist Georg Andreas Feß„ ler, Zimmermann allhier, und seiner Haußfrau Eli=
sabetha, gebohrner Discherin ein Töchterlein, welches Sie
in Hurereÿ mit einander erzeugt haben, gebohren
welch worden, d 4t[en] (42?) tag nach der Copulation, welches
d 5. Tag ejusd: getaufft worden, Nahmens:
Maria Barbara. TauffZeügen: H. Christian
Hild, Herrschafftl. Commis und Pflugstüte allhier,
Frl Maria Barbara; H. Johann Philipp Sehers
Pfarrers. Zu Kauffenheim Haußfrl und Frl.
Maria Susanna H. Frantz Hirdlowitzen,
Kronen Würths Hausfrau allhier.
Hans Discher deß Kindes Großvatter anstatt
deß abweßenden Vatter.
Jeörg Andreas Fassler allß vater
Christian Heldth als Phetter
[...] Ist der Ersten Gättel Handzeichen.
Maria Susanna Hirdlowitzen alß Gättel"
Leider ist ausgerechnet die relevante Stelle im Traufeintrag für mich nicht in Gänze lesbar. Handelt es sich um den 4. oder den 42. Tag nach der Trauung?
Wie dem auch sei: Da die Geburt des Kindes am 04.07.1720 erfolgte, sollte die Trauung entweder am 30.06.1720 (4 Tage zuvor) oder aber am 23.05.1720 (42 Tage zuvor) stattgefunden haben.
Wie bereits erwähnt, habe ich in den Pfarrgemeinden der Dörfer, zu denen die Beteiligten Bezug hatten, keinen Traueintrag finden können. Im Hinblick auf den evangelisch-reformierten Glauben der Ehefrau, habe ich auch die umliegenden reformierten Gemeinden nach einem Eheeintrag durchsucht - ohne Erfolg. In weiteren evangelischen Kirchengemeinden, sowohl links- als auch rechtsrheinisch habe ich auch recherchiert - Fehlanzeige.
Sicherlich besteht die Möglichkeit, dass das Paar in einer willkürlich ausgesuchten Kirchengemeinde, evtl. auch in einer nahegelegenen Stadt, wie etwa Hagenau, Straßburg oder Rastatt geheiratet hat. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass eine hochschwangere Frau (4 bzw. 42 Tage vor der Entbindung) in der damaligen Zeit eine solch beschwerliche Reise antrat.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Pfarrer, angesichts des unzüchtigen Verhaltens des Paares sowie der damals wohl verpönten refomierten Relegionszugehörigkeit der Ehefrau, keinen Traueintrag im Kirchenbuch aufnahm oder es schlicht vergaß.
Auf eure Sicht auf die Dinge bzw. Gedankenanstöße bin ich sehr gespannt.
seit langer Zeit beiße ich mir die Zähne an folgendem Sachverhalt aus:
Der Proband, Georg Andreas Fessler (* ca. 1690), zog aus seiner Heimat in Württemberg, vermutlich im Zuge seiner Wanderjahre als Zimmermannsgeselle, westwärts und siedelte sich um das Jahr 1720 im Elsass an. Dort lernte er seine spätere Ehefrau, welche aus der Schweiz stammte, kennen und hatte mit ihr mehrere Kinder. Die Taufeinträge sind im ev. KB von Sessenheim/Elsass zu finden.
Einen Heiratseintrag habe ich jedoch nie gefunden. Sowohl im Heimatdorf seiner Ehefrau, als auch seinem eigenen, konnte ich nichts finden. Auch in Sessenheim, wo seine Kinder getauft wurden, wurde ich nicht fündig. Zu erwähnen ist, dass die Ehefrau des Probanden evangelisch-reformierten Glaubens und der Proband evangelisch-lutherisch getauft war.
Lediglich der Taufeintrag des ersten Kindes des Paares, gibt einen Hinweis auf die Trauung. Ich habe den angehängten Taufeintrag aus dem Jahre 1720 wie folgt transkribiert:
"d 4. Tag Jul: Vormittag umb 10. uhr ist Georg Andreas Feß„ ler, Zimmermann allhier, und seiner Haußfrau Eli=
sabetha, gebohrner Discherin ein Töchterlein, welches Sie
in Hurereÿ mit einander erzeugt haben, gebohren
welch worden, d 4t[en] (42?) tag nach der Copulation, welches
d 5. Tag ejusd: getaufft worden, Nahmens:
Maria Barbara. TauffZeügen: H. Christian
Hild, Herrschafftl. Commis und Pflugstüte allhier,
Frl Maria Barbara; H. Johann Philipp Sehers
Pfarrers. Zu Kauffenheim Haußfrl und Frl.
Maria Susanna H. Frantz Hirdlowitzen,
Kronen Würths Hausfrau allhier.
Hans Discher deß Kindes Großvatter anstatt
deß abweßenden Vatter.
Jeörg Andreas Fassler allß vater
Christian Heldth als Phetter
[...] Ist der Ersten Gättel Handzeichen.
Maria Susanna Hirdlowitzen alß Gättel"
Leider ist ausgerechnet die relevante Stelle im Traufeintrag für mich nicht in Gänze lesbar. Handelt es sich um den 4. oder den 42. Tag nach der Trauung?
Wie dem auch sei: Da die Geburt des Kindes am 04.07.1720 erfolgte, sollte die Trauung entweder am 30.06.1720 (4 Tage zuvor) oder aber am 23.05.1720 (42 Tage zuvor) stattgefunden haben.
Wie bereits erwähnt, habe ich in den Pfarrgemeinden der Dörfer, zu denen die Beteiligten Bezug hatten, keinen Traueintrag finden können. Im Hinblick auf den evangelisch-reformierten Glauben der Ehefrau, habe ich auch die umliegenden reformierten Gemeinden nach einem Eheeintrag durchsucht - ohne Erfolg. In weiteren evangelischen Kirchengemeinden, sowohl links- als auch rechtsrheinisch habe ich auch recherchiert - Fehlanzeige.
Sicherlich besteht die Möglichkeit, dass das Paar in einer willkürlich ausgesuchten Kirchengemeinde, evtl. auch in einer nahegelegenen Stadt, wie etwa Hagenau, Straßburg oder Rastatt geheiratet hat. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass eine hochschwangere Frau (4 bzw. 42 Tage vor der Entbindung) in der damaligen Zeit eine solch beschwerliche Reise antrat.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Pfarrer, angesichts des unzüchtigen Verhaltens des Paares sowie der damals wohl verpönten refomierten Relegionszugehörigkeit der Ehefrau, keinen Traueintrag im Kirchenbuch aufnahm oder es schlicht vergaß.
Auf eure Sicht auf die Dinge bzw. Gedankenanstöße bin ich sehr gespannt.
