Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Ortsfamilienbuch.
Wenn ich Daten aus einem OFB übernehme, muss ich mir das vom Ersteller genehmigen lassen?
Ich habe in einem OFB folgendes gefunden.
M.E. sind die Daten , die in das OFB eingetragen wurden, doch aus den Kirchenbüchern übernommen worden.
Die Daten gehören doch nicht einer bestimmten Person ( .. dem Ersteller des OFB).
Wie ist hier die Rechtslage?
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ich habe mal eine Frage zum Thema Ortsfamilienbuch.
Wenn ich Daten aus einem OFB übernehme, muss ich mir das vom Ersteller genehmigen lassen?
Ich habe in einem OFB folgendes gefunden.
Ich beanspruche das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten.
Weitergabe und Änderungen bedürfen meiner Zustimmung.
Weitergabe und Änderungen bedürfen meiner Zustimmung.
Die Daten gehören doch nicht einer bestimmten Person ( .. dem Ersteller des OFB).
Wie ist hier die Rechtslage?
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