Familienbuch - Rechte

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  • Forscher_007
    Erfahrener Benutzer
    • 09.05.2012
    • 5576

    Familienbuch - Rechte

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Ortsfamilienbuch.

    Wenn ich Daten aus einem OFB übernehme, muss ich mir das vom Ersteller genehmigen lassen?

    Ich habe in einem OFB folgendes gefunden.

    Ich beanspruche das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten.
    Weitergabe und Änderungen bedürfen meiner Zustimmung.
    M.E. sind die Daten , die in das OFB eingetragen wurden, doch aus den Kirchenbüchern übernommen worden.
    Die Daten gehören doch nicht einer bestimmten Person ( .. dem Ersteller des OFB).

    Wie ist hier die Rechtslage?


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Forscher_007
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16898

    #2
    Hallo,
    Urheberrecht besteht nur auf diese Gesamtzusammenstellung

    Zitat: "Ich beanspruche das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten."

    Du darfst also nicht dieses Familienbuch selber als Deines veröffentlichen.
    Aber Daten daraus kannst Du verwenden.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 2122

      #3
      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
      Aber Daten daraus kannst Du verwenden.
      Als Quelle sollte dann aber das OFB genannt werden, und nicht (nur) das zugrundeliegende Kirchenbuch.

      Denn auch der Ersteller des OFB kann sich mal irren bei der Zuordnung der Familien. Und im Zweifelsfall weiß man dann, wo man das her hat und suchen muß.
      Gruß,
      Andre

      Kommentar

      • Forscher_007
        Erfahrener Benutzer
        • 09.05.2012
        • 5576

        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die Infos.



        Mit freundlichen Grüßen

        Forscher_007

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