Was passiert mit den Kindern wenn die Eltern verstorben sind

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  • Anma83
    Erfahrener Benutzer
    • 03.08.2020
    • 978

    Was passiert mit den Kindern wenn die Eltern verstorben sind

    Hallo,
    Habe mal eine ungewöhnliche Frage an euch.
    Was passiert mit den Kinder, wenn die Eltern verstorben sind und die Kinder noch minderjährig sind.
    Wahrscheinlich werden sie von Verwandten aufgezogen, aber gibt es darüber Unterlagen und werden sie dann auch von den Verwandten adoptiert?

    Vielleicht kann mir jemanden meine Fragen beantworten.

    Bleibt Gesund
    Gruß Anma
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23086

    #2
    Wenn keine Sorgerechtsverfügung der Eltern vorliegt, ist es die Aufgabe des Gerichts, einen geeigneten Vormund zu bestimmen.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • mumof2
      Erfahrener Benutzer
      • 25.01.2008
      • 1372

      #3
      Hallo Anma,
      Kannst Du das etwas eingrenzen, wann und wo?
      Viele Grüße
      mum of 2

      Kommentar

      • Anma83
        Erfahrener Benutzer
        • 03.08.2020
        • 978

        #4
        Hallo mum of 2,
        Es handelt sich um
        •Magdalena Thomeczek
        1. August 1803 aus Krempa -> sie war 3 Jahre alt als die Mutter verstarb und 13 Jahre alt als ihr Vater verstarb,
        • Francisca Thomeczek
        27. Februar 1806 aus Krempa-> sie war paar Monate alt als ihre Mutter verstarb und 10 Jahre alt als ihr Vater verstarb.
        Der Vater Matheus Thomeczek heiratet nicht mehr ( kein Eintrag gefunden)

        Lg Anma

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        • Anma83
          Erfahrener Benutzer
          • 03.08.2020
          • 978

          #5
          Hallo Horst von Linie 1,
          Danke für deine schnelle Antwort.
          Ich hätte da noch eine Frage zu dem Thema. Können mir da die Archive des Ortes weiter helfen um mehr heraus zu finden wer der Neue Vormund von den Kindern waren, oder an welcher Behörde müsste ich mich wenden um es herauszufinden?
          Vielleicht kannst du mir helfen?

          Liebe Grüße Anma

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 23086

            #6
            Du hattest in Beitrag 1 die Gegenwartsform benutzt.
            Daher ging ich davon aus, dass Du eine Antwort zur aktuellen Lage suchst.
            Krempa kenne ich nicht. Wo immer das auch war: Was 1806 galt, das kann ich Dir leider nicht sagen.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Anma83
              Erfahrener Benutzer
              • 03.08.2020
              • 978

              #7
              Trotzdem danke für deine Hilfe.
              Schönen Advent Zeit wünsche ich dir und deine Familie
              Gruß Anma

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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4070

                #8
                in jedem gebiet war das anders.
                meistens hätte man nach dem tod der mutter im grundbuch, dort sind die erbschaften und hofübergaben vermerkt, eine vertragliche vereinbarung gefunden, wonach entweder verwandte, nachbarn oder ein jurist z.b. das erbe der verstorbenen weiter (ver)pachteten oder verwalteten und den betrag dem xy zu geben hatten, damit die kinder durch ihn versorgt seien.


                bei halbwaisen könnte auch der vater als verwalter des mütterlichen erbes stehen. in wahrheit hätte oma oder eine tante die hauswirtschaft geführt.


                es könnte aber auch das erbe von der ortskasse verwaltet worden sein, um damit die ausgaben der waisen zu bestreiten.
                halbwaisen oder waisen hatten in der regel eine deutlich verringerte durchschnittliche lebenserwartung.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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