Name des Vaters auf Geburtsurkunde

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  • XodoX
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 231

    Name des Vaters auf Geburtsurkunde

    Hallo,


    es geht um das Jahr 1885. Die Geburtenanzeige hat eine Hebamme vorgenommen. Das Kind war unehelich. Die Hebamme hatte angegeben "...wohnhaft zu Kattowitz, bei dem Arbeiter [Name eines Mannes], zu Kattowitz in dessen Wohnung, am [Datum der Geburt]..."


    Die Väter wurden ja üblicherweise nicht explizit angegeben und "wohnhaft bei ihm" ist ja Standart. Wenn das ein Mann war, bei dem sie untergekommen war/gewohnt hat etc., hätte man dann seinen Namen mit auf der Geburtsurkunde angegeben?
    Im Kirchenbuch taucht der Name des Mannes jedoch nicht auf und da steht nur bei "Vor- und Zunamen des Vaters" einfach "unehelich". Ich weiß aber nicht, ob das einfach nicht mit angegeben wurde, weil es zu der Zeit verpönt war etc. Andernseits hätte der Mann vermutlich die Geburtenanzeige gemacht, wenn er der Vater gewesen wäre.
    Ich weiß nicht, wie die Handhabung in solchen Fällen üblich war und was man daher aus den gegebenen Daten eventuell schließen könnte. Vielleicht kennt sich ja jemand etwas aus.
    Danke !
  • Gastonian
    Moderator

    • 20.09.2021
    • 5764

    #2
    Hallo:


    Ohne die Geburtsurkunde selber zu sehen, ist es schwer zu beurteilen, aber aus dem Zitat würde ich schließen, daß die Geburt in der Wohnung des Mannes stattfand (für das Standesamt war ja nicht nur die Identität der Eltern, sondern auch der genaue Platz der Geburt wichtig). In welchem Zusammenhang die Mutter zu dem Wohnungsinhaber stand, wird wohl nicht deutlich gemacht.


    VG


    --Carl-Henry
    Wohnort USA

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 30156

      #3
      Hallo,

      wenn Du nicht noch irgendwelche gerichtlichen Unterlagen über Unterhalt, spätere Vaterschaftsanerkennung oä. findest, würde ich mal nicht davon ausgehen, daß es der Vater ist!

      In der standesamtlichen Urkunde können durchaus auch Väter unehelicher Kinder genannt sein. Wenn der Mann aber nur als Wohnungsinhaber genannt wird, ist er ein sehr unsicherer Vater.
      Vielleicht wohnte sie da einfach nur zur Untermiete, war grad zu Besuch oder .......
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4070

        #4
        allgemein betrachtet, drängte die landbevölkerung in der zweiten hälfte des 19.jhdts in kleinere oder größere städte.
        es konnte durchaus die hauptmieterfamilie in einem raum schlafen, die kinder in den läden einer kommode, und die andere betten nebenan wurden vermietet.
        in wien beispielsweise teilte man sich eine schlafstatt bis zu drei mal pro 24 stunden, der eine stand auf, der andere wartete schon.


        in solchen zeiten wohnte man eben bei einer vermieterin oder einem vermieter als unterwohner, es bedeutete keine nähe.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • TanjaBP

          #5
          Hallo,
          ich sehe das auch so, dass die Mutter nur bei diesem Mann gewohnt hat. Wenn er oder der Vater die Vaterschaft anerkannt hätte, müsste dies doch vermerkt sein.

          LG Tanja

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