Hallo Wissende,
ich blicke da so nicht wirklich durch. Meine Großeltern lebten im Raum Lublin und wurden im Herbst 1940 ins Warteland umgeiedelt. Dazu hatte ich aus der Literatur folgendes ermittelt:
"Vor der Aussiedlung erfasste eine "Volksdeutsche Mittelstelle" vom 1.Juni bis 15. Juli 1940 alle Umsied-lungswilligen und registrierte deren Vermögen. Die behördliche Erfassung der Umsiedler und die Vorbereitung der Einbürgerung erledigte die Einwanderungszentrale (EWZ) Ost, Nebenstelle Lublin. Aufgabe der EWZ war die "politische, gesundheitliche und rassische Erfassung" der ins Reich kommenden Volksdeutschen mittels einer sog. "Durchschleusung". Als hinreichende Belege des "Deutschtums" (arisch) galten entweder die Mitgliedschaft in einem Verband der deutschen Minderheit, der Vermerk der deutschen Nationalität im Pass, deutsche Sprachkenntnisse oder auch die (evangelische) Religionszugehörigkeit."
Die Stammblätter der EWZ liegen mir vor, soweit es die Erwachsenen betraf und die Söhne nicht im Selbstschutz dienten. Von letzteren gibt es solche nicht
Leider stieß ich erst im Weiteren auf die "Deutsche Volksliste" (DVL) und fragte nach Recherche hier im Forum beim Staatsarchiv in Łódź und diese wiederum beim Institut des nationalen Gedenkens über deren Einträge (Fragebögen) nach. Dabei gab ich allerdings neben den Namen die Geburtsorte und nicht etwa die Orte im Wartheland an.
Die Antwort war negativ, sie sind in den Unterlagen des Instituts des nationalen Gedenkens nicht erfaßt.
Aufgrund dieses Links: https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de...che-volksliste bin ich aufgrund der Zeitschiene unsicher geworden:
Mußten sich meine Großeltern - als durch die EWZ bestätigte "Arier" und ins Reich eingebürgerte Deutsche - noch einmal in der DVL eintragen oder war das schon in der "alten Heimat" erfolgt bzw. für sie gegenstandslos?
Kurz: Lohnt es sich mit der Wartheland-Adresse nochmals anzufragen bzw. gibt es personenbezogene Unterlagen der EWZ, die über die Strammblätter hinausgehen und seperat erfragt werden müssen
VG
Silvio
ich blicke da so nicht wirklich durch. Meine Großeltern lebten im Raum Lublin und wurden im Herbst 1940 ins Warteland umgeiedelt. Dazu hatte ich aus der Literatur folgendes ermittelt:
"Vor der Aussiedlung erfasste eine "Volksdeutsche Mittelstelle" vom 1.Juni bis 15. Juli 1940 alle Umsied-lungswilligen und registrierte deren Vermögen. Die behördliche Erfassung der Umsiedler und die Vorbereitung der Einbürgerung erledigte die Einwanderungszentrale (EWZ) Ost, Nebenstelle Lublin. Aufgabe der EWZ war die "politische, gesundheitliche und rassische Erfassung" der ins Reich kommenden Volksdeutschen mittels einer sog. "Durchschleusung". Als hinreichende Belege des "Deutschtums" (arisch) galten entweder die Mitgliedschaft in einem Verband der deutschen Minderheit, der Vermerk der deutschen Nationalität im Pass, deutsche Sprachkenntnisse oder auch die (evangelische) Religionszugehörigkeit."
Die Stammblätter der EWZ liegen mir vor, soweit es die Erwachsenen betraf und die Söhne nicht im Selbstschutz dienten. Von letzteren gibt es solche nicht

Leider stieß ich erst im Weiteren auf die "Deutsche Volksliste" (DVL) und fragte nach Recherche hier im Forum beim Staatsarchiv in Łódź und diese wiederum beim Institut des nationalen Gedenkens über deren Einträge (Fragebögen) nach. Dabei gab ich allerdings neben den Namen die Geburtsorte und nicht etwa die Orte im Wartheland an.
Die Antwort war negativ, sie sind in den Unterlagen des Instituts des nationalen Gedenkens nicht erfaßt.
Aufgrund dieses Links: https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de...che-volksliste bin ich aufgrund der Zeitschiene unsicher geworden:
Mußten sich meine Großeltern - als durch die EWZ bestätigte "Arier" und ins Reich eingebürgerte Deutsche - noch einmal in der DVL eintragen oder war das schon in der "alten Heimat" erfolgt bzw. für sie gegenstandslos?

Kurz: Lohnt es sich mit der Wartheland-Adresse nochmals anzufragen bzw. gibt es personenbezogene Unterlagen der EWZ, die über die Strammblätter hinausgehen und seperat erfragt werden müssen

VG
Silvio
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