Interessenten des Beneficium Divae Mariae virginis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Leineweber12
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 1640

    Interessenten des Beneficium Divae Mariae virginis

    Guten Abend zusammen,

    im Jahr 1670 gab es die Klage einer Person gegen die Interessenten des Beneficium Divae Mariae virginis.

    Was kann ich mir darunter vorstellen? Ich konnte bisher nirgends eine zufriedenstellende Antworten finden.

    Viele Grüße von Leineweber
  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1114

    #2
    Ich vermute, dass diese Definition von Benefizium hier in Frage kommt. Divae Mariae virginis war der Eigenname, ebenso wie es im Vergleich ein Kreuzbenefizium oder ein Emeritenbenefizium gab.
    Wer die Interessenten sein sollen, kann wohl niemand mit Bestimmtheit sagen. Vielleicht die Nutznießer des besagten Benefiziums oder kirchliche Anwärter darauf? Vielleicht steht da etwas Genaueres in der Klageschrift.
    Zuletzt geändert von Saraesa; 14.12.2021, 23:21.

    Kommentar

    • Leineweber12
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2010
      • 1640

      #3
      Hallo Saraesa,
      danke für Deine Erläuterung und den Link.

      Viele Grüße von Leineweber

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 17413

        #4
        Hallo,
        Beneficium (mlat.) bedeutet übersetzt: "wohltat, gunst, schenkung lohn, verleihung, lehen, pfründe"

        Zitat: beneficium ... meist (mit einem dienst, bes. kirchenamt verbundenes,) zur wirtschaftl. nutzung verliehenes landgut, (geistl.) lehen, pfründe, einkommen
        (Deutsches Wörterbuch von Grimm)


        Ein Interessent war ein Mitteilhaber.

        Zitat: Interessent, Fr. un intéressé, ein Mittheilhaber; einer, der an der Sache Theil hat; einer, dem mit daran gelegen ist. Es wird hierzu die Einwilligung aller Interessenten und Interessentinnen (oder sämmtlicher dabey interessirten Personen beyderley Geschlechts) erfordert.
        Insonderheit braucht man das Wort Interessent von den Mitgliedern einer Handlungsgesellschaft, deren jedes zu dem Fonds derselben einen Theil beygetragen hat.

        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 15.12.2021, 19:52.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 17413

          #5
          Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
          ... Einwilligung aller Interessenten und Interessentinnen ...
          Ich zitierte aus dem ab 1773 erschienene Krünitz-Lexikon. Soweit zur Thematik "Gendern"
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 15.12.2021, 20:02.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Leineweber12
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2010
            • 1640

            #6
            Danke für Deinen Beitrag Anna Sara Weingart. Grüße von Leineweber

            Kommentar

            Lädt...
            X