lastenausgleich sinnvoll

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  • KoH
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2017
    • 904

    lastenausgleich sinnvoll

    Hallo,


    ich möchte gerne mehr über die Umstände erfahren, durch die meine Familie aus Westpreußen nach Berlin und SH kam. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dies etwas bringen würde. fast alle Geschwister meines Urgroßvaters und er selbst lebten bereits in dem heutigen Schleswig Holstein. Wer flüchtete waren meine beiden ururgroßeltern und vermutlich meine Ururgroßmutter der anderen Seite:


    Meine Urgroßmutter der anderen Seite hat 1939 ihren Mann verloren, dem ein sehr großer Gutshof gehörte. Entweder dieser wurde zwischen 1939-1945 bereits abgetreten,verkauft oä, oder er ging erst durch den Krieg verloren. Hier ist also fraglich ob irgendwas zum Ausgleich vorhanden war. Ebenso fraglich ist ob sie auch bereits vor 1945 geflohen war oder nicht.



    Bei meinen beiden Urgroßeltern und einem Geschwisterteil verhält es sich anders. Hier weiß ich das sie höchstwahrscheinlich geflohen sind. Anhaltspunkt dafür ist, das meine ururgroßmutter Ende Februar mehrere Hundert Kilometer von ihrem Wohnort entfernt im Februar 1945 verstarb. (Bild) Da ihr Name und Wohnort angegeben ist denke ich das zumindest jemand Verwandtes bei ihr war. Den Verbleib von Ihrem Mann, Meinem Ururgroßvater und dem älteren Bruder meines Urgroßvaters konnte ich bis heute nicht ermitteln. Vielleicht sind auch sie auf der Flucht verstorben? Einziger anhaltspunkt dafür ist, das ich sie nirgendwo finde. Hier ist also fraglich ob man ein Lastenausgleich für verstorbene eröffnen konnte-oder ob man einen Ausgleich für verstorbene bekam?


    Ich würde mich freuen, wenn jemand sein wissen oder seine erfahrungen mit mir teilt. so wie ich es verstehe sind die Anfragen etwas teurer, weshalb ich nicht einfach wild für alle eine Anfrage starten möchte, vorallem da bei keinem klar ist, ob es überhaupt möglich war einen Lastenausgleich zu bekommen.


    Gruß,
    KoH,
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  • Weltenwanderer
    Moderator
    • 10.05.2016
    • 4700

    #2
    Hallo,

    Ja, man konnte für Verstorbene als Hauptgeschädigte einen Antrag stellen. Hast du schon bei Invenio geschaut, ob überhaupt ein Lastenausgleich vorliegt? Mit einer konkreten Signstur ist alles einfacher. Suchanleitung hier unter “Bundesarchiv”: http://schaetzleingenealogy.de/grund.../#Bundesarchiv

    LG,
    Michael
    Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager
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    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 2089

      #3
      Hallo,

      soweit ich das verstanden habe, gab es Lastenausgleich für entgangenen Besitz an Grund oder Betrieb. Dafür war es egal, ob man selber geflohen ist, oder bei Kriegsende in Gefangenschaft oder anderswo im Reich war.
      Und wenn der Altbesitzer inzwischen verstorben war, konnten die Erben den Anspruch geltend machen.
      Gruß,
      Andre

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      • KoH
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2017
        • 904

        #4
        Hallo,



        Danke für die Tipps, ich habe die letzten Wochen leider keine Zeit gefunden zu antworten oder nachzusehen, aber jetzt habe ich alle Verwandten einmal eingegeben in das System und tatsächlich hat meine ururgroßmutter der ein großer Gutshof gehörte ein Lastenausgleich ebantragt, mal sehen was dabei herumkommt!


        Nocheinmals vielen Dank,


        KoH
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