Ist das eine Adoption oder nur eine nachträgliche Heirat?

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  • tobias_berlin
    Benutzer
    • 09.09.2019
    • 41

    Ist das eine Adoption oder nur eine nachträgliche Heirat?

    Hallo zusammen,


    ich bin auf einen ungewöhnlichen Kirchenbucheintrag meiner Vorfahren getroffen, und bin mir nicht sicher ob hier "nur" zu spät geheiratet wurde oder ob es sich eher um eine Adoption handelt.


    Was mich am meisten stört ist die Formulierung "der Mutter":



    verstorbenen Ehefrau desselben
    Louise geb. Overbeck, welche
    Vaterschaft der Mutter dises Kindes
    schon früher bestätigte.
    Würde "der Mutter" fehlen, würde ich sagen: Louise Overbeck hat den Vater des Kindes schon früher dem Pastor gegenüber bestätigt. So klingt es aber eher als hätte Louise Overbeck eher den Vater der Mutter bestätigt?


    Ist das Kind nur unehelich geboren worden oder wurde es adoptiert?


    Der vermeindliche Kindsvater wirr auch als "geständlich" bezeichnet...


    War sowas nicht absolut ungewöhnlich, "3 Jahre zu spät" zu heiraten? Die beiden hatten danach noch 9 weitere Kinder...







    LG
    Tobias
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  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23773

    #2
    Da steht "die Mutter".
    Er ist der Vater des Kindes. Sagen er und die Kindsmutter.

    Er war Dienstknecht. Sicher ein gewichtiger Grund für die Spanne zwischen Geburt und Heirat.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • tobias_berlin
      Benutzer
      • 09.09.2019
      • 41

      #3
      Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
      Er ist der Vater des Kindes. Sagen er und die Kindsmutter.

      Moin Horst, wo liest Du genau dass die Kindsmutter das behauptet? Louise Overbeck ist die Oma väterlicherseits...
      LG

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      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1411

        #4
        Hallo,

        ich lese das ebenso wie Horst. Nach Louise geb. Overbeck ist ein Komma, das den Einschub betrefflich der Eltern des geständigen Kindsvaters beendet. Was danach folgt, bezieht sich nicht auf die Overbeck. Mit "die Mutter des Kindes" ist eindeutig die Mutter des unter Nr. 7 eingetragenen Kindes gemeint.
        Nur so kann der Pastor zu seinem Schlusssatz "Durch die nachfolgende Ehe der Ältern des Kindes ist dasselbe legitimirt" kommen.

        Die späte Heirat erklärt sich durch die vermutlich eher prekären Verhältnisse der Kindseltern.

        LG,
        Antje

        Kommentar

        • ReReBe
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2016
          • 3254

          #5
          Hallo,

          ich denke, aus dem Eintrag geht doch Folgendes klar hervor:

          a) im Mai 1846 wird ANDREAS CHRISTIAN LUDOLF unehelich geboren
          b) seine Mutter ist JOHANNA DOROTHEA RETTMEIER (RITTMIER)
          c) im August 1849 erkennt der Dienstknecht HEINRICH ADOLPH CONRAD MÖHLE die Vaterschaft des unehelichen Sohnes a) an
          d) auch die Mutter des "geständlichen" Vaters hatte bereits früher die Vaterschaft ihres Sohnes c) zum unehelichen Kind a) (dem Pfarrer) bestätigt
          e) durch die nachfolgende (wann genau ist nicht angegeben) Ehe der Eltern b) + c) des Kindes a) ist dieses somit legitimiert und dadurch den weiteren ehelichen Kindern aus dieser Ehe gleichgestellt.

          Gruß
          Reiner

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          • tobias_berlin
            Benutzer
            • 09.09.2019
            • 41

            #6
            Krass, sowohl "die" als auch "der" als unbekanntes Wort geben hier beides vollkommen schlüssige Erklärungen. Ich tendiere hier eher zu "der" und somit Reiners Erklärung. Werde nachher noch mal das hochauflösende Original nach die's und der's durchsuchen...
            LG

            Kommentar

            • tobias_berlin
              Benutzer
              • 09.09.2019
              • 41

              #7
              Wenn man die anderen Wörter hier anguckt: Zu 99% "Vaterschaft der Mutter"...


              Also von der Oma bestätigt.
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              • AKocur
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2017
                • 1411

                #8
                Hallo,

                ich denke weiterhin nicht, dass mit "Mutter di[e]ses Kindes" die Oma des Kindes gemeint seien könnte und zwar aus folgenden Gründen:

                1) Der Eintrag betrifft das Kind und dessen Vater. Den Vater des Kindes im selben Eintrag als Kind zu bezeichnen, macht für mich wenig logischen Sinn. Es gäbe zahlreiche andere eindeutige Begriffe, die der Pfarrer hätte wählen können, hätte er an dieser Stelle mit "Kind" eigentlich den "Kindsvater" gemeint. Es hätte ja sogar gereicht, hätte er geschrieben "welche die Vaterschaft di[e]ses Kindes schon früher bestätigte".
                2) Die Aussage der Oma bezüglich einer Vaterschaft ihres Sohnes hat nicht wirklich Aussagekraft. Das ist Hörensagen, denn man kann ja nicht davon ausgehen, dass sie bei der Zeugung ihres Enkels persönlich anwesend war. Im günstigsten Fall hieße es lediglich, dass sie ihrem Sohn glaubt, dass er das Kind gezeugt hat; wissen kann sie es nicht. Aussagekraft bezüglich der Vaterschaft eines Kindes haben doch nur die Aussagen der Eltern eben jenes Kindes.

                Louise geb. Overbeck wird als verstorben bezeichnet. Wann starb sie? Falls sie vor der Zeugung des Kindes starb, wäre die Sache so oder so klar und sie könnte unmöglich gemeint sein.

                Je länger ich auf die Formulierung schaue, umso mehr vermute ich, dass der Pfarrer ein "von" nach "Vaterschaft" vergessen haben könnte. Dann würde sich ein "der" vor "Mutter" auch sinnig lesen.

                LG,
                Antje

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                • tobias_berlin
                  Benutzer
                  • 09.09.2019
                  • 41

                  #9
                  Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
                  Louise geb. Overbeck wird als verstorben bezeichnet. Wann starb sie? Falls sie vor der Zeugung des Kindes starb, wäre die Sache so oder so klar und sie könnte unmöglich gemeint sein.

                  Hallo Antje, vielen Dank für Deine ausführliche Beschreibung. Leider bin ich am Tod der Louise Overbeck noch dran und habe noch keine weiteren Infos.


                  Was aber noch interessant ist, hier die Meinung meines Übersetzers den ich auch nach dieser Sache gefragt habe (wenn man sich die Wörter oben im farbigen Screenshot genau ansieht, fällt dieses eine "die" tatsächlich ordentlich aus der Reihe):


                  Zitat von Übersetzer
                  Die Formulierung ist tatsächlich sehr verwirrend gewählt. Zunächst bin ich mir sicher, dass es „welche Vaterschaft die Mutter … bestätigte“ heißen muss, nur das macht inhaltlich Sinn, auch wenn das „die“ schon viel Fantasie braucht (er zieht gewissermaßen den Absatz des „e“ wieder nach oben, um daraus einen i-Punkt zu machen, allerdings ist das „i“ kaum sichtbar, da es im Abstrich des „d“ nur angedeutet ist - dadurch sieht die Buchstabenformation aus wie ein „der“). In der Zeile darunter sehen Sie rechts schräg unter der „Mutter“ sein richtiges „die“.


                  Inhaltlich steht dort, dass Heinrich Adolph Conrad Möhle sich zur Vaterschaft des Kindes bekannt hat, und die Kindsmutter hatte dies schon zuvor bestätigt. Der Einschub dazwischen über die Eltern von Heinrich Adolph Conrad Möhle (nämlich Heinrich Möhle und Louise Oberbeck) ist normal für Kirchenbücher aus dieser Zeit, dadurch wurde der Kindsvater näher bezeichnet bzw. Identifizierbar. Die Satzkonstruktion verwirrt, aber immerhin hat der Pfarrer hier ein Komma gesetzt, auch das ist nicht immer so. „Dieses Kindes“ bezieht sich demnach gar nicht mehr auf Heinrich Adolph, sondern auf das im Taufeintrag erwähnte uneheliche Kind.

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