Moin zusammen, ein Adoptionsfall, nach der Adoption der drei Kinder von C am 1.3.1967 ist das Verwandschaftsverhältnis von K3 zu A erloschen.
Nun fordert E eine Abschrift aus dem Heiratsregister mit Randbemerkungen von A+B an, bekommt diese auch, die Scheidung ist mit drauf, jedoch sind die 3 Kinder und die Adoption (die beide bekannt sind) abgedeckt.
Frage: Hätte K2 der noch lebt als Sohn ein Recht auf einen Auszug mit den Randbemerkungen? Oder können wir uns den Versuch sparen?
LG
Tobias
Nun fordert E eine Abschrift aus dem Heiratsregister mit Randbemerkungen von A+B an, bekommt diese auch, die Scheidung ist mit drauf, jedoch sind die 3 Kinder und die Adoption (die beide bekannt sind) abgedeckt.
Frage: Hätte K2 der noch lebt als Sohn ein Recht auf einen Auszug mit den Randbemerkungen? Oder können wir uns den Versuch sparen?
LG
Tobias
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