Hallo zusammen,
ich möchte mich heute mal mit einer allgemeinen genealogischen Frage an die Runde wenden.
Um Männer gleichen Namens im jeweiligen Ort besser unterscheiden zu können, begann man Anfang des 19. Jahrhunderts - zumindest in Hessen - damit,
diesen - beginnend mit I - römische Ziffern an den Namen zu hängen
Bsp.: Heinrich Schmidt VII., Georg Müller III. usw.
(Wie z.B. auch bei Herrschern oder Päpsten üblich. Wobei der I. seine Ziffer oftmals erst bekam, sobald es einen II. gab)
In der Regel erhielt man diese Ziffer zum Zeitpunkt der Heirat.
Dabei spielte es (meist) keine Rolle wer älter war.
Unverheiratete bekamen in der Regel keine Ordnungszahl.
(Es gab aber auch Ausnahmen oder Abweichungen).
Ich vermute mal, dass vor der Einführung der Standesämter in Deutschland die jeweiligen Pfarrämter
über die Nummerierung entschieden, und danach dann eben die Standesämter.
Was mich eigentlich schon immer interessiert:
Gab es für diesen Vorgang auch verbindliche amtliche Vorgaben oder gar ein Gesetz?
ich möchte mich heute mal mit einer allgemeinen genealogischen Frage an die Runde wenden.
Um Männer gleichen Namens im jeweiligen Ort besser unterscheiden zu können, begann man Anfang des 19. Jahrhunderts - zumindest in Hessen - damit,
diesen - beginnend mit I - römische Ziffern an den Namen zu hängen
Bsp.: Heinrich Schmidt VII., Georg Müller III. usw.
(Wie z.B. auch bei Herrschern oder Päpsten üblich. Wobei der I. seine Ziffer oftmals erst bekam, sobald es einen II. gab)
In der Regel erhielt man diese Ziffer zum Zeitpunkt der Heirat.
Dabei spielte es (meist) keine Rolle wer älter war.
Unverheiratete bekamen in der Regel keine Ordnungszahl.
(Es gab aber auch Ausnahmen oder Abweichungen).
Ich vermute mal, dass vor der Einführung der Standesämter in Deutschland die jeweiligen Pfarrämter
über die Nummerierung entschieden, und danach dann eben die Standesämter.
Was mich eigentlich schon immer interessiert:
Gab es für diesen Vorgang auch verbindliche amtliche Vorgaben oder gar ein Gesetz?
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