Hallo an das Forum,
ich habe gestern ein Dokument bekommen, in dem es heißt:
"Die Witwe M. A. hat gegenüber den minderjährigen Kindern aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen J. A. die im § 1669 BGB bezeichneten Verpflichtungen nicht zu erfüllen."
Das Dokument stammt aus dem Jahr 1938; und ich finde leider keine BGB-Ausgabe aus dieser Zeit, nur neuere, in denen der Paragraph weggefallen ist.
Kennt sich hier jemand damit aus und/oder könnte mir sagen, um was für Verpflichtungen es sich dabei handelt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
ich habe gestern ein Dokument bekommen, in dem es heißt:
"Die Witwe M. A. hat gegenüber den minderjährigen Kindern aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen J. A. die im § 1669 BGB bezeichneten Verpflichtungen nicht zu erfüllen."
Das Dokument stammt aus dem Jahr 1938; und ich finde leider keine BGB-Ausgabe aus dieser Zeit, nur neuere, in denen der Paragraph weggefallen ist.
Kennt sich hier jemand damit aus und/oder könnte mir sagen, um was für Verpflichtungen es sich dabei handelt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Kommentar