Hallo Leute,
bezugnehmend auf diesen Thread zum Thema "späte Mutterschaft", wollte ich mal in die andere Richtung fragen, "frühe Mutterschaft".
Welche Erfahrung habt ihr mit "nicht volljährigen" Müttern gemacht. Volljährigkeit meine ich jetzt im Sinne unserer heutigen Rechtsprechung, also 18+ Jahre und nicht etwa unter 21 Jahre je nach damaliger Rechtsprechung, siehe Details in diesem Thread zum Thema "Volljährigkeit".
Ich habe einen bizarren Fall, den ich mit Primärquellen noch nicht ganz nachforschen konnte (habe die Daten aus einem erlebten Stammbaum aus den 1930igern). Bestätigt sind das Geburts- und Heiratsdatum.
Eine gewisse Erdmuthe Friederika Margaretha Her(t)zog (*1720) hat einen Dr. Johann Gottfried Neumann in Merseburg 1738 geheiratet, ihr erstes Kind (angeblich alle von ihm) hatte sie bereits 1732, ihr zweites 1734 und drittes (voreheliche) Kind hatte sie 1737. Danach drei weitere Kinder, wovon eines mein weiterer direkter Vorfahre ist.
Sozioökonomisch gehörten sie dem Bildungsbürgertum an, ihr Vater und ihr Mann waren beide Mitglieder in der Merseburger Regierung. Ich möchte nicht altmodisch klingen, aber wäre das damals nicht ein Skandal gewesen?
Ich frage im Allgemeinen, weil bei manchen Recherchen jedes Detail entscheidend ist und man nicht viele Informationen zur Hand hat. Wenn man dann erfährt, dass eine Dame mit 18 Jahren verheiratet wurde, wie wahrscheinlich sind voreheliche Kinder? Ich persönlich habe, außer diesem Ereignis keine weiteren Beispiele in meinem Stammbaum gefunden. Das niedrigste Heiratsalter war immer 18 Jahre., selbst in diesem Beispiel. Doch: jetzt sehe ich es, einer der Söhne von oben genannten Paar hat seine Frau geheiratet, als diese 17 Jahre, 4 Monate und 11 Tage alt war.
Was sind sind eure Erfahrungen? Geschah das häufig oder war das eher eine Randerscheinung?
Mit den besten Grüßen
Seb
bezugnehmend auf diesen Thread zum Thema "späte Mutterschaft", wollte ich mal in die andere Richtung fragen, "frühe Mutterschaft".
Welche Erfahrung habt ihr mit "nicht volljährigen" Müttern gemacht. Volljährigkeit meine ich jetzt im Sinne unserer heutigen Rechtsprechung, also 18+ Jahre und nicht etwa unter 21 Jahre je nach damaliger Rechtsprechung, siehe Details in diesem Thread zum Thema "Volljährigkeit".
Ich habe einen bizarren Fall, den ich mit Primärquellen noch nicht ganz nachforschen konnte (habe die Daten aus einem erlebten Stammbaum aus den 1930igern). Bestätigt sind das Geburts- und Heiratsdatum.
Eine gewisse Erdmuthe Friederika Margaretha Her(t)zog (*1720) hat einen Dr. Johann Gottfried Neumann in Merseburg 1738 geheiratet, ihr erstes Kind (angeblich alle von ihm) hatte sie bereits 1732, ihr zweites 1734 und drittes (voreheliche) Kind hatte sie 1737. Danach drei weitere Kinder, wovon eines mein weiterer direkter Vorfahre ist.
Sozioökonomisch gehörten sie dem Bildungsbürgertum an, ihr Vater und ihr Mann waren beide Mitglieder in der Merseburger Regierung. Ich möchte nicht altmodisch klingen, aber wäre das damals nicht ein Skandal gewesen?
Ich frage im Allgemeinen, weil bei manchen Recherchen jedes Detail entscheidend ist und man nicht viele Informationen zur Hand hat. Wenn man dann erfährt, dass eine Dame mit 18 Jahren verheiratet wurde, wie wahrscheinlich sind voreheliche Kinder? Ich persönlich habe, außer diesem Ereignis keine weiteren Beispiele in meinem Stammbaum gefunden. Das niedrigste Heiratsalter war immer 18 Jahre., selbst in diesem Beispiel. Doch: jetzt sehe ich es, einer der Söhne von oben genannten Paar hat seine Frau geheiratet, als diese 17 Jahre, 4 Monate und 11 Tage alt war.
Was sind sind eure Erfahrungen? Geschah das häufig oder war das eher eine Randerscheinung?
Mit den besten Grüßen
Seb
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