Ich habe eine Verständnisfrage zu den Eintragungen im Personanstandsregister.
In amtlichen Urkunden und Registereinträgen wird zu Personen häufig auch deren Wohnort genannt. Bei bereits verstorbenen Personen üblicherweise das "zuletzt wohnhaft in Soundso", also wo eine Personen zur Zeit ihres Ablebens als wohnhaft registriert war. Aber, bedeutet das auch, das deren Tod im Personenstandsregister des entsprechenden Standesamtes des letzten Wohnortes verzeichnet sein muss?
War eine Person beispielsweise wohnhaft in Dresden, ist aber in Berlin verstorben, wird dann der Eintrag im Sterberegister am Ort des Todes oder am Ort des letzten registrierten Wohnortes vorgenommen?
In amtlichen Urkunden und Registereinträgen wird zu Personen häufig auch deren Wohnort genannt. Bei bereits verstorbenen Personen üblicherweise das "zuletzt wohnhaft in Soundso", also wo eine Personen zur Zeit ihres Ablebens als wohnhaft registriert war. Aber, bedeutet das auch, das deren Tod im Personenstandsregister des entsprechenden Standesamtes des letzten Wohnortes verzeichnet sein muss?
War eine Person beispielsweise wohnhaft in Dresden, ist aber in Berlin verstorben, wird dann der Eintrag im Sterberegister am Ort des Todes oder am Ort des letzten registrierten Wohnortes vorgenommen?
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