Sehr verehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen schrieb ich, wie so häufig, mit freundlicher Hilfe vom Google-Übersetzer an ein Standesamt in Polen, da etwa drei Achtel meiner Familie aus den nach dem zweiten Weltkrieg an Polen übergegangenen Ostgebieten Deutschlands stammen.
Bisher hatte ich mit Beglaubigungen meiner Urkunden keine Probleme - die Geburtsurkunde meiner mütterlichen Großmutter aus Landsberg an der Warthe wurde mir für den geringen Preis von drei Euro beglaubigt zugesandt, und für drei weitere Urgroßeltern, welche im Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurden, habe ich bereits jeweils eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten, und musste bis dato nur ein mal meine Abstammung nachvollziehbar nachweisen, da der freundliche Mann beim Standesamt Köln in einem elektronischen Postbrief darum bat.
Jetzt aber soll ich für eine beglaubigte Geburtsurkunde meines Urgroßvaters, welcher in Fichthorst, Kreis Elbing, geboren wurde, ein "rechtliches Interesse" nachweisen, und weiß nicht so genau, was ich darunter zu verstehen habe.
Falls jemand von Ihnen bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar, wenn er oder sie sich meiner annehmen und mir bei der Formulierung und ggf. der Übersetzung helfen würde.
Mit freundlichem Gruß
Freude
vor einigen Tagen schrieb ich, wie so häufig, mit freundlicher Hilfe vom Google-Übersetzer an ein Standesamt in Polen, da etwa drei Achtel meiner Familie aus den nach dem zweiten Weltkrieg an Polen übergegangenen Ostgebieten Deutschlands stammen.
Bisher hatte ich mit Beglaubigungen meiner Urkunden keine Probleme - die Geburtsurkunde meiner mütterlichen Großmutter aus Landsberg an der Warthe wurde mir für den geringen Preis von drei Euro beglaubigt zugesandt, und für drei weitere Urgroßeltern, welche im Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurden, habe ich bereits jeweils eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten, und musste bis dato nur ein mal meine Abstammung nachvollziehbar nachweisen, da der freundliche Mann beim Standesamt Köln in einem elektronischen Postbrief darum bat.
Jetzt aber soll ich für eine beglaubigte Geburtsurkunde meines Urgroßvaters, welcher in Fichthorst, Kreis Elbing, geboren wurde, ein "rechtliches Interesse" nachweisen, und weiß nicht so genau, was ich darunter zu verstehen habe.
Falls jemand von Ihnen bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar, wenn er oder sie sich meiner annehmen und mir bei der Formulierung und ggf. der Übersetzung helfen würde.
Mit freundlichem Gruß
Freude
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