Sehr geehrte Community,
Die Schweiz führte auch übergreifende Register über Geburts-, Ehe-, und Todeseinträge am Bürgerort (der Ort, wo die Ahnen vor Jahrhunderten wohnten) der Gemeinde.
In Deutschland galt ja früher auch das Recht der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Wurden dort auch solche „zentrale Register“ geführt?
Sogar bereits die Kirchbücher führten oft, sogenannte auswärtige Ehen, wenn der Bürger an einem anderen Ort heiratete.
Liebe Grüsse und besten Dank
Carsten
Die Schweiz führte auch übergreifende Register über Geburts-, Ehe-, und Todeseinträge am Bürgerort (der Ort, wo die Ahnen vor Jahrhunderten wohnten) der Gemeinde.
In Deutschland galt ja früher auch das Recht der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Wurden dort auch solche „zentrale Register“ geführt?
Sogar bereits die Kirchbücher führten oft, sogenannte auswärtige Ehen, wenn der Bürger an einem anderen Ort heiratete.
Liebe Grüsse und besten Dank
Carsten
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