Hallo liebe Forensler,
ich habe ein paar Fragen zur "Proklamation", die ich immer schon mal stellen wollte - kam aber bisher nie wirlich dazu.... also:
Bis vor einigen Jahren wurden Eheaufgebote (so erzählte es mir meine Mutter) in einen Schaukasten vor dem Standesamt öffentlich ausgehängt. Leider habe ich bisher solch einen Aushang nie gesehen gibt es die noch - was genau steht/stand dort drauf?!
In alten Kirchenbucheinträgen finde ich dann Wendungen wie "...wurden nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungsgemäß geschehener Proklamation getraut und ehelich eingesegnet..."
Wie genau ging so eine Proklamation früher vor sich?
Gab es in jeder Kirche andere Vorschriften?
Traten Braut und Bräutigam gemeinsam vor die Kirche (vor oder nach der Messe) und taten kund, daß sie heiraten wollten?!
Sprach man dies vorher mit dem Pfarrer ab, reichte "eine" Proklamation, oder mußte das mehrmals geschehen?
In noch älteren Einträgen finde ich nämlich immer die Wendung "ter more solito proclamati" - also nach dreimaligem Aufgebot.
Mußte dies an drei verschiedenen Tagen stattfinden, immer in der Kirche?
Wer konnte Einwand erheben gegen eine Verehelichung, was gab es (neben Inzest) für Gründe, jemand nicht zu verheiraten, mußten diese Einwände öffentlich vorgetragen werden oder ging man dafür später privat zum Pfarrer?
Gab es auch früher schon Gesetze, daß man einen Verwandten nicht heiraten durfte, wenn ja: Wie viele Generationen mußten früher dazwischenliegen - und wurde bei jeder Hochzeit (durch Wühlen im Kirchenbuch o.ä.) ein evtl. Verwandtschaftsverhältnis geklärt?!
Ich kann mir vorstellen, daß es etliche Leute gab, die unwissentlich verwandt waren und dennoch heirateten.
Was passierte, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis nach der Heirat ans Licht kam? Mußte eine Ehe dann zwangsläufig annulliert werden, oder "galt" das Wort des Pfarrers?
Wie lange hatten die Freunde/Gemeindemitglieder/Verwandte Zeit, ihr Anliegen gegen eine Hochzeit vorzubringen und mußte eine Proklamation schriftlich vom Pfarrer anerkannt werden?! Eigens für Aufgebote angelegte Bücher/Ordner gibt/gab es nicht, oder? Ab wann galt eine Proklamation als "vollzogen", wurde dies dann auch den jew. Gemeindemitgliedern/Freunden, etc. mitgeteilt und wenn ja: Wer war dafür zuständig?
Viele Fragen...
Interessiert mich einfach nur mal, wie sowas in früheren Zeiten ablief!
Besten Dank für eure Antworten und viele Grüße
-Jens
ich habe ein paar Fragen zur "Proklamation", die ich immer schon mal stellen wollte - kam aber bisher nie wirlich dazu.... also:
Bis vor einigen Jahren wurden Eheaufgebote (so erzählte es mir meine Mutter) in einen Schaukasten vor dem Standesamt öffentlich ausgehängt. Leider habe ich bisher solch einen Aushang nie gesehen gibt es die noch - was genau steht/stand dort drauf?!
In alten Kirchenbucheinträgen finde ich dann Wendungen wie "...wurden nach in hiesiger Pfarrkirche ordnungsgemäß geschehener Proklamation getraut und ehelich eingesegnet..."
Wie genau ging so eine Proklamation früher vor sich?
Gab es in jeder Kirche andere Vorschriften?
Traten Braut und Bräutigam gemeinsam vor die Kirche (vor oder nach der Messe) und taten kund, daß sie heiraten wollten?!
Sprach man dies vorher mit dem Pfarrer ab, reichte "eine" Proklamation, oder mußte das mehrmals geschehen?
In noch älteren Einträgen finde ich nämlich immer die Wendung "ter more solito proclamati" - also nach dreimaligem Aufgebot.
Mußte dies an drei verschiedenen Tagen stattfinden, immer in der Kirche?
Wer konnte Einwand erheben gegen eine Verehelichung, was gab es (neben Inzest) für Gründe, jemand nicht zu verheiraten, mußten diese Einwände öffentlich vorgetragen werden oder ging man dafür später privat zum Pfarrer?
Gab es auch früher schon Gesetze, daß man einen Verwandten nicht heiraten durfte, wenn ja: Wie viele Generationen mußten früher dazwischenliegen - und wurde bei jeder Hochzeit (durch Wühlen im Kirchenbuch o.ä.) ein evtl. Verwandtschaftsverhältnis geklärt?!
Ich kann mir vorstellen, daß es etliche Leute gab, die unwissentlich verwandt waren und dennoch heirateten.
Was passierte, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis nach der Heirat ans Licht kam? Mußte eine Ehe dann zwangsläufig annulliert werden, oder "galt" das Wort des Pfarrers?
Wie lange hatten die Freunde/Gemeindemitglieder/Verwandte Zeit, ihr Anliegen gegen eine Hochzeit vorzubringen und mußte eine Proklamation schriftlich vom Pfarrer anerkannt werden?! Eigens für Aufgebote angelegte Bücher/Ordner gibt/gab es nicht, oder? Ab wann galt eine Proklamation als "vollzogen", wurde dies dann auch den jew. Gemeindemitgliedern/Freunden, etc. mitgeteilt und wenn ja: Wer war dafür zuständig?
Viele Fragen...
Interessiert mich einfach nur mal, wie sowas in früheren Zeiten ablief!
Besten Dank für eure Antworten und viele Grüße
-Jens
Kommentar