Heute lag eine Aufgebotsverhandlung im Briefkasten, die mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, zwei Punkte abzuklären.
1. Die (unehelich geborene und bei der Hochzeit unmündige) Braut hatte vor der Heirat ein Kind im Alter von 16 Jahren, jedoch wird davon im Feld der unehelichen Kinder der Verlobten nichts erwähnt. Da das uneheliche Kind in allen Urkunden (Geburtsurkunde und in seiner eigenen späteren Heirats- und Sterbeurkunde) keine Angaben zum Vater hat, schließe ich aus, dass der Bräutigam der Vater des Kindes ist bzw. es anerkannt hat. Warum wurde das Kind also in der Aufgebotsverhandlung nicht eingetragen? Ein Flüchtigkeitsfehler?
2. In der Aufgebotsverhandlung als auch in der eigentlichen Urkunde wird Nachname der Braut immer als "Dost" angegeben. Nur im Dekret vom Königlichen Amtsgericht wird die Braut als "Dost genannt Wagner" bezeichnet. Was steckt hier dahinter?
Ein möglicher Hinweis zum Vater?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand beim Rätseln helfen könnte.
Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, zwei Punkte abzuklären.
1. Die (unehelich geborene und bei der Hochzeit unmündige) Braut hatte vor der Heirat ein Kind im Alter von 16 Jahren, jedoch wird davon im Feld der unehelichen Kinder der Verlobten nichts erwähnt. Da das uneheliche Kind in allen Urkunden (Geburtsurkunde und in seiner eigenen späteren Heirats- und Sterbeurkunde) keine Angaben zum Vater hat, schließe ich aus, dass der Bräutigam der Vater des Kindes ist bzw. es anerkannt hat. Warum wurde das Kind also in der Aufgebotsverhandlung nicht eingetragen? Ein Flüchtigkeitsfehler?
2. In der Aufgebotsverhandlung als auch in der eigentlichen Urkunde wird Nachname der Braut immer als "Dost" angegeben. Nur im Dekret vom Königlichen Amtsgericht wird die Braut als "Dost genannt Wagner" bezeichnet. Was steckt hier dahinter?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand beim Rätseln helfen könnte.

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