Fragen zu einer Aufgebotsverhandlung

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  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1110

    Fragen zu einer Aufgebotsverhandlung

    Heute lag eine Aufgebotsverhandlung im Briefkasten, die mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
    Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, zwei Punkte abzuklären.
    1. Die (unehelich geborene und bei der Hochzeit unmündige) Braut hatte vor der Heirat ein Kind im Alter von 16 Jahren, jedoch wird davon im Feld der unehelichen Kinder der Verlobten nichts erwähnt. Da das uneheliche Kind in allen Urkunden (Geburtsurkunde und in seiner eigenen späteren Heirats- und Sterbeurkunde) keine Angaben zum Vater hat, schließe ich aus, dass der Bräutigam der Vater des Kindes ist bzw. es anerkannt hat. Warum wurde das Kind also in der Aufgebotsverhandlung nicht eingetragen? Ein Flüchtigkeitsfehler?
    2. In der Aufgebotsverhandlung als auch in der eigentlichen Urkunde wird Nachname der Braut immer als "Dost" angegeben. Nur im Dekret vom Königlichen Amtsgericht wird die Braut als "Dost genannt Wagner" bezeichnet. Was steckt hier dahinter? Ein möglicher Hinweis zum Vater?
    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand beim Rätseln helfen könnte.
  • Posamentierer
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2015
    • 1141

    #2
    Hallo Saraesa,

    ich tu mich etwas schwer mit Deiner Anfrage.
    bei der Hochzeit unmündige) Braut hatte vor der Heirat ein Kind im Alter von 16 Jahren
    soll das "Monaten" statt Jahren heißen? Oder wie kommt eine Unmündige zu einem so alten Kind bei ihrer eigenen Trauung?

    Bei "Dost genannt Wagner" (gemeint ist doch die heiratende Mutter, oder?) denke ich, dass diese Mutter einen Stiefvater Wagner hatte, aber Tochter eines Dost war. Oder aber ihre Mutter war bei ihrer Geburt ledig (Dost) und heiratete später einen Wagner.
    Lieben Gruß
    Posamentierer

    Kommentar

    • Saraesa
      Erfahrener Benutzer
      • 26.11.2019
      • 1110

      #3
      Zitat von Posamentierer Beitrag anzeigen
      Hallo Saraesa,

      ich tu mich etwas schwer mit Deiner Anfrage.
      soll das "Monaten" statt Jahren heißen? Oder wie kommt eine Unmündige zu einem so alten Kind bei ihrer eigenen Trauung?
      Bei "Dost genannt Wagner" (gemeint ist doch die heiratende Mutter, oder?) denke ich, dass diese Mutter einen Stiefvater Wagner hatte, aber Tochter eines Dost war. Oder aber ihre Mutter war bei ihrer Geburt ledig (Dost) und heiratete später einen Wagner.
      Vielen Dank für deine Mühen, ich versuche alles noch einmal ein wenig zu entwirren.
      Die unmündige Braut "Dost genannt Wagner" bekam im Alter von 16 Jahren ein uneheliches Kind, das aber wie erwähnt nicht im Aufgebot aufgeführt wird. Bei der Heirat war das Kind 3 Jahre alt.
      Deine Vorschläge bzgl. dem Namenszusatz Wagner sind sehr gut, allerdings wohl in diesem Fall nicht möglich.
      Die Mutter der "Dost genannt Wagner" war in der Tat eine ledige Dost, stirbt allerdings unverheiratet bei der Geburt ihres Kindes. Sie hatte keinen Stiefvater. Ich kann mir daher diesen Wagner-Namenszusatz beim besten Willen nicht erklären.

      Kommentar

      • Posamentierer
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2015
        • 1141

        #4
        Ah, Danke für die Erklärung, jetzt verstehe ich es.

        Wenn die Mutter der bei der Heirat etwa 19 Jahre alten Braut bei der Geburt (der Braut) starb und ledig war, musste die spätere Braut ja Pflege- oder Adoptiveltern bekommen. Mein erster Tip wäre eine verheiratete Schwester der Verstorbenen mit dem Ehenamen Wagner, geb. Dost.
        Lieben Gruß
        Posamentierer

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        • Lock
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2016
          • 538

          #5
          Hallo Saresa

          Ich versuche mich mal am Problem.

          Das voreheliche Kind der Braut hat mit der Heirat nichts zu tun deshalb wird es in den Aufgebotsverhandlungen nicht weiter erwähnt.

          Du sagst, die ledige Mutter der Braut (Dost) stirbt bei der Geburt ihres Kindes. Daraus würde ich vermuten, Wagner ist Der Name der eventuellen Pflegeeltern der Braut eine geb. Dost genannt Wagner. Jemand muss sich ja um das Kind gekümmert haben.

          v.G.Gerhardt

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          • Saraesa
            Erfahrener Benutzer
            • 26.11.2019
            • 1110

            #6
            Pflegeeltern; darauf hätte ich gleich kommen! Danke sehr ihr zwei für des Rätsels Lösung.

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