Hallo,
bei der Auswertung der Sammelakte zur Heirat meiner Großtante mit einem Ukrainer im Jahr 1918 in Berlin bin ich über einen neuen Fakt gestoßen.
Laut Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz vom 22. Juli 1913 ging die Staatsangehörigkeit für eine Deutsche durch Eheschließung mit einem Ausländer verloren.
Zum Vorgängergesetz (Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870) gab es einen Runderlass vom 16. Februar 1892, betr. die Eheschließung zwischen russischen Untertanen und deutschen Frauen. Der Aufgebotsantrag enthält auch einen entsprechenden Eintrag.
Laut Preußischem Ausführungsgesetz zum BGB vom 20. September 1899 müssen Ausländer ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Staates beibringen, dass sie ihre Staatsangehörigkeit nicht durch die Eheschließung verlieren, sondern auf ihre Ehefrau und die Kinder übertragen werden. Eine solche Bescheinigung habe ich in der Sammelakte nicht gefunden.
Hat meine Großtante nach ihrer Eheschließung nun automatisch die russische Staatsbürgerschaft erhalten?
Kann jemand von ähnlichen Fällen (Eheschließung mit einem Ausländer) bei seinen Vorfahren berichten?
Viele Grüße
Brigitte
bei der Auswertung der Sammelakte zur Heirat meiner Großtante mit einem Ukrainer im Jahr 1918 in Berlin bin ich über einen neuen Fakt gestoßen.
Laut Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz vom 22. Juli 1913 ging die Staatsangehörigkeit für eine Deutsche durch Eheschließung mit einem Ausländer verloren.
Zum Vorgängergesetz (Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870) gab es einen Runderlass vom 16. Februar 1892, betr. die Eheschließung zwischen russischen Untertanen und deutschen Frauen. Der Aufgebotsantrag enthält auch einen entsprechenden Eintrag.
Laut Preußischem Ausführungsgesetz zum BGB vom 20. September 1899 müssen Ausländer ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Staates beibringen, dass sie ihre Staatsangehörigkeit nicht durch die Eheschließung verlieren, sondern auf ihre Ehefrau und die Kinder übertragen werden. Eine solche Bescheinigung habe ich in der Sammelakte nicht gefunden.
Hat meine Großtante nach ihrer Eheschließung nun automatisch die russische Staatsbürgerschaft erhalten?
Kann jemand von ähnlichen Fällen (Eheschließung mit einem Ausländer) bei seinen Vorfahren berichten?
Viele Grüße
Brigitte
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