Reichs- und Staatsangehörigkeit

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  • Jolinde43
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2013
    • 807

    Reichs- und Staatsangehörigkeit

    Hallo,

    bei der Auswertung der Sammelakte zur Heirat meiner Großtante mit einem Ukrainer im Jahr 1918 in Berlin bin ich über einen neuen Fakt gestoßen.

    Laut Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz vom 22. Juli 1913 ging die Staatsangehörigkeit für eine Deutsche durch Eheschließung mit einem Ausländer verloren.

    Zum Vorgängergesetz (Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870) gab es einen Runderlass vom 16. Februar 1892, betr. die Eheschließung zwischen russischen Untertanen und deutschen Frauen. Der Aufgebotsantrag enthält auch einen entsprechenden Eintrag.

    Laut Preußischem Ausführungsgesetz zum BGB vom 20. September 1899 müssen Ausländer ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Staates beibringen, dass sie ihre Staatsangehörigkeit nicht durch die Eheschließung verlieren, sondern auf ihre Ehefrau und die Kinder übertragen werden. Eine solche Bescheinigung habe ich in der Sammelakte nicht gefunden.

    Hat meine Großtante nach ihrer Eheschließung nun automatisch die russische Staatsbürgerschaft erhalten?

    Kann jemand von ähnlichen Fällen (Eheschließung mit einem Ausländer) bei seinen Vorfahren berichten?

    Viele Grüße
    Brigitte
  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 2598

    #2
    Hallo Brigitte,

    bei den Vorfahren meiner Frau habe ich folgenden Fall aus Rostock:

    #1
    Am 27. Oktober 1890 heiratet LINE SCH., geb. in Serrahn, Mecklenburg den JOHANNES A. aus Rydaholm, Schweden.

    #2
    Bei der Volkszählung am 1. Dezember 1890 ist auf dem Personenblatt für LINE A. bei der Staatsangehörigkeit wohl zunächst Deutsch eingetragen, dann durchgestrichen und durch Schweden ersetzt worden.

    #3
    JOHANNES A. stirbt 1894 in Rostock.

    #4
    Bei der Volkszählung am 1. Dezember 1900 ist auf dem Personenblatt für LINE A. bei der Staatsangehörigkeit Deutsches Reich eingetragen.

    Demnach sehe ich das so, dass im betreffenden Zeitraum es tatsächlich so war, dass eine deutsche Braut bei Heirat mit einem Ausländer die Staatsangehörigkeit ihres Bräutigams erhielt. Nach dessen Tod erhielt sie dann aber wohl wieder ihre ursprüngliche deutsche Staatsangehörigkeit. Letzteres war mir vorher noch gar nicht so recht aufgefallen.

    Gruß
    Reiner

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